Hannover  Wann schafft Niedersachsen die Langzeitstudiengebühren ab?

Lars Laue
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Von Lars Laue
| 17.09.2024 15:00 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Aktuell werden in Niedersachsen noch Langzeitstudiengebühren fällig. Eine Abschaffung ist zwar geplant, aber der Zeitpunkt noch ungewiss. Foto: Rolf Vennenbernd/dpa
Aktuell werden in Niedersachsen noch Langzeitstudiengebühren fällig. Eine Abschaffung ist zwar geplant, aber der Zeitpunkt noch ungewiss. Foto: Rolf Vennenbernd/dpa
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Langzeitstudierende müssen in Niedersachsen 500 Euro pro Semester extra bezahlen. „Wann wird die Gebühr endlich abgeschafft?“, wollte eine Leserin wissen. Wir haben im Ministerium nachgefragt.

Mehr als 190.000 Studierende gibt es laut Statistischem Bundesamt aktuell in Niedersachsen. Rund 5700 von ihnen haben nach Angaben des Landeswissenschaftsministeriums im Jahr 2023 Langzeitstudiengebühren gezahlt.

„Wann werden die Gebühren für Langzeitstudierende in Niedersachsen endlich abgeschafft?“, fragt eine Leserin in einer Zuschrift an unsere Redaktion und findet: „Langzeitstudiengebühren stehen nicht gerade für Inklusion und Chancengleichheit.“ Es gebe Studien dazu, dass besonders Arbeiterkinder länger bräuchten im Studium und häufiger den Studiengang wechselten, bis sie sich „gefunden“ hätten.

„Ich kenne Fälle, in denen Studierende sich für ein Studium in Niedersachsen entschieden haben, weil sie gelesen haben, dass die Langzeitstudiengebühren abgeschafft werden“, schreibt die Leserin. Doch passiert sei bislang nichts, beklagt sie.

Ganz so schnell dürfte das mit der Abschaffung der Gebühren auch tatsächlich nicht gehen, wie eine Nachfrage unserer Redaktion im zuständigen Wissenschaftsministerium ergibt. Eine entscheidende Fragestellung sei, wie den Hochschulen die Mittel ersetzt werden können, denn laut Ministerium werden fast die gesamten Einnahmen aus den Langzeitstudiengebühren den Hochschulen zur Verfügung gestellt – immerhin fünf Millionen Euro jährlich.

„Aus diesen Einnahmen finanzieren die Hochschulen unter anderem Unterstützungsmaßnahmen für Langzeitstudierende. Vor dem Hintergrund einer angespannten Haushaltslage prüfen wir, wie den Hochschulen die entfallenden Mittel ersetzt werden können“, erklärt eine Sprecherin von Wissenschaftsminister Falko Mohrs (SPD).

Bisher werden nach dem Hochschulgesetz in Niedersachsen 500 Euro pro Semester fällig, wenn das sogenannte Studienguthaben aufgebraucht ist. Das ist der Fall, wenn die Regelstudienzeit um mehr als vier (Master) oder sechs (Bachelor) Toleranzsemester überschritten wird. Allerdings gibt es Ausnahmen, etwa für Semester, in denen der Student oder die Studentin beurlaubt war, ein Kind betreut oder einen Angehörigen gepflegt hat.

Für die Abschaffung der Langzeitstudiengebühren ist laut Ministerium eine Änderung des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG) nötig. „Eine Änderung des NHG steht auf der Agenda, die Vorarbeiten laufen derzeit“, heißt es aus dem Ministerium. Und weiter: „Als Land haben wir das Ziel, als Studienort attraktiv zu sein und den Studierenden die – wenn nötig – bestmögliche Unterstützung zu bieten.“

Fallen die Langzeitstudiengebühren also bald weg? Das Ministerium dämpft die Erwartung an eine zügige Änderung des NHG. Bei der Novellierung müssten „noch weitere wichtige Vorhaben einfließen und neue Impulse gesetzt werden, um die Lehre und Forschung an den niedersächsischen Hochschulen zu modernisieren und zu stärken“. Für diese „komplexere Gesetzesänderung“ seien „intensive Vorbereitungen und Abstimmungen“ notwendig. Was nach Maßgabe des Haushalts umgesetzt werden könne, werde geprüft.

Die Regierungskoalition aus SPD und Grünen in Niedersachsen hatte der geplanten Abschaffung der Langzeitstudiengebühren schon voriges Jahr eine Absage erteilt. „Wir werden finanziell nicht alle Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag im ersten Jahr umsetzen können. Aber wir haben das fest vereinbart, und das wird es innerhalb der fünf Jahre auch geben“, hatte Minister Mohrs Anfang des Jahres 2023 mit Blick auf die damals gerade begonnene Wahlperiode erklärt.

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