Hamburg Dürfen Restaurants Erwachsenen einen Kinderteller verwehren? Das sagt ein Anwalt
Kinderteller in Restaurants sind auch für Erwachsene interessant – immerhin punkten sie mit kleiner Portion und niedrigerem Preis. Doch teilweise erlauben Gastronomen nicht, dass Erwachsene diese Gerichte bestellen. Ist das erlaubt? Ein Jurist ordnet ein.
Gestiegene Preise für Lebensmittel, Energie und Personal, die wieder höhere Mehrwertsteuer und dazu die Inflation – Essengehen im Restaurant ist in den vergangenen Jahren ganz schön teuer geworden.
Um den Rechnungsbetrag möglichst kleinzuhalten – und bei überschaubarem Hunger –, bestellen auch Erwachsene die Gerichte von der Kinderkarte.
Doch das geht nicht in allen Restaurants. Mitunter legen die Gastronomen direkt in der Speisekarte eine Altersgrenze für die „Gerichte für die kleinen Gäste“ fest. In anderen Fällen nimmt die Bedienung die Bestellung nicht an – mit dem Hinweis, dass diese Gerichte nur für Kinder seien.
So lief es unter anderem in einem Restaurant in Kühlungsborn in Mecklenburg-Vorpommern. Dort wollten Anfang 2024 eine Mutter und ihre Tochter zwei Gerichte von der Kinderkarte bestellen – die Kellnerin lehnte wegen des Alters der Mutter ab. Gegenüber dem Magazin „Focus“ sagte eine Münchner Kellnerin, das sei ein normaler Vorgang.
Doch ist das rechtlich in Ordnung – oder haben erwachsene Gäste ein Recht auf Kinderteller? Peter Lassek, Jurist von der Verbraucherzentrale Hessen, sagte unserer Redaktion, es „gibt in diesem Bereich absolut keine gesetzlich verbrieften Ansprüche.“
„Letztlich bestimmt der Gastwirt die Regeln seines Hauses und der Gast muss sich danach richten“, so der Verbraucherschützer.
Der Rechtsanwalt erklärte, dass es sich bei den Speisen und Getränken einer Speisekarte aus rechtlicher Sicht nicht um ein verbindliches Angebot handle, das der Gast mit einem „Ja“ annehmen könne. Ganz ähnlich sei die Situation bei Reklamezetteln, Postwurfsendungen oder Zeitungsinseraten.
„Ebenso wie Gerichte ‚aus‘ sein können, hat der Gast auch keinen Anspruch überhaupt auf ein bestimmtes Gericht von der Karte. Also weder auf das 300 Gramm Rumpsteak für Erwachsene – und auch nicht auf einen Kinderteller ‚Pinocchio‘“, sagte Lassek.
Den Erfahrungen des Juristen nach würden den Gästen „in den seltensten Fällen der Wunsch nach einer kleineren Portion abgeschlagen“. Lassek wies darauf hin, dass es in vielen Speisekarten auch Gerichte „für den kleinen Hunger“ gebe – ganz ohne Ziel- oder Altersgruppe. Teilweise bieten Restaurants auch vergleichbare „Seniorenteller“ an.