Prozess in Aurich  24-Jährige schildert die Hölle ihrer Kindheit

Bettina Keller
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Von Bettina Keller
| 18.09.2024 17:32 Uhr | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Die Kindheit der Geschädigten wurde durch schwere Misshandlungen überschattet. Symbolfoto: DPA
Die Kindheit der Geschädigten wurde durch schwere Misshandlungen überschattet. Symbolfoto: DPA
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Von der eigenen Mutter und deren Cousine misshandelt und vergewaltigt: Eine 24-Jährige hat vor dem Landgericht Aurich die Hölle ihrer Kindheit geschildert.

Aurich/Emden - Schläge, sexueller Missbrauch, Zwangsprostitution: Im Prozess am Landgericht Aurich um eine erschütternde Kindheit in Emden sagte am Dienstag, 17. September 2024, die Geschädigte aus. Die inzwischen 24-Jährige belastete die 45-jährige Angeklagte aus Hinte, eine Cousine ihrer Mutter, erheblich. Diese hatte die Vorwürfe beim Prozessauftakt abgestritten.

Die Staatsanwaltschaft legt der 45-Jährigen zur Last, die 24-jährige Geschädigte sowie deren zwei jüngere Geschwister zwischen Anfang März 2011 und Ende Juni 2016 auf verschiedene Art und Weise gepeinigt zu haben. Angeklagt sind besonders schwere Vergewaltigung, Zwangsprostitution, gefährliche Körperverletzung und Misshandlung von Schutzbefohlenen.

Von Tränen übermannt

Hauptangeklagte in dem Prozess ist die Mutter der Geschädigten. Die heute 47-Jährige aus Glinde wurde schon Anfang des Jahres wegen 195 Taten verurteilt und ging in Revision. Das Verfahren gegen die 45-jährige Cousine wurde damals abgetrennt, weil sie erkrankt war.

Die 24-Jährige aus Werlte trat zur Aussage vor Gericht mit einer psychosozialen Prozessbegleiterin an. Trotzdem übermannten sie gegen Ende die Tränen, sodass die Vernehmung für zehn Minuten unterbrochen werden musste.

Wegen Flecken in der Toilette ausgeflippt

Vorweg schilderte die Zeugin auf Bitte des Vorsitzenden Richters Jan-Patrick Klein ihre Lebensumstände als Kind. Ab 2009 oder 2010 seien sie fast täglich bei der Familie der Angeklagten gewesen, sagte sie. Ab morgens um sechs Uhr hieß es für die drei jüngeren Kinder das ganze Haus fegen. „Der Auftrag kam von der Angeklagten und ihrer Mutter und wurde über unsere Mutter an uns weitergeleitet“, so die Zeugin. „Bei Haaren auf dem Boden oder Flecken in der Toilette ist die Angeklagte ausgeflippt“, sagte sie. Danach hätten sie den ganzen Tag auf der Terrasse sitzen müssen oder im Vorbau – „da war es wenigstens windgeschützt und nicht so kalt“.

In der Schule seien sie „eher wenig gewesen, weil wir was putzen oder klauen sollten“, sagte die 24-Jährige. Ihre Angaben unterlegte sie mit einem bitteren Lachen. Sie sei häufig ins Gesicht oder auf den Po geschlagen worden, teils mit einem Teppichklopfer oder einem Stiel, auch auf die Fingerknochen: „Meistens wurde das von meiner Mutter ausgeführt.“

Verätzungen am Handgelenk

Zum ersten Anklagepunkt berichtete sie, die Kinder hätten zwei Tage lang veralgten Zierkies auf der Terrasse der Angeklagten reinigen müssen. Durch den starken Haushaltsreiniger, der auf Geheiß der Erwachsenen zum Einsatz gekommen sei, habe sie sich Verätzungen am Handgelenk zugezogen. Die Narben seien heute noch sichtbar.

Bei einem weiteren Vorfall mussten alle drei zwangsweise Urin ihrer Mutter trinken, weil irgendjemand die Toilette nicht abgespült hatte. Bei dem sexuellen Übergriff sei ihr auf dem roten Teppich in der Küche von ihrer Mutter mehrfach ein Holz-Besenstiel eingeführt worden. Die Angeklagte habe hinter ihr gesessen, ihre Hände auf der Brust festgehalten und ihr ins Gesicht geboxt, weil sie geweint habe. „Wir wurden zuvor ins Wohnzimmer zitiert und gefragt, ob es einen Jungen geben würde, den wir toll fänden. Ich war die Dumme und habe Ja gesagt“, berichtete die 24-Jährige.

„Sie sagte, ich sei nicht mehr ihre Tochter“

Als sie 15 Jahre alt gewesen sei, hätten die Erwachsenen beschlossen, sie zur Prostitution zu schicken. Ihre Mutter und ihre drei Jahre ältere Schwester seien mit ihr zu einem Emder Bordell gefahren. „Meine Schwester zog Kleider aus dem Kofferraum, die ich anzog. Wir gingen zu dritt hinein“, so die Zeugin. Ihre Mutter habe nach hinten zu den Kabinen gehen wollen. Der Mann am Eingang habe sie aber nicht reingelassen, sie sei zu jung. Sie seien wieder ins Auto eingestiegen. Dann sei sie von ihrer Mutter in der Stadt ausgesetzt worden – „sie sagte, ich sei nicht mehr ihre Tochter“.

Sie sei zu einer Schulkameradin gelaufen, der sie sich anvertraut hätte, und zur Jugendhilfe, die sie im Leinerstift untergebracht habe. Eine Woche später habe die Angeklagte sie zurückgeholt. Um die Folgen ihres Martyriums zu verarbeiten, war die Zeugin ab 2016 sechs Jahre lang in psychologischer Behandlung: „Ich hatte kein Leben als Kind, keine Freunde, keine Klassengruppe.“

Verteidiger will Gutachten beantragen

Der Verteidiger der Angeklagten – sie hatte ausgesagt, sie sei bei der Vergewaltigung nicht dabei gewesen – machte geltend, seine Mandantin könne aufgrund eines Trümmerbruchs des rechten Knies bei der Tat nicht hinter der Geschädigten gekniet haben. Im Zweifel würde er ein medizinisches Gutachten beantragen.

Der Prozess wird am Donnerstag, 19. September 2024, um 9 Uhr in Saal 003 des Landgericht Aurich fortgesetzt. Weitere Termine sind für den 23. und 30. September anberaumt.

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