Fußfessel  Elektronische Fußfesseln: Niedersachsen will Einsatz notfalls im Alleingang durchdrücken

Lars Laue
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Von Lars Laue
| 10.09.2024 10:30 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Eine elektronische Fußfessel übermittelt den Aufenthaltsort des Trägers. Nähert er sich trotz eines Annäherungs- und Kontaktverbots etwa der Wohnung der Betroffenen, wird die Polizei alarmiert. Foto: dpa-Bildfunk
Eine elektronische Fußfessel übermittelt den Aufenthaltsort des Trägers. Nähert er sich trotz eines Annäherungs- und Kontaktverbots etwa der Wohnung der Betroffenen, wird die Polizei alarmiert. Foto: dpa-Bildfunk
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Niedersachsen will den Einsatz von elektronischen Fußfesseln ermöglichen. Am liebsten über ein Bundesgesetz, notfalls aber auch über das landeseigene Polizeigesetz.

Werden Männer gegenüber ihrer Partnerin oder Ex-Partnerin massiv gewalttätig, müssen sie in Niedersachsen damit rechnen, künftig elektronische Fußfesseln angelegt zu bekommen.

„Die seit Jahren steigenden Zahlen von Fällen häuslicher Gewalt sind ein sehr ernstes Problem und ein Armutszeugnis für unsere Gesellschaft. Wir müssen unsere Anstrengungen insbesondere zum Schutz von Frauen vor gewalttätigen Männern weiter intensivieren“, betonte Innenministerin Daniela Behrens (SPD) im Gespräch mit unserer Redaktion.

Laut Behrens hatten die Länder Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) bereits bei der Innenministerkonferenz im Juni gebeten, die rechtlichen Voraussetzungen für eine „bundesweit einheitliche Möglichkeit des Einsatzes der elektronischen Aufenthaltsüberwachung bei Tätern in Fällen häuslicher Gewalt zu schaffen“.

Seitdem sei in der Sache „leider wenig passiert und Herr Buschmann sendet widersprüchliche Signale“, beklagte Behrens und machte gegenüber unserer Redaktion deutlich: „Wenn das so bleibt, werden wir auch in Niedersachsen darüber nachdenken müssen, den Einsatz der Fußfessel in solchen Fällen über das Niedersächsische Polizei- und Ordnungsgesetz zu ermöglichen.“

Im Nachbarbundesland Bremen soll der Einsatz von Fußfesseln für gewalttätige Männer laut Innenbehörde noch in diesem Jahr durch eine Änderung des Landespolizeigesetzes möglich gemacht werden.

Aus dem Haus von Niedersachsens Justizministerin Kathrin Wahlmann (ebenfalls SPD) heißt es indes, es bleibe dabei, dass die Ministerin „die Verortung der elektronischen Fußfessel in erster Linie im Gewaltschutzgesetz sieht“. Damit wäre Berlin am Zug, da es sich um ein Bundesgesetz handelt.

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