Wiesmoorer verurteilt  Mann schlug 21-Jähriger mit Motorradhelm zwei Zähne aus

Christiane Norda
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Von Christiane Norda
| 14.08.2024 14:50 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Verhandelt wurde vor dem Amtsgericht in Aurich. Foto: Romuald Banik
Verhandelt wurde vor dem Amtsgericht in Aurich. Foto: Romuald Banik
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Bei einem Fest in Wiesmoor kam es zu einer gefährlichen Körperverletzung. Der Angeklagte räumte die Tat vor Gericht ein. Er könne sich aber an nichts erinnern.

Aurich - Er hatte einer Frau unvermittelt mit einem Motorradhelm ins Gesicht geschlagen und der 21-Jährigen so zwei Schneidezähne abgebrochen: Ein 27-Jähriger aus Wiesmoor wurde deshalb wegen gefährlicher Körperverletzung vom Amtsgericht Aurich zu einer neunmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt. Der Mann hatte die Tat zuvor eingeräumt.

In der Verhandlung zeigte sich der Angeklagte zerknirscht und voller Reue. Er bedauere aufrichtig, was er getan habe, gab er an. Er entschuldigte sich bei seinem Opfer. Zu dem Gewaltausbruch war es im Sommer 2022 auf dem Oldtimer-Treffen in Zwischenbergen gekommen. Damals hatten dort mehrere junge Menschen, darunter auch der Angeklagte, gemütlich zusammengesessen und getrunken. Zeugen berichteten von der guten Stimmung, die geherrscht habe. Als der Angeklagte sein Handy vermisst habe, habe man dieses zunächst gemeinsam gesucht.

21-Jährige leidet bis heute unter den Folgen des Angriffs

Dann sei es zum Streit gekommen. Der Angeklagte habe den Bruder der jungen Frau verdächtigt, es an sich genommen zu haben und habe sich auf ihn gestürzt. Die Schwester habe versucht, ihn zu schützen und sei von dem Angeklagten zunächst geschubst worden. Als die Polizei gerufen worden sei, habe er der jungen Frau den Motorradhelm gezielt frontal ins Gesicht geschlagen und sie damit schwer verletzt.

Bis heute hat die 21-Jährige Mühe, den Angriff zu verarbeiten. Trotz Therapie leide sie nach wie vor unter Albträumen, berichtete sie. Auch ihre Zähne seien noch lange nicht wieder gerichtet, sie leide noch immer unter Schmerzen. Einen weiteren jungen Mann, der sich in das Handgemenge eingemischt hatte, hatte der Angeklagte ebenfalls mit dem Helm geschlagen.

Angeklagter habe keinerlei Erinnerung, spricht von K.-o.-Tropfen

Mehr als einmal betonte der Angeklagte, er könne sich die Taten nicht erklären. Er habe keinerlei Erinnerung daran und vermute, jemand habe ihm sogenannte K.-o.-Tropfen verabreicht. Bei dem jungen Mann habe er sich bereits entschuldigt. Mit Blick auf die Verletzte habe er einen Täter-Opfer-Ausgleich angestrebt, den die Frau jedoch abgelehnt habe.

Wegen der „nicht unerheblichen Verletzungen“ der Frau beantragte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft eine Bewährungsstrafe von anderthalb Jahren sowie eine Geldstrafe in Höhe von vier Monatsnettoeinkommen des Angeklagten. Der Verteidiger indes erklärte den Schlag, der die Frau getroffen hatte, eher als Zufallstreffer und beantragte eine Geldstrafe wegen einfacher Körperverletzung.

Strafrichter Meyer zeigte sich jedoch von der Absicht des Angeklagten überzeugt. Allerdings hielt er ihm Geständnis, Reue und Entschuldigung zugute, ebenso seine Bemühungen um Wiedergutmachung. Er habe unter erheblichem Einfluss von Alkohol oder sonstigen Substanzen gestanden, stellte Meyer fest. Weil der Angeklagte in festen sozialen Verhältnissen lebt, beließ es der Richter bei einer Bewährungsstrafe.

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