Anzügliche Fotos per Whatsapp  Vertrauen missbraucht – Sexualstraftäter muss ins Gefängnis

Christiane Norda
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Von Christiane Norda
| 20.08.2024 10:23 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Das Landgericht in Aurich. Foto: Romuald Banik
Das Landgericht in Aurich. Foto: Romuald Banik
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Der 44-jährige Angeklagte hatte nach Überzeugung des Landgerichts in Aurich Jugendliche belästigt und ihnen anzügliche Fotos per Whatsapp geschickt – für die Justiz ist er kein Unbekannter.

Aurich - Wegen sexueller Belästigung sowie der Verbreitung pornografischer Inhalte hat das Landgericht in Aurich am Montag einen 44-Jährigen aus dem Altkreis Norden zu einem Jahr und acht Monaten Gefängnis verurteilt. In die Strafe wurde eine vorangegangene einbezogen. Nach Überzeugung der Kammer um Richterin Rickels-Havemann hat sich der Angeklagte im Frühjahr 2022 mit Plaudereien und Versprechungen das Vertrauen eines 13- und eines 17-Jährigen erschlichen und sich ihnen anschließend mit sexuellen Absichten genähert. Im Fall eines weiteren, zur Tatzeit 14 Jahre alten Jugendlichen sprachen die Richter den Angeklagten frei. Auch wenn sich der Jugendliche durchaus belästigt gefühlt habe, sei dessen Ablehnung für den Angeklagten nicht erkennbar gewesen, hieß es in der Urteilsbegründung. Im Gegensatz zu den anderen Opfern hatte der Junge die Avancen des Angeklagten über sich ergehen lassen. Dass der 44-Jährige überdies über Whatsapp einem 14-Jährigen anzügliche Fotos geschickt hatte, stand für die Kammer indes außer Zweifel. Alle Zeugen hätten sich sowohl bei der Polizei als auch in der Verhandlung stringent und klar und ohne übermäßige Belastungstendenz geäußert, erklärte Rickels-Havemann.

Es waren in erster Linie eher verunsicherte, leichtgläubige Jungen, an die sich der Angeklagte herangemacht hatte. Die hatte er im Internet oder an einer Skaterbahn kennengelernt, wo er sich als verständnisvoller und genau wie sie häufig enttäuschter Gesprächspartner präsentiert hatte, mit dem man eine entspannte Zeit verbringen könne. Er hatte sie mit seinem Motorroller fahren lassen, ihnen Tabak und Alkohol gegeben oder mit einem teuren Handy sowie einer Musikanlage gelockt. Seine Wohnung hatte er ihnen als Rückzugsort angeboten. Laut Staatsanwältin hatte er die Jungen mit zahllosen Chatnachrichten „unter massiven emotionalen Druck gesetzt“ und sie anschließend aufgefordert, die Kommunikationsverläufe auf ihren Handys zu löschen. Verstört und vor den Augen des Angeklagten mit einer Stellwand geschützt, hatten die Jugendlichen in der Verhandlung von den Annäherungsversuchen des Angeklagten berichtet.

Angeklagter bestreitet alle Vorwürfe

Der Angeklagte hatte sich für zu Unrecht bezichtigt erklärt und bestritt sämtliche Vorwürfe der Staatsanwältin. Er gab an, lediglich einen der Zeugen überhaupt zu kennen. Er sei kein „Pädo“ und habe niemanden sexuell belästigt. Ein psychiatrischer Gutachter vermutete indes eine „überhöhte Triebhaftigkeit“ bei dem Angeklagten, der in seiner Intelligenz „leicht gemindert“ sei und seit vielen Jahren gerichtlich betreut werde. Dennoch sei er in seiner Schuldfähigkeit nicht beeinträchtigt, dafür sei er bei der Kontaktaufnahme zu den Jugendlichen zu planvoll vorgegangen. Allerdings attestierte der Arzt dem 44-Jährigen eine paranoide Persönlichkeitsstörung. Das Risiko, dass der Angeklagte weitere Sexualstraftaten begehe, liege bei 100 Prozent und sei damit neunmal höher als bei vergleichbaren Tätern.

Staatsanwältin Singer hatte eine dreijährige Haftstrafe gefordert. Der Angeklagte ist vielfach vorbestraft und verbüßt derzeit eine Haftstrafe wegen ähnlicher Taten. Eine weitere steht noch aus. Verteidiger Heiko Rahmann hingegen hatte den Freispruch seines Mandanten beantragt. Der habe das fehlende Einverständnis der Jungen nicht erkennen können, hieß es zur Begründung.

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