Hannover CDU droht Weils Landesregierung: Antwort korrigieren – sonst geht es zum Staatsgerichtshof
Hat die Landesregierung eine „Kleine Anfrage“ absichtlich falsch beantwortet? Seit Monaten versucht ein Parlamentarischer Untersuchungsausschuss, die Turbo-Beförderung in der Staatskanzlei aufzuklären. Die CDU hat Weil ein Ultimatum gesetzt.
Die Auseinandersetzung um die Turbo-Beförderung der Büroleiterin von Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) nimmt weiter an Schärfe zu. Die CDU-Opposition droht der rot-grünen Landesregierung nun, vor den Staatsgerichtshof zu ziehen. Dazu setzt die Union der rot-grünen Landesregierung ein Ultimatum: Bis zum 11. Oktober müsse diese die offenkundig falsche Beantwortung einer „Kleinen Anfrage“ korrigieren und den Fehler einräumen.
Seit Monaten prüft ein Parlamentarischer Untersuchungsausschuss die Frage, ob die Gehaltsanhebung für die Büroleiterin um etwa 1900 Euro auf 8200 Euro monatlich zulässig war. Die Erhöhung erfolgte rückwirkend zum 1. August 2023, zum Ende ihrer Probezeit. Die CDU sieht den Leiter der Staatskanzlei, Jörg Mielke (SPD), als einen Hauptverantwortlichen und spricht von einer „Gehaltsaffäre“.
In der Anfrage vom 4. Juli hatten die CDU-Abgeordneten Carina Hermann und Jens Nacke gefragt, ob die Büroleiterin für die außertarifliche Vergütung nicht nur von einer Neuregelung des Finanzministeriums für Spitzenkräfte der Landesverwaltung, sondern auch von einer anderen Beschlusspraxis des Kabinetts für Neueinstellungen profitiert habe.
Die Antwort der Regierung: „Da es für Neueinstellungen also keine Anpassung der Beschlusspraxis des Kabinetts gegeben hat, hat die heutige Büroleiterin auch nicht von einer solchen Anpassung profitiert.“ Die Kabinettsregelung sieht vor, dass erst nach sechs Monaten eine außertarifliche Vergütung gezahlt werden darf.
Die Auskunft sei nachweislich „unwahr“, sagt Hermann unter Bezug auf die nun vorgelegten Akten aus der Staatskanzlei. Denn Aynur C. habe seit dem 21. November, also dem Tag, als ihr die AT-Vergütung gewährt wurde, von der Änderung profitiert. Über die Änderung der Kabinettspraxis sei aber erst am 2. Januar 2024 entschieden worden.
Anfragen von Abgeordneten muss die Landesregierung laut Verfassung vollständig und wahrheitsgemäß beantworten. Die CDU verlangt nun bis zum 11. Oktober eine inhaltliche Korrektur.