Prozess am Landgericht  Pädophiler Norder muss dauerhaft in Psychiatrie

Bettina Keller
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Von Bettina Keller
| 08.08.2024 19:07 Uhr | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Wegen sexuellen Missbrauchs musste sich eine Norder vor dem Landgericht Aurich verantworten. Foto: Ortgies
Wegen sexuellen Missbrauchs musste sich eine Norder vor dem Landgericht Aurich verantworten. Foto: Ortgies
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Der 26-Jährige missbrauchte Kinder über WhatsApp und wird nun dauerhaft in einer Psychiatrie untergebracht. Der Richter sieht eine erhebliche Gefahr für die Gesellschaft.

Aurich - „Die Allgemeingefährlichkeitsschwelle ist überschritten.“ Damit begründete Richter Bastian Witte die dauerhafte Unterbringung eines pädophilen Norders im Alter von 26 Jahren in einem psychiatrischen Krankenhaus. Der Angeklagte hat Anfang Januar 2021 und im April 2023 einen acht- und einen zehnjährigen Jungen per WhatsApp sexuell missbraucht.

Zunächst kontaktierte er in Videospielforen die Kinder aus Hamburg und Braunschweig. Dann fragte er sie nach ihren Telefonnummern. Hatte er ein gewisses Vertrauensverhältnis aufgebaut, veranlasste er sie durch Vormachen, sich selbst zu befriedigen und ihm davon Fotos oder Videos zu schicken. Bei dem Zehnjährigen konnte er nicht landen – er hat den Videoanruf beendet, als der Norder sein Genital vor der Kamera gezeigt hat.

Welche Gefahr geht von dem Angeklagten aus?

Für sexuellen Missbrauch ohne Körperkontakt von Kindern in sieben Fällen und das sich Verschaffen kinderpornografischer Inhalte verurteilte ihn die erste Große Jugendkammer des Auricher Landgerichts zusätzlich zu einer Gefängnisstrafe von zwei Jahren und vier Monaten. Dabei ging sie von einer erheblich verminderten Schuldfähigkeit aus, denn der geständige Angeklagte hat eine Autismus-Spektrumsstörung mit pädosexueller Orientierung und fehlender Impulskontrolle.

Zwar seien keine Taten mit Anfassen geschehen, sagte Witte im Urteil am Mittwoch, 7. August 2024, doch die begangenen Taten stellten erhebliche Straftaten dar. „Es geht um die sexuelle Entwicklung dieser Jungen. Mögliche zukünftige Kinder sind davon betroffen“, erklärte er hinsichtlich der Gefahrenprognose des Angeklagten.

Angeklagter ist einschlägig vorbestraft

Der von Geburt hörgeschädigte Norder ist in seiner Vergangenheit in einem Osnabrücker Internat selbst Opfer sexueller Übergriffe durch einen älteren Mitschüler geworden. Der arbeitslose Schlosser hat eine Betreuerin, lebt ohne Sozialkontakte und ohne Tagesstruktur. Die angeklagten Taten sind keine Einzelfälle. Er ist einschlägig vorbestraft. Seine Tage verbringt der Autist mit Aufräumen, Einkaufen, Internet und Chatten.

„Sein Handy hatte 40 bis 50 offene Chatverläufe auf WhatsApp“, verwies Oberstaatsanwältin Daja Rogga in ihrem Schlussvortrag. Darunter seien Kontakte zu Erwachsenen, aber gewiss auch zu Kindern, die auf seine Forderungen eingingen. „Er ist rein äußerlich nicht der Gewaltverbrecher, vor dem man Angst hat. Aber sein Verhalten ist gefährlich“, unterstrich sie. Sie beantragte die dauerhafte Unterbringung in einer Psychiatrie sowie eine Haftstrafe von zwei Jahren und acht Monaten.

Sieben- und Achtjährige in einer Wohngruppe missbraucht

Verteidiger Aleksandar Adamovic vertrat eine andere Meinung. Die Unterbringung in einer Psychiatrie auf unbestimmte Zeit sei die stärkste Sanktion des Strafrechts in einem solchen Fall, gab er in seinem Plädoyer zu bedenken. „Er hat niemals einen Spielplatz aufgesucht. Die Gefahr ist rein virtuell“, argumentierte er. Unter den Tisch ließ er fallen, dass sein Mandant in früheren Zeiten Sieben- und Achtjährige in einer Außenwohngruppe des Leinerstifts missbraucht hat. Man könne das Problem des Norders therapeutisch angehen, fand Adamovic: „Das muss behandelt werden, dann kriegen wir das mit der Pädophilie auch in den Griff.“ Er erachtete eine zweijährige Bewährungsstrafe und die Weisung einer Therapieauflage als angemessen.

Die Kammer stimmte seiner Einschätzung nicht zu. „Die Frage ist, ob Sie überhaupt in der Lage sind, ohne stationäre Therapie etwas zu ändern“, sagte Witte in Richtung des Angeklagten, der das Urteil ohne emotionale Reaktion entgegengenommen hat. Binnen einer Woche kann er Revision einlegen.

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