Sicherungsverfahren vor Gericht  Psychiater hält Nachbar-Stalker für bedingt schuldfähig

Gabriele Boschbach
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Von Gabriele Boschbach
| 20.08.2024 15:22 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Vor dem Landgericht Aurich geht es um die Zukunft eines Mannes, der seine Nachbarn jahrelang in Angst und Schrecken versetzt hat. Foto: Archiv/Ortgies
Vor dem Landgericht Aurich geht es um die Zukunft eines Mannes, der seine Nachbarn jahrelang in Angst und Schrecken versetzt hat. Foto: Archiv/Ortgies
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Der 42-Jährige, der dauerhaft in die Psychiatrie eingewiesen werden könnte, leidet laut einem Gutachten an paranoider Schizophrenie. Ein Arzt erläutert die Folgen.

Aurich - Seine unmittelbaren Nachbarn versetzte er jahrelang in Panik, andere Anwohner seiner Straße verboten ihrem Kind, draußen zu spielen, wenn er unterwegs war. Der 42-Jährige, der seit dem 9. August 2024 vor der 4. Großen Strafkammer am Landgericht Aurich sitzt, ist für seine Beleidigungen, Bedrohungen und angsterzeugenden Ausraster nur bedingt verantwortlich zu machen. Das hat Professor Dr. Wolfgang Trabert aus Emden am Dienstag, 20. August 2024, in seinem Gutachten dargelegt. Die Fähigkeit des Aurichers, das Unrecht seiner Taten einzusehen und danach zu handeln, sei wegen seiner paranoiden Schizophrenie erheblich eingeschränkt. Er könne, so der Psychiater, auch nicht ausschließen, dass der Mann komplett schuldunfähig sei. In dem Sicherungsverfahren vor dem Landgericht geht es um die Frage, ob der 42-Jährige dauerhaft in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht wird, um Gefahren von seiner Umgebung fernzuhalten.

Das war auch ein Kernpunkt der Debatte um das Gutachten. Erstmals sei bei diesem Prozess das Leid der Nachbarn ausführlich zur Sprache gekommen, strich Wolfgang Trabert heraus. Insbesondere die Nachbarin habe wegen der verbalen Attacken und bedrohlichen Art jeden Lebensmut verloren. Das auffällige Verhalten des Beschuldigten sei auf massive Störungen der Wirklichkeitswahrnehmung zurückzuführen. Es gehe einher mit Vorstellungen von Größenwahn und dem Glauben, intelligenter als alle anderen zu sein. Im konkreten Fall sei der Beschuldigte überzeugt davon, ein sehr bekannter und erfolgreicher Rapper zu sein, dem andere ans Leder wollten. Sie versuchten, ihm sein geistiges Eigentum, also seine Songs, zu stehlen, indem sie sich in seinen Computer hacken und seine Musikdatenbank plündern.

Einsicht in Erkrankung fehlt

Der Gutachter strich heraus, dass die Schizophrenie eine Erkrankung sei, die man sehr gut behandeln könne: „Das ist ähnlich wie bei Diabetes, die man durch die Insulin-Therapie auch in den Griff bekommen kann. Voraussetzung ist, dass man sein Leben der Krankheit anpasst.“ Genau bei diesem Punkt liegt der Haken. Der 42-Jährige habe offenbar keine Einsicht in die Behandlungsbedürftigkeit seines Zustands. Dass er in der Vergangenheit jahrelang Medikamente genommen habe, sei der Drucksituation geschuldet gewesen. Er habe gewusst, dass dies der Preis für seine Freiheit ist. Hätte er die Behandlung abgelehnt, wäre er schon früher in die Psychiatrie zwangseingewiesen worden.

In Gesprächen über seine Person habe der Auricher ganz oft vorgegeben, sich an vieles nicht zu erinnern, vor allen Dingen, wenn es um seine Taten gegangen sei. Wolfgang Trabert stellte die Vermutung auf, dass der Beschuldigte sich viele Dinge ganz bewusst nicht ins Gedächtnis rufen will. Häufig habe er auch beobachtet, dass der 42-Jährige auf seiner Wahrnehmung beharrt. Ein Beispiel: „Ich hatte keinen Verfolgungswahn, ich bin tatsächlich verfolgt worden.“

Vertrauensvolle Beziehung zu einem Arzt fehlt

Nach dem Dafürhalten des Gutachters wäre eine vertrauensvolle Beziehung zu einem Arzt eine wichtige Voraussetzung für eine erfolgreiche Behandlung. Derzeit fehle ein solches Verhältnis. Ganz grundsätzlich sehe er den Beschuldigten in der Pflicht, sich in guten Zeiten mit seiner Erkrankung auseinanderzusetzen, so Wolfgang Trabert. Die Bereitschaft dazu sei indessen gering.

Die Verhandlung wird am Mittwoch, 28. August 2024, um 9 Uhr fortgesetzt.

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