Kinderbetreuung in Großefehn Neue Kitagebühren gelten auch bei freien Trägern
Großefehn ist als erste Gemeinde mit der neuen Kitasatzung und neuen Gebühren gestartet. Warum die Gebühren dort schon für alle Eltern von Krippen- und Hortkindern gelten.
Großefehn/Aurich - Andere Gebühren für die Eltern bei der Kinderbetreuung: Diese gelten seit dem 1. August auch schon in Großefehn für die Eltern, deren Kinder eine Einrichtung in freier Trägerschaft besuchen. Darauf weist Frank Cramer, zuständiger Fachbereichsleiter in Großefehn, hin. Demnach müssen auch die Eltern bei den Kitas der evangelisch-lutherischen Kirche in Spetzerfehn, Mittegroßefehn und Timmel und der Kita „Kinnerhuck“ in Strackholt der Leila die neuen Gebührensätze zahlen.
Der Fehntjer Gemeinderat hatte im Juni beschlossen, dass die neuen, vom Landkreis vorgesehenen, Gebühren schon ab dem neuen Kitajahr zum 1. August gelten sollen. Damit hielt Großefehn als Kommune den ursprünglich vorgesehenen Termin ein, während in anderen Kommunen im Landkreis Aurich die neue Satzung erst ab dem 1. Januar 2025 gelten wird. Die neuen Gebühren in Großefehn und ab dem 1. Januar in den anderen Kommunen im Landkreis Aurich gelten damit für alle Einrichtungen, unabhängig davon, in welcher Trägerschaft diese sind.
Verhandlungen zwischen freien Trägern und Landkreis laufen
Nele Krampen, Geschäftsführerin der Leila, bestätigt, dass die Gebühren Aufgabe der Kommunen sind und es auch bleiben, unabhängig von den noch laufenden Verhandlungen über die Rahmenvereinbarungen zwischen Landkreis und freien Trägern.
Etwas mehr als die Hälfte der Kitas im Landkreis Aurich sind in freier Trägerschaft. Der Landkreis befindet sich aktuell noch in Gesprächen, wie die neue kreisweite Kitasatzung mit den freien Trägern in entsprechende Verträge münden kann. Für Anfang September steht ein weiterer Verhandlungstermin an. Allerdings werden bislang noch wegen der laufenden Verhandlungen keine Details preisgegeben.