Prozess vor Amtsgericht Drogenhandel im Sportladen – Auricher verurteilt
Als Drogenumschlagplatz hat ein Auricher sein Sportbekleidungsgeschäft genutzt. Für das gefundene Rauschgift, Geld und anderes Zubehör hatte er vor Gericht schillernde Erklärungen.
Aurich - Nachdem in seinem Sportbekleidungsgeschäft in der Auricher Innenstadt größere Mengen verschiedener Drogen gefunden worden waren, wurde am Donnerstag ein 24-Jähriger vor dem Amtsgericht in Aurich wegen bewaffneten Drogenhandels zu einem Jahr und neun Monaten Haft verurteilt. Die Strafe wurde auf fünf Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Das aus den Drogengeschäften erlangte Geld in Höhe von 910 Euro wurde eingezogen. Darüber hinaus muss der Angeklagte 3000 Euro an die Drogenberatungsstelle Aurich zahlen.
Insgesamt hatte die Polizei im Laden des Angeklagten bei Durchsuchungen im Februar und im Juli 2023 rund 200 Gramm Marihuana, über 100 Gramm Amphetamine, 55 Ecstasy-Pillen sowie kleinere Mengen Kokain und Haschisch gefunden. Die Drogen waren verkaufsfertig verpackt, unter einer losen Menge Cannabis hatte man ein Einhandmesser gefunden. Eine Feinwaage sowie Briefumschläge mit Geldscheinen in szeneüblicher Stückelung hatten neben der Kasse gelegen. Bei Eintreffen der Polizei war der Angeklagte ins Hinterzimmer gestürmt, wo er die Daten auf seinem Handy gelöscht hatte.
Höher Verbrauch, weil er Drogen vor Gebrauch wusch
Der Angeklagte bestritt, jemals mit Drogen gehandelt zu haben. Er gab an, die gesamte Menge ausschließlich für den Eigenbedarf gelagert zu haben. Er sei damals schwer abhängig gewesen und hatte befürchtet, seinen Bedarf nicht suchtgerecht befriedigen zu können. Er habe einen unüblich hohen Verbrauch gehabt, weil er die Drogen gewaschen habe, bevor er sie konsumiert habe. Damit habe er den Anteil an schädlichen Zusatzstoffen reduzieren wollen, aber eine nennenswerte Menge dadurch verloren. Inzwischen sei er nach einem sogenannten „kalten Entzug“ drogenfrei und stolz darauf, es geschafft zu haben. Die kleinen Scheine in den Umschlägen erklärte er mit einem „Graffiti-Projekt“, das er gemeinsam mit Kunden ins Leben gerufen habe, um preisgünstig Sprühfarben einkaufen zu können. Das in einem Plastikbeutel befindliche Messer habe er zum Auspacken seiner Ware benutzt. Die Feinwaage habe er benötigt, um täglich den Wert zweier Silberbarren zu ermitteln.
Als „erstunken und erlogen“, befand der Vertreter der Staatsanwaltschaft die Ausführungen des Angeklagten. Er zeigte sich von der Schuld des Angeklagten überzeugt. Jedoch habe dieser „nicht im großen Stil gehandelt, sondern sich ein bisschen was dazu verdient“ und somit in einem minderschweren Fall gehandelt.
Warum der Richter Bewährung gab
Das Gericht folgte der Einschätzung des Anklägers. Richter Gralla hegte keinerlei Zweifel an den Drogengeschäften des Angeklagten. Drogenmengen in dieser Größenordnung könne man gar nicht allein konsumieren, argumentierte er, abgesehen davon, dass der Angeklagte gar nicht über die dafür erforderlichen finanziellen Mittel verfügt habe. Nach Überzeugung des Gerichts hatte der Angeklagte das Messer zum Schutze seiner Geschäfte bereitgehalten und in Plastik verpackt, um Fingerabdrücke zu vermeiden. Auch die Feinwaage habe dem Drogenhandel gedient, erklärte Gralla. Immerhin seien Spuren von Drogen daran gefunden worden.
Weil sich der 24-Jährige bisher nichts hat zuschulden kommen lassen, setzten die Richter die Strafe zur Bewährung aus.