Osnabrück  Kiffen am Arbeitsplatz: Ist der Joint in Arbeitspausen nun erlaubt?

Frank Wiebrock
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Von Frank Wiebrock
| 13.08.2024 18:00 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Ist Kiffen am Arbeitsplatz nach der Cannabis-Legalisierung nun erlaubt? Foto: dpa/Kay Nietfeld
Ist Kiffen am Arbeitsplatz nach der Cannabis-Legalisierung nun erlaubt? Foto: dpa/Kay Nietfeld
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Seit April 2024 dürfen Erwachsene in Deutschland legal einen Joint rauchen. Was bedeutet das fürs Kiffen am Arbeitsplatz? Ist ein Joint in der Pause nun erlaubt? Wir klären die arbeitsrechtlichen Fragen.

In der „Raucherpause“ mal schnell einen Joint durchziehen? Für manchen ist die Versuchung groß – schließlich ist der Konsum von Cannabis in Deutschland nicht mehr illegal. Aber Vorsicht: Dass Kiffen nicht mehr grundsätzlich illegal ist, bedeutet nicht, dass man auch während der Arbeit zum Joint greifen darf.

Zwar betreten mit der Teillegalisierung von Cannabis Arbeitnehmer und Arbeitgeber irgendwie Neuland, nur: „In einer ersten Einschätzung könnte eine Parallele zum Umgang mit Alkohol im Betrieb gezogen werden“, erläutert Fabian Ettrich von der IHK Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim. Und der ist durchaus reglementiert.

Sicher ist: Seit Anfang April 2024 steht Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis für Erwachsene nicht mehr unter Strafe. Für Minderjährige gilt das so nicht, für sie bleiben Erwerb, Besitz und Anbau von Cannabis tabu.

Also Feuer frei für alle Volljährigen in der Rauchecke im Betrieb oder in Jobs, bei denen ohnehin unter freiem Himmel gearbeitet wird – schließlich tut man ja nichts Illegales mehr? Ganz so einfach ist es nicht. Sondern ähnlich wie bei Alkohol: Wer während der Arbeitszeit kifft, zum Haschkeks greift oder eben Alkohol trinkt, könnte mit seinem Arbeitgeber Probleme bekommen – selbst, wenn es keine entsprechenden Verbote im Betrieb gibt.

Denn zunächst geht es gar nicht darum, ob einer Droge legal oder illegal ist: „Arbeitnehmer schulden ihren Arbeitgebern arbeitsvertraglich grundsätzlich eine ordnungsgemäße Erbringung der Arbeitsleistung“, so Fabian Ettrich von der Industrie- und Handelskammer. Wer angetrunken oder bekifft ist, erbringt die von ihm geforderte Leistung eben in der Regel nicht oder nur eingeschränkt.

Deshalb kann auch der schnelle Joint (oder kräftige Schluck aus dem Flachmann) vor Arbeitsbeginn und Werktor zum Problem werden. Eigentlich geht beides den Arbeitgeber nichts an, nur muss er nicht hinnehmen, dass jemand angetrunken oder sonst wie berauscht zur Arbeit erscheint.

Spätestens, wenn ein berauschter Mitarbeiter sich oder andere gefährdet, muss der Arbeitgeber sogar eingreifen und ihn nach Hause schicken. Zu einem Drogen- oder Alkoholtest zwingen darf ein Arbeitgeber seine Mitarbeiter aber in aller Regel nicht. Auch nicht mit Zustimmung des Betriebsrates.

Apropos Betriebsrat: Der ist ohnehin mit im Boot, wenn ein Betrieb Verhaltensregeln für den Umgang mit Drogen im Allgemeinen oder Cannabis im Speziellen während der Arbeitszeit aufstellen möchte. Solche Regelungen empfiehlt die IHK ausdrücklich: „Unternehmen sollten die Cannabislegalisierung zum Anlass nehmen, klare Verhaltensregelungen für ihre Mitarbeitenden aufzustellen und gegebenenfalls bestehende betriebliche Regelungen anzupassen“, heißt es auf der IHK-Website.

Auch die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung empfiehlt Arbeitgebern, über Arbeitsanweisungen oder Betriebsvereinbarungen den Konsum von Cannabis am Arbeitsplatz zu untersagen.

Das scheint aber längst noch nicht bei allen Unternehmen angekommen zu sei: „Uns liegen bisher keine Anfragen von Arbeitgebern oder aus bestimmten Branchen zum Umgang mit dem neuen Cannabisgesetz vor“, so Ettrich.

Das ändert aber nichts an der Antwort auf die Eingangsfrage: Darf man in der „Raucherpause“ schnell einen Joint durchziehen? Spätestens bei entsprechenden Regelungen im Betrieb ist die Antwort klar: Nein, das darf man nicht.

Und auch ohne solche Regeln sollte man wohl besser darauf verzichten: Der Arbeitgeber könnte eine allzu „entspannte“ Grundhaltung seines Mitarbeiters als nicht erbrachte Arbeitsleistung werten.

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