Fußfessel  Elektronische Fußfesseln: Niedersachsen will Einsatz notfalls im Alleingang durchdrücken

Lars Laue
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Von Lars Laue
| 10.09.2024 10:30 Uhr | 0 Kommentare
Eine elektronische Fußfessel übermittelt den Aufenthaltsort des Trägers. Nähert er sich trotz eines Annäherungs- und Kontaktverbots etwa der Wohnung der Betroffenen, wird die Polizei alarmiert. Foto: dpa-Bildfunk
Eine elektronische Fußfessel übermittelt den Aufenthaltsort des Trägers. Nähert er sich trotz eines Annäherungs- und Kontaktverbots etwa der Wohnung der Betroffenen, wird die Polizei alarmiert. Foto: dpa-Bildfunk
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Niedersachsen will den Einsatz von elektronischen Fußfesseln ermöglichen. Am liebsten über ein Bundesgesetz, notfalls aber auch über das landeseigene Polizeigesetz.

Lesedauer des Artikels: ca. 2 Minuten
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