Osnabrück Arbeiten in Schwimmhalle und Freibad: Was verdient man als Bademeister?
Sommer, Sonne, Sicherheit: Bademeister sorgen für Ordnung und übernehmen vielfältige Aufgaben in Schwimmbädern. Im Gegenzug erhalten sie ein tarifgebundenes Gehalt und Zusatzleistungen. Ein Überblick.
Ob im Sommer oder Winter: Ohne Bademeister kommen weder Schwimmhallen noch Freibäder aus. Sie sorgen für die Sicherheit der Besucher, sowohl im Wasser als auch außerhalb. Gerade im Sommer kann das ein herausfordernder Job sein, wie Ausschreitungen in manchen Freibädern zeigen – zumal dort, wo kein extra Sicherheitspersonal eingestellt worden ist.
Daneben überwachen sie auch die technischen Anlagen, die Wasserqualität und reinigen und desinfizieren bestimmte Bereiche des Schwimmbads. Sie warten außerdem die Sport- und Spielgeräte, sorgen für Sauberkeit und Sicherheit in den Umkleiden und Duschen. Und auch die zum Bad gehörenden Grünflächen werden von den Bademeistern gepflegt. Um Bademeister zu werden, ist eine dreijährige Ausbildung nötig. Aber wie viel Geld verdienen sie eigentlich mit ihrer Arbeit?
Ein Bademeister heißt im Fachjargon „Meister für Bäderbetriebe“. Daneben gibt es auch den „Fachangestellten für Bäderbetriebe“ (FAB), früher nannte man ihn Schwimmmeistergehilfe.
Beide werden in der Regel nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes der Kommunen (TvöD VKA) bezahlt. Das Gehalt eines FAB liegt in der Entgeltgruppe 5, das von Schichtführern in der Entgeltgruppe 6 und wer die Badbetriebsleitung übernimmt, wird in Entgeltgruppe 8 eingruppiert, während ein geprüfter Meister für Bäderbetriebe sich zwischen den Entgeltgruppen 8 und 9b bewegt.
„Bei der Eingruppierung der FABs kommt es nach der Ausbildung auf die Tätigkeiten an. So ist es auch ohne Meisterbrief möglich als Badbetriebsleitung in die Entgeltgruppe 8 zu gelangen“, erklärt Daniel Vollbrecht, Gewerkschaftssekretär bei Verdi Niedersachsen. „Für die Eingruppierung als Meister für Bäderbetriebe ist jedoch ein Meisterbrief oder Vergleichbares vorzuweisen.“
Ein Fachangestellter für Bäderbetriebe (FAB) verdient damit ab 2.929 Euro und bis zu 3.570 Euro brutto monatlich. Das Gehalt steigt mit der Dauer der Betriebszugehörigkeit: Nach einem Jahr in Stufe eins rutschen Angestellte automatisch in die Stufe zwei. Stufe zwei hat erreicht, wer fünf Jahre auf Stufe fünf eingruppiert gewesen ist.
Der Meister für Bäderbetriebe, also der umgangssprachliche Bademeister, bekommt bei einer Neueinstellung 3.281 Euro brutto monatlich. Sein Bruttogehalt kann aber sogar auf bis zu 4.703 Euro pro Monat klettern – wieder in Abhängigkeit von der Anzahl der Berufsjahre.
Wer hingegen in einem Bad arbeitet, das zu den Stadtwerken, Gemeindewerken oder ähnlichen kommunalen Unternehmen gehört, kann sich freuen, denn für ihn gilt oftmals der Tarifvertrag für Versorgungsbetriebe (TV-V). Ein FAB steigt hier schon mit 3.248 Euro brutto ein und kann es bis zu 3.900 Euro schaffen. Ein Bademeister wiederum erhält in der Entgeltgruppe 8 zu Beginn 3.962 Euro und bekommt nach vier Jahren 4.900 Euro brutto. In der Entgeltgruppe 9 sind es sogar bis zu 5.400 Euro brutto monatlich.
