Freispruch nach Gesetzesänderung Neue Cannabis-Regel bewahrt Leeraner vor einem Fahrverbot

| 12.09.2024 10:00 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
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Ein Leeraner ist in zweiter Instanz vom Vorwurf des Fahrens unter Cannabiseinfluss freigesprochen worden. Symbolfoto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa
Ein Leeraner ist in zweiter Instanz vom Vorwurf des Fahrens unter Cannabiseinfluss freigesprochen worden. Symbolfoto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa
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Ein 40-Jähriger aus dem Landkreis Leer wurde vom Vorwurf des Fahrens unter Cannabiseinfluss freigesprochen. Eine neue Regelung zum Cannabiskonsum im Straßenverkehr spielte dabei eine entscheidende Rolle.

Leer/Oldenburg - Der Bußgeldsenat des Oberlandesgerichts Oldenburg hat einen 40-jährigen Mann aus dem Landkreis Leer in zweiter Instanz vom Vorwurf des Fahrens unter Cannabiseinfluss freigesprochen. Dabei spielte eine neue Regelung zum Cannabiskonsum im Straßenverkehr eine entscheidende Rolle.

Wie das Oberlandesgericht in einer Pressemitteilung bekannt gibt, hatte der Ostfriese zuvor gegen einen Bußgeldbescheid des Landkreises Emsland Einspruch eingelegt. Zunächst ohne Erfolg. Denn er wurde vom Amtsgericht Papenburg wegen einer Autofahrt unter Cannabiseinfluss zu einer Geldbuße in Höhe von 1000 Euro und einem dreimonatigen Fahrverbot verurteilt. Das Amtsgericht hatte festgestellt, dass der Betroffene mit einem THC-Wert von 1,3 ng/ml im Blut ein Fahrzeug geführt hatte. Gegen dieses Urteil ging der Betroffene mit einer sogenannten Rechtsbeschwerde vor, über die am 29. August 2024 der für Bußgeldsachen zuständige Senat des Oberlandesgerichts entschieden hat.

Dabei kam dem Betroffenen eine zwischenzeitliche Gesetzesänderung zugute: Denn als das Amtsgericht am 9. Februar 2024 sein Urteil verkündete, galt für Autofahrten unter Cannabiseinfluss noch ein Grenzwert von 1,0 ng/ml. Daher stellte der Senat fest, dass das Amtsgericht seinerzeit zu Recht von einer Überschreitung des Grenzwertes ausgehen musste. Am 22. August 2024 – und damit nach dem Urteil des Amtsgerichts aber vor der Entscheidung des Oberlandesgerichts – trat im Zuge der Cannabis-Legalisierung jedoch eine Gesetzesänderung in Kraft, die den Grenzwert für Fahrten unter Cannabis-Einfluss auf 3,5 ng/ml änderte. Diese Gesetzesänderung war aufgrund einer gesetzlichen Anordnung zugunsten des Betroffenen zu berücksichtigen. Da der THC-Gehalt des Betroffenen unterhalb des neuen Grenzwertes lag, hob der Senat das Urteil des Amtsgerichts auf und sprach den Betroffenen frei.

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