Jurist vor Gericht  Anwalt war mit 2,16 Promille unterwegs – nur womit?

Gabriele Boschbach
|
Von Gabriele Boschbach
| 19.08.2024 16:52 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Vor dem Amtsgericht Aurich ging es am Montag, 19. August 2024, um die Folgen einer Trunkenheitsfahrt. Foto: Archiv/Ortgies
Vor dem Amtsgericht Aurich ging es am Montag, 19. August 2024, um die Folgen einer Trunkenheitsfahrt. Foto: Archiv/Ortgies
Artikel teilen:

Den 28. August 2023 wird ein Jurist so schnell nicht vergessen. An diesem Tag trank er so viel Alkohol, dass er sich nicht an einen Unfall mit einem Rad erinnern kann. Jetzt saß er vor Gericht.

Aurich - Es ist kurz vor 12 Uhr im Saal 107 des Auricher Amtsgerichts, als Hendrik Buskohl der Geduldsfaden reißt. Mit einem Blick auf seine Smartwatch erkundigt sich der Staatsanwalt bei Dr. Markus Gralla danach, ob „open end“ bei der Flur-Unterredung zwischen dem Angeklagten und Anwalt Frank-Roland Hillmann vereinbart worden sei. Der Richter schüttelt nur den Kopf und sagt: „Fünf Minuten“. Dieses Limit ist bereits überschritten, die Situation druckvoll.

Eine Stunde lang haben vier Juristen zu diesem Zeitpunkt bereits ihre Positionen ausgetauscht. Kernpunkt der Anklage: Ein 64-jähriger Ex-Rechtsanwalt aus dem Landkreis Aurich muss sich wegen Trunkenheit im Verkehr verantworten. Der Jurist soll am 28. August 2023 gegen 21 Uhr mit einem Alkoholwert von 2,16 Promille auf seinem Fahrrad in Wiesmoor an der Pollerstraße unterwegs gewesen sein, als er sich bei einem Sturz eine schwere Kopfverletzung zuzog. Deswegen ist ihm ein Strafbefehl über 40 Tagesätze à 200 Euro, insgesamt 8000 Euro also, zugestellt worden. Dagegen hat er Einspruch eingelegt.

Jugendliche sollen Mann attackiert haben

Die Verhandlung am Montag, 19. August 2024, beginnt mit einer wortreichen Einlassung des Angeklagten zu den Folgen des Alkohol-Unfalls, in den im Übrigen nach seiner Aussage noch Jugendliche involviert gewesen sein sollen, die ihn attackiert hätten. Er habe starke gesundheitliche Beeinträchtigungen davongetragen, Schmerzen und Konzentrationsschwierigkeiten quälten ihn. Der Unfall als solcher sei in einen Amnesienebel getaucht, er könne sich an nichts mehr erinnern.

Seit Anfang des Jahres sei er nicht mehr Partner der Sozietät, in der er viele Jahre lang gearbeitet habe. Zum einen habe man ihn „sanft zum Rückzug gedrängt“, zum anderen habe er selbst seine krankheitsbedingten Grenzen gespürt und beziehe jetzt Rente. Zudem müsse er ein schwerkrankes Familienmitglied pflegen. Sein jüngster Sohn sei chronisch krank. Seine beiden anderen erwachsenen Kinder bedürften ebenfalls noch der finanziellen Unterstützung.

Vier Zeugen sitzen vor der Tür

Ein nicht unbeträchtlicher Teil der Verhandlung vergeht mit dem Abgleich von Zahlen. Richter Dr. Markus Gralla hatte sich ebenfalls einen Einblick in die finanziellen Verhältnisse des Angeklagten verschafft. Unterdessen sitzen draußen vor der Tür vier Zeugen, die im Zuge der Beweisaufnahme eigentlich hätten gehört werden sollen. Doch kommt es dazu? Oder wird das Verfahren unter Umständen wegen geringer Schuld gegen eine Geldauflage eingestellt? Verteidiger Frank-Roland Hillmann provoziert die Staatsanwaltschaft. Er spricht davon, dass die Decke, auf der sich die Anklage bewege, äußerst dünn sei. Wer wolle mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit feststellen, dass sein Mandant mit dem Rad gefahren sei? Tatsächlich habe er es geschoben, weil es kaputt gewesen sei.

In diesem Moment lichtet sich offenbar der Amnesienebel des Angeklagten. Er gibt Dialoge wieder, die er mit den Polizisten nach dem Unfall geführt haben will. Das lässt den Staatsanwalt aufhorchen. Warum sich der 64-Jährige plötzlich erinnern könne, will er wissen und bekundet, sich dieses Einlassungsverhalten nicht erklären zu können. Die gereizte Stimmung im Gerichtssaal wird noch angeheizt durch die Äußerung des Staatsanwalts, einer Einstellung des Verfahrens würde er nur gegen eine Geldauflage von 10.000 Euro zustimmen.

Debatte um „Bagatelldelikt“

Dieser Kommentar ist Wasser auf die Mühlen von Frank-Roland Hillmann. Der Oldenburger Fachanwalt für Verkehrsrecht und Autor zahlreicher Publikationen spricht davon, dass es sich bei der angeklagten Straftat um ein „Bagatelldelikt“ handele. Menschen mit einem geringeren Einkommen kämen dabei mit einer Geldauflage von 500 bis 1000 Euro davon. Es könne nicht sein, dass sein Mandant einen so hohen Betrag entrichten solle. „Wir müssen hier ein Maß finden“, appelliert er an die Prozessbeteiligten.

Das passiert dann auch eine Weile später. Das Verfahren wird gegen eine Geldauflage von 5000 Euro eingestellt. Der Betrag muss in Raten von 1000 Euro an den Verein Heart of Mercy in Wiesmoor gezahlt werden, der sich dafür einsetzt, bedürftige Menschen mit Kleidung und Möbeln zu versorgen. Kurz vor Ende der Verhandlung rückt Dr. Markus Gralla die Fakten gerade. Betrunken Rad zu fahren sei kein Bagatelldelikt, sondern eine Straftat. Im Übrigen lasse die Promillezahl bei dem Angeklagten auf ein hohes Maß an Alkoholgewöhnung schließen.

Ähnliche Artikel