Voraussetzung für die mindestens dreijährige Ausbildung ist je nach Arbeitgeber die mittlere Reife, manchen genüge aber bereits ein Hauptschulabschluss, so Verdi-Sekretär Vollbrecht. Die Ausbildungsvergütung liegt im ersten Ausbildungsjahr bei 1.218,26 Euro, im zweiten Ausbildungsjahr bei 1.268,20 Euro, im dritten Ausbildungsjahr sind es 1.314,02 Euro und im vierten Jahr beträgt das Gehalt 1.377,59 Euro brutto monatlich.
Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 39 Stunden, Arbeitnehmer haben 30 Tage im Jahr Anspruch auf Urlaub. In einigen Kommunen werden unbefristete Vollzeitstellen über das Jahr auf verschiedene Bereiche aufgeteilt. Denkbar ist dann eine Bademeistertätigkeit während der Freibad-Saison und eine Hausmeistertätigkeit in den übrigen Monaten.
Möglich sind auch Vollzeitstellen, bei denen während den Sommermonaten die Arbeitsstunden geleistet werden und der Lohn in den restlichen Monaten auch bei Freizeit weitergezahlt werde. Noch eine andere Option wäre eine unbefristete Teilzeitstelle, bei der die Arbeit im Sommer verrichtet wird, während im Winter Überstunden abgebaut werden.
Was angehende Bademeister wissen müssen: Der Job erfordert Schichtarbeit, die auch an Wochenende oder Feiertagen stattfinden kann. Dafür gibt es dann aber entsprechende Zulagen.
Bei einem Monatslohn von 2.929 Euro brutto und 39 Wochenarbeitsstunden kommt man auf etwa 169 Stunden pro Monat und einem Stundenlohn von 17,33 Euro. Das ist wichtig, um die Zuschläge zu berechnen, die für mögliche Überstunden tariflich festgelegt sind: Demnach gelten 30 Prozent des Stundenentgelts je Überstunde, also 5,19 Euro.
Für Nachtarbeit gibt es einen Zuschlag in Höhe von 20 Prozent (3,47 Euro je Stunde), für Sonntagsarbeit 25 Prozent (4,33 Euro je Stunde) und an Feiertagen 135 Prozent (23,40 Euro je Stunde) bzw. 35 Prozent (6,07 Euro je Stunde), wenn Beschäftigte zum Ausgleich einen freien Tag nehmen.
Apropos Zulagen: Es winkt zudem eine Jahressonderzahlung („Weihnachtsgeld“) in Höhe 84,51 Prozent (Entgeltgruppe 8) bzw. 70,28 Prozent (Entgeltgruppe 9) des monatlichen Bruttogehalts und eine leistungsorientierte Prämie. Deren Höhe liegt bei zwei Prozent des Bruttojahresgehalts.
Beschäftigte, deren Arbeitsverhältnis mindestens sechs Monate andauert, haben zudem einen Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen, die Arbeitnehmer in verschiedene Anlageformen wie einen Fondssparplan oder eine Baukredittilgung gesteckt werden können: Für jeden Kalendermonat sind es für Vollzeitbeschäftigte 6,65 Euro netto und für Teilzeitbeschäftigte 3,33 Euro – auf die aber noch Steuern und Sozialabgaben gezahlt werden müssen. Der Sparbetrag verringert sich entsprechend.
Auch eine Altersvorsorge wird angeboten: So zahlen Beschäftigte laut Verdi obligatorisch insgesamt 1,81 Prozent ihres Monatsbruttolohns in die Versorgungseinrichtung Bund und Länder (VBL). Der Arbeitgeber bezuschusst die betriebliche Vorsorge mit 5,49 Prozent des jeweiligen Monatsbruttolohns. „Man muss 60 Monate voll haben, um die Rente zu bekommen“, sagt Vollbrecht. Wer vor der Rente den Dienst quittiert, erhalte lediglich die selbst eingezahlten Beträge zurück. Die VBL wird auch für die Beschäftigten in kommunalen Bädern gezahlt.