Prozess in Aurich  Anblick des Vaters bleibt den Kindern erspart

Bettina Keller
|
Von Bettina Keller
| 20.09.2024 10:28 Uhr | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Eine Konfrontation mit dem Angeklagten blieb den Kindern vor Gericht erspart. Symbolfoto: Armer/dpa
Eine Konfrontation mit dem Angeklagten blieb den Kindern vor Gericht erspart. Symbolfoto: Armer/dpa
Artikel teilen:

Ein 37-Jähriger soll seine fünf Kinder und Stiefkinder misshandelt und missbraucht haben. Sie sagten vor Gericht gegen ihn aus – ohne seinen Anblick ertragen zu müssen.

Aurich - Missbraucht, geschlagen, eingesperrt – ein 37-Jähriger soll seine fünf Kinder und Stiefkinder schwer misshandelt haben. Dem Mann werden 45 Straftaten vorgeworfen. Die Vorfälle sollen sich zwischen November 2017 und Dezember 2021 in Utarp und Aurich ereignet haben. Der Angeklagte, ein lediger Informatiker, schweigt vor dem Landgericht Aurich zu den Vorwürfen.

Er wird von Pflichtverteidiger Aleksandar Adamovic und Wahlverteidiger Nikolai Odebralski, einem Fachanwalt für Sexualdelikte aus Essen, verteidigt. Der 37-Jährige stammt gebürtig aus Nordrhein-Westfalen. Seiner Auskunft nach besteht derzeit kein Kontakt zu den Kindern. Seine leibliche Tochter ist 2016 geboren, die beiden Söhne kamen 2014 und 2018 zur Welt. Die Tochter seiner damaligen Lebensgefährtin wurde 2011 geboren, ihr Sohn 2014.

Vor Angst ins Bett gemacht

Die beiden Mädchen sollen Opfer sexuellen Missbrauchs durch den Angeklagten geworden sein. Einem der beiden Kinder – zu Beginn des Tatzeitraums gerade sechs Jahre alt – habe er auf seinem Handy vorher einen Porno gezeigt, heißt es in der Anklageschrift.

Seine Schläge sollen so massiv gewesen sein, dass auf der Haut der Kinder – im Gesicht und am Po – ein Hand- oder Schuhabdruck von ihm zu sehen war. Der 37-Jährige soll zudem seinen jüngsten Sohn in den Nacken gebissen, seine Tochter zwangsernährt und seinen älteren Sohn in den Bauch geboxt haben. Den Sohn seiner Lebensgefährtin habe er in dessen Zimmer eingesperrt, worauf das Kind ins Bett machte, was eine kalte Dusche nach sich gezogen haben soll.

Verteidiger hinterfragt psychologisches Attest

Bei der Fortsetzung des Prozesses am Mittwoch, 18. September 2024, vor der 1. Großen Jugendkammer wurden drei der mutmaßlichen Opfer vernommen. Um den Kindern eine Konfrontation mit dem Angeklagten zu ersparen, befragte der Vorsitzende Richter Bastian Witte sie in einem anderen Raum des Gerichts. Per Videoschaltung wurden die Zeugenvernehmungen in den Prozesssaal übertragen. In einem Attest war geraten worden, die Kinder nicht auf den Angeklagten treffen zu lassen. Um die Privatsphäre der Kinder zu wahren, wurde auf Antrag von Nebenklägervertreter Arno Saathoff die Öffentlichkeit ausgeschlossen.

Einen kurzen Moment sah es allerdings so aus, als könnte die Befragung der Kinder nicht wie geplant stattfinden. Verteidiger Nikolai Odebralski verlangte, die Kinder- und Jugendpsychologin zu fragen, wie sie in ihrem Attest zu dem Schluss gekommen sei, das 2016 geborene Mädchen könne nicht in Anwesenheit des Angeklagten vernommen worden. Ein entsprechender Beweisantrag wurde von der Kammer aber abgelehnt.

Möglicherweise gibt es noch mehr Taten

Eine Ex-Lebensgefährtin des Angeklagten hatte beim Prozessauftakt am Freitag, 13. September 2024, ausgesagt, die Kinder seien ihr bedrückt erschienen, wenn sie von Wochenendbesuchen bei ihm zurückgekommen seien. Beide Ex-Lebensgefährtinnen berichteten, am Anfang der Beziehung habe ihnen der Mann die Sterne vom Himmel geholt. Das sei nach etwa einem halben Jahr in Streit oder Aggressionen umgeschlagen.

Bei ihrer Vernehmung war deutlich geworden, dass es möglicherweise weitere Taten zulasten der Kinder gegeben hat, die von der Anklage nicht erfasst worden sind. Sein älterer Sohn soll beispielsweise seiner Mutter erzählt haben, er sei von dem Angeklagten an einen Stuhl gefesselt und mit einem Messer bedroht worden.

Der Prozess wird am 25. September 2024 um 9 Uhr in Saal 003 des Landgerichts Aurich fortgesetzt. Ein weiterer Termin ist auf den 2. Oktober angesetzt.

Ähnliche Artikel