Berlin  Beitragsbemessungsgrenzen steigen: So viel mehr Sozialabgaben müssen Besserverdiener zahlen

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Von afp
| 14.09.2024 15:01 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Die Anhebung der Sätze betrifft vor allem Gutverdiener. Foto: IMAGO/Bihlmayerfotografie
Die Anhebung der Sätze betrifft vor allem Gutverdiener. Foto: IMAGO/Bihlmayerfotografie
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Weil mittlerweile in vielen Branchen höhere Löhne und Gehälter gezahlt werden, soll auch die Beitragsbemessungsgrenze 2025 steigen. Beschäftigte mit höheren Einkommen müssen sich auf deutlich steigende Sozialabgaben einstellen.

Die Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung sollen 2025 deutlich steigen. Das zeigt ein Verordnungsentwurf des Bundesarbeitsministeriums. Das tun sie regelmäßig, diesmal aber soll der Anstieg untypisch stark sein. Laut dpa hat eine Sprecherin des Ministeriums einen Bericht der „Bild“ diesbezüglich bestätigt. Nach ihren Angaben ist der Entwurf innerhalb der Regierung in die Ressortabstimmung gegangen.

Die Höhe der Beitragsbemessungsgrenzen ergibt sich aus der Lohn- und Gehaltsentwicklung. Über den Grenzwerten liegende Gehaltsbestandteile bleiben beitragsfrei. Je höher die Werte liegen, desto mehr Sozialbeiträge müssen Gutverdiener zahlen.

In der gesetzlichen Kranken- und der Pflegeversicherung steigt die Beitragsbemessungsgrenze 2025 demnach auf 5512 Euro monatliches Bruttogehalt. Derzeit sind es 5175 Euro.

Die Beitragsgrenze bei der Renten- und Arbeitslosenversicherung steigt von derzeit 7550 Euro in West- und 7450 Euro in Ostdeutschland auf dann einheitlich 8050 Euro. Derzeit müssen in Westdeutschland auf Monatsbruttogehälter bis 7550 Euro Rentenbeiträge abgeführt werden. In Ostdeutschland liegt die Grenze bei 7450 Euro.

Grund für den relativ hohen Anstieg der Grenzwerte sei die "sehr gute Lohnentwicklung von deutschlandweit 6,44 Prozent im vergangenen Jahr", zitierte "Bild" einen Sprecher des Arbeitsministeriums.

Mit dem Anstieg werde gewährleistet, "dass sich auch Besserverdienende entsprechend der durchschnittlichen Lohnentwicklung relativ gleichbleibend an der Finanzierung der Sozialversicherung beteiligen".

Die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenzen trifft in erster Linie Bezieher höherer Einkommen sowie deren Arbeitgeber. Der Effekt wird dadurch verstärkt, dass auch die Beitragssätze der gesetzlichen Krankenversicherung sowie der Pflegeversicherung im kommenden Jahr steigen dürften.

Bei einer Obergrenze von 8050 Euro läge der Höchstbeitrag bei 1497,30 Euro für die gesetzliche Rentenversicherung. Bisher sind es 1404,30 Euro (West), beziehungsweise 1385,70 Euro (Ost). Ostdeutsche zahlen 2025 also rund 112 Euro drauf.

Bei einem Einkommen von 5512,50 Euro im Monat wäre für Kinderlose ab 2025 ein Pflegebeitrag von 220,50 Euro fällig. Bisher sind es 207 Euro. Schwieriger ist die Berechnung beim Krankenkassenbeitrag, der sich aus dem allgemeinen Beitragssatz (festgelegt auf 14,6 Prozent für 2024) und einem individuellen Zusatzbeitrag, festgelegt von den Krankenkassen, den sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen, zusammensetzt.

Jemand, der mit 0,98 Prozent den höchsten derzeit erhobenen individuellen Zusatzbeitrag zahlt und 5512,50 Euro verdient, müsste 2025 in etwa 984,64 Euro im Monat Krankenversicherungsbeitrag zahlen. 2024 sind es noch 925,29 Euro.

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