Sicherungsverfahren vor Gericht  Nachbar-Stalker wird dauerhaft in die Psychiatrie eingewiesen

Gabriele Boschbach
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Von Gabriele Boschbach
| 28.08.2024 15:53 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Vor dem Landgericht ist über das Schicksal eines Mannes mit paranoider Schizophrenie entschieden worden. Foto: Archiv/Ortgies
Vor dem Landgericht ist über das Schicksal eines Mannes mit paranoider Schizophrenie entschieden worden. Foto: Archiv/Ortgies
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Ein 42-Jähriger, der viele Jahre lang seine Nachbarn beleidigte und bedrohte, leidet unter paranoider Schizophrenie. Deshalb kann er für seine Taten nicht verantwortlich gemacht werden.

Aurich - Noch im letzten Moment versucht Arno Saathoff am Mittwoch, 28. August 2024, etwas für seinen Mandanten herauszuholen. Der Auricher Rechtsanwalt legt Karsta Rickels-Havemann, der Vorsitzenden der 4. Strafkammer am Landgericht, ein Mietangebot für eine Single-Wohnung in Norden vor, in die der 42-Jährige unverzüglich einziehen könnte. Mietpreis, Größe der Wohnung, Adresse – alles ist komplett. Doch einziehen wird sein Mandant dort nicht. Das Gericht ordnet nach einer langen und sorgfältigen Beweisaufnahme um 10.45 Uhr an, dass der Auricher wegen einer paranoiden Schizophrenie und daraus folgenden Straftaten dauerhaft in die Psychiatrie eingewiesen wird.

Der Mann befindet sich bereits seit dem 29. Februar 2024 im Maßregelvollzugszentrum Niedersachsen in Moringen zwischen Göttingen und Hannover. Vor dem Landgericht ist fast den ganzen August über an verschiedenen Tagen ein Sicherungsverfahren durchgeführt worden, nämlich die Prüfung einer dauerhaften Unterbringung, um die Allgemeinheit zu schützen und den Rechtsfrieden zu sichern, wie es im Juristenjargon heißt.

„Das Ehepaar hatte kein Leben mehr“

Im Zuschauerraum sitzt bei der Entscheidungsverkündung auch der Auricher Nachbar des 42-Jährigen. Äußerlich nimmt er den Spruch der Kammer ruhig auf. Prozessbeobachter ahnen aber, was in seinem Inneren vorgeht. Der 83-Jährige hatte nämlich jahrelang unter den Auswüchsen des Wahns vom Nachbargrundstück zu leiden. „Das Ehepaar hatte kein Leben mehr.“ So formuliert es Florian Eiser in seinem Plädoyer.

Der Leitende Staatsanwalt fasst die Taten nochmal zusammen, die Bedrohungen, Beschimpfungen und Ausraster, die dazu führten, dass zumindest die Nachbarin das Haus nur noch angstvoll verlassen hat. „Es war ein Katz-und-Maus-Spiel.“ So formuliert es Florian Eiser. Der Terror hatte große Teile der Straße erfasst und dazu geführt, dass ein Klima der Angst herrschte.

Mit Messer an der Straßenecke

Vor Gericht hatte in den zurückliegenden Verhandlungen auch ein Ehepaar ausgesagt, das den 42-Jährigen bei einem Spaziergang mit dem Hund dabei beobachtet hatte, wie er mit einem Messer in der Hand an der Straßenecke stand. Dem Vernehmen nach ist es weder in diesem noch in anderen Fällen zu Gewalttaten gekommen. Doch nach Auffassung der Staatsanwaltschaft ist das vielleicht nur dem Umstand zuzuschreiben, dass alle in seinem Umfeld einen großen Bogen um ihn gemacht und ihn nicht provoziert haben.

Grundsätzlich müsse man aber davon ausgehen, dass er eine Gefahr für die Allgemeinheit darstelle. Um die abzuwenden, sei eine Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik geboten. Ein weiteres Argument der Staatsanwaltschaft: Niemand finde Zugang zu dem Mann. Für eine erfolgreiche Therapie sei es aber erforderlich, dass ein Vertrauensverhältnis zwischen Psychiater und Patient entstehe. Das habe der 42-Jährige bisher verweigert. „Offenbar fehlt ihm die Einsicht in seine Krankheit“, sagt Florian Eiser.

Verkennung der Realität

Arno Saathoff führt in seinem Plädoyer ebenfalls an, dass sein Mandant bisher keine Gewalt angewandt habe. Der Rechtsanwalt macht außerdem geltend, dass bei einigen Taten nicht zweifelsfrei feststehe, dass sie tatsächlich der 42-Jährige ausgeführt habe. Im Übrigen müsse man beachten, dass sich sein Mandant auch im Zustand äußerster Erregung in der Gewalt gehabt habe. Er nannte eine Szene, in der es zu einer „mentalen völligen Entgleisung“ in der Begegnung mit den Nachbarn gekommen sein soll, ohne dass ein anderer Verletzungen davongetragen habe. „Er kann sich also kontrollieren“, gibt Arno Saathoff zu bedenken. Nach seinem Dafürhalten seien die Voraussetzungen für eine Unterbringung nicht gegeben.

Das Problem: Der Beschuldigte sieht sich selbst als Opfer. Nach seiner Wahrnehmung sind die Nachbarn die Täter, die ihn nicht in Ruhe lassen. Diese Verkennung der Realität gehört zu seinem Krankheitsbild. In seinem letzten Wort entschuldigt sich der Mann bei allen, denen er Leid zugefügt habe. Er versichert, dass es nicht zu weiteren Taten kommen werde. Dieser Einlassung kann das Gericht nicht folgen, zumal der 42-Jährige bereits vor neun Jahren wegen seiner im Wahn begangenen Taten in die Psychiatrie eingeliefert worden ist, damals zur Bewährung. Die entfällt jetzt.

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