Rückkehr zu Schulbezirken  Ende des teuren Schultourismus im Brookmerland

| | 11.09.2024 18:59 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Weil Schulbezirke fehlen, haben viele Kinder im Brookmerland einen Anspruch auf Schülerbeförderung. Foto: DPA
Weil Schulbezirke fehlen, haben viele Kinder im Brookmerland einen Anspruch auf Schülerbeförderung. Foto: DPA
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Die Samtgemeinde Brookmerland legt wieder fest, wo Kinder unterrichtet werden. Was das für sie und ihre Eltern bedeutet.

Brookmerland - Aus eins mach wieder fünf: Für jede der fünf Grundschulen im Brookmerland wird es künftig wieder einen eigenen Schuleinzugsbereich geben. Zwölf Jahre nach der Auflösung plant die Samtgemeindeverwaltung eine Neufestlegung der Bezirke. Das geht aus einer Vorlage für die Sitzung des Samtgemeinderates hervor, der am kommenden Montag, 16. September, ab 18 Uhr öffentlich im Hotel Zur Waage tagen und über die Schulbezirke beschließen wird.

Einschränkung der Wahlfreiheit von Eltern

Hintergrund ist, wie berichtet, ein Rüffel des Landkreises Aurich. Es geht ums Geld. Für Eltern bedeutet das eine Einschränkung in ihrer Wahlfreiheit.

Zur Einordnung: Bisher gibt es für alle fünf Grundschulen im Brookmerland einen gemeinsamen Schuleinzugsbereich. Das hatte der Rat der Samtgemeinde im März 2012 mit breiter Mehrheit beschlossen. Lediglich der BWG-Ratsherr und damalige Leiter der größten Brookmerlander Grundschule Werner Knippelmeyer (BWG) enthielt sich bei der Abstimmung damals der Stimme. Bei einem Einzugsbereich für alle Schulen können Eltern, unabhängig davon, wo im Brookmerland sie wohnen, frei wählen, welche Schule ihre Kinder besuchen sollen. In der Zeit bis März 2012 hatte jede Schule ihren eigenen Bezirk. Heißt: Eltern konnten ihre Kinder nur bei der Schule ihres Wohnorts anmelden.

Durch die nicht festgelegten Schulbezirke gilt die in der Schülerbeförderungssatzung festgelegte Regelung, dass alle Schüler, deren Schulweg länger als zwei Kilometer ist, einen Anspruch auf Beförderung haben. In den vergangenen Jahren hat die Aufhebung der Schulbezirke zu mehr Schülertransporten und damit zu einer Kostensteigerung geführt.

100.000 Euro Mehrkosten für den Landkreis Aurich

Im Bereich der Schülerbeförderung in der Samtgemeinde Brookmerland entstehen dem Landkreis Aurich erhöhte Kosten, bestätigte die Auricher Behörde den ON bereits im Juli 2023. In der Vorlage ist von jährlich 100.000 Euro die Rede. Der Landkreis forderte die Samtgemeinde Brookmerland daher auf, die rechtlichen Vorgaben einzuhalten. Die jetzt zu beschließende Satzung sei bereits im Vorfeld mit der Landesschulbehörde abgestimmt worden, die die Einrichtung von Schuleinzugsbezirken ebenfalls begrüße, heißt es.

Die neue Satzung soll am Tage nach der Bekanntmachung im Amtsblatt in Kraft treten. Die Veröffentlichung im Amtsblatt werde „zeitnah in die Wege geleitet“, heißt es. Anmeldungen von Schülerinnen für das Jahr 2025/2026 blieben davon unberührt. Für Geschwisterkinder werden Einzelfalllösungen in Absprache mit den Schulleitungen in Aussicht gestellt. Die ab Satzungsbekanntmachung anstehenden Anmeldungen werden dann nach den neu eingerichteten Einzugsbereichen erfolgen.

Der Schulbezirk für die Grundschule Leezdorf (Leezder Dörpschool) umfasst das Gebiet der Gemeinde Leezdorf.

Die Einzugsbereiche der Grundschulen umfassen laut der Satzung jeweils das Gebiet der Gemeinde, in der sie liegen. Also: Grundschule Osteel (David-Fabricius-Grundschule) das Gebiet der Gemeinde Osteel, Grundschule Rechtsupweg das Gebiet der Gemeinde Rechtsupweg, Grundschule Wirdum das Gebiet der Gemeinde Wirdum. Eine Ausnahme bildet der Schuleinzugsbereich der größten Brookmerlander Grundschule in Upgant-Schott. Er umfasst das Gebiet von zwei Gemeinden (Marienhafe und Upgant-Schott).

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