Psycho-Stalker vor Gericht Hundekot im Briefkasten – Auricher terrorisiert Nachbarn
Ein 42-Jähriger soll seinen Nachbarn das Leben über Jahre zur Hölle gemacht haben. Jetzt entscheidet das Landgericht darüber, ob er dauerhaft in die Psychiatrie eingewiesen wird.
Aurich - Der Mann, der am Mittwochvormittag, 7. August 2024, in den Saal 108 des Auricher Landgerichts geführt wird, trägt Handschellen. Nachdem die von den Mitarbeitern des Maßregelvollzugszentrums Moringen gelöst worden sind, nimmt der 42-Jährige neben seinem Verteidiger Arno Saathoff Platz. Sein Blick ist klar. Er verschränkt die Arme vor dem Oberkörper und hört sich an, was Oberstaatsanwalt Florian Eiser gegen ihn vorzubringen hat. Das nimmt fast zehn Minuten in Anspruch. Die Vorwürfe der Bedrohung, Sachbeschädigung, Nachstellung und Beleidigung werden detailliert aufgeführt. Der Angeklagte soll seinen Nachbarn in der Auricher Kernstadt jahrelang das Leben zur Hölle gemacht haben. Die Folge: bei dem Mann Schlaflosigkeit, Essstörungen und Panikattacken, bei der Frau massive Ängste und depressive Verstimmungen.
Konkret: Der Angeklagte soll seine Nachbarn bedroht, beleidigt, beschimpft und bedrängt haben. Es geht um den Zeitraum vom 8. September 2021 bis zum 29. Februar 2024. Laut Staatsanwaltschaft hat er vor allen Dingen der Frau häufig aufgelauert und sie mit dem Tod bedroht. „Für 500 Euro finde ich jemanden, der dich kaltmacht“, soll er der am ganzen Leib zitternden Nachbarin im Februar 2024 entgegengeschleudert haben. An einem Tag im Februar 2022 wollte das Paar das Grundstück mit dem Auto verlassen, als der 42-Jährige unvermittelt auftauchte, um die Tür des Wagens aufzureißen und zu brüllen, er werde „ihnen die Fresse polieren“. Zu tatsächlichen Übergriffen ist es offenbar aber nie gekommen.
Hundekot im Briefkasten
Es gab weitere Schikanen: Die Nachbarn fanden Hundekot-Tüten in ihrem Briefkasten, mussten erleben, wie der Angeklagte Geschirr, Schrauben und andere Gegenstände über den Zaun auf ihr Grundstück warf und dabei auch schon mal Dachpfannen beschädigte. Immer wieder hat das Paar Strafanzeigen gestellt. Es kam zu Verfahren vor dem Amtsgericht, die aber eingestellt wurden, hieß es.
Das Problem: Der Angeklagte leidet offenbar seit mindestens sechs Jahren an einer paranoiden Schizophrenie. Zu diesem Krankheitsbild gehören Wahngedanken und Sinnestäuschungen. Dadurch wird die Wahrnehmung stark beeinträchtigt. Deshalb geht es in dem Verfahren vor dem Landgericht auch nicht um die Bestimmung eines Strafmaßes, sondern um die Frage, ob der 42-Jährige dauerhaft in einer psychiatrischen Klinik unterbracht wird. So sollen Gefahren von der Öffentlichkeit abgewandt werden.
Der Angeklagte will Hund nicht alleine lassen
Als Richterin Karsta Rickels-Havemann ihn um eine Stellungnahme zu den Vorwürfen bittet, kann er sich an vieles nicht erinnern. Verteidiger Arno Saathoff sagt, seinem Mandanten komme das fremd vor, was ihm zu Last gelegt wird: „Er streitet es nicht ab, aber es fällt ihm schwer zu akzeptieren, dass das alles wirklich stattgefunden hat.“ Der Angeklagte selbst sagt: „Ich will auch nur Frieden haben.“
Er wohne seit 15 Jahren in seiner Wohnung. Der Konflikt mit den Nachbarn habe sich aufgeschaukelt, weil er sich von ihnen bedrängt gefühlt habe: „Die wollten, dass ich die Äste von Bäumen schneide und den Garten