Gegen Auflagen verstoßen  Zwei Mal betrunken erwischt – dafür gab es eine neue Strafe

Christiane Norda
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Von Christiane Norda
| 09.08.2024 10:01 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Zwei Mal wurde ein Auricher alkoholisiert erwischt. Foto: DPA
Zwei Mal wurde ein Auricher alkoholisiert erwischt. Foto: DPA
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Ein Auricher verstieß gegen die Bewährungsauflagen. Das Amtsgericht gibt ihm erneut eine Chance, aber unter Bedingungen. So muss er in vier Wochen eine Wohnung finden.

Aurich - Kein Alkohol, keine Drogen, keine berauschenden Substanzen, gleich welcher Art: So lautete die Abstinenzauflage der Führungsaufsicht am Landgericht an einen 27-Jährigen aus Aurich nach seiner Entlassung aus dem Gefängnis. Dort hatte er wegen einer Jugendstrafe eingesessen. Weil er trotzdem einmal mit einem und einmal mit knapp zwei Promille Alkohol im Blut erwischt worden ist und sich dadurch erneut strafbar gemacht hat, verurteilte ihn das Amtsgericht am Donnerstag zu zehn Monaten Haft. Die wird allerdings auf vier Jahre zur Bewährung ausgesetzt.

Strafrichter Meyer stellte dem Angeklagten eine Bewährungshelferin zur Seite und gab ihm auf, regelmäßigen Kontakt zu ihr zu halten. Darüber hinaus muss er 60 Stunden gemeinnützige Arbeit verrichten sowie sich einer stationären Alkoholtherapie unterziehen. Dem Gericht muss er nach einem Jahr von seinen Unternehmungen berichten.

Auricher ist vielfach vorbestraft

Der Angeklagte ist vielfach vorbestraft und saß bereits mehrfach im Gefängnis. Viele seiner Taten standen im Zusammenhang mit seinem übermäßigen Alkoholkonsum. In der Verhandlung zeigte er sich geständig. Er räumte ein, mit Rückschlägen schlecht umgehen zu können und darum mitunter zur Flasche zu greifen. Er habe seit früher Jugend ein Alkoholproblem und sei bereit, es anzugehen.

Wie sein Verteidiger Aleksander Abramovic erläuterte, war ein erster, ernster Anlauf zu einer Therapie während der Haft seines Mandanten aufgrund des Durcheinanders unter Coronamaßnahmen gescheitert. Sein Mandant habe wegen der Aussicht auf Hilfe damals sogar auf seine vorzeitige Entlassung unter Bewährung verzichtet.

Mittlerweile wohnt der junge Mann völlig mittellos bei seiner Schwester, die für seinen Unterhalt sorgt. Weil er keine Wohnung hat, kann er keine Unterstützung beantragen. Auch eine Therapie wurde ihm bisher verwehrt, weil er nicht krankenversichert ist. Dabei hat er Pläne für seine Zukunft und auch schon einen Ausbildungsplatz in Aussicht. „Alles steht und fällt mit festem Wohnsitz“, fasste Abramovic zusammen. Darum gab Richter Meyer dem Angeklagten als eine weitere Bewährungsauflage auf, sich innerhalb von vier Wochen eine Wohnung zu besorgen.

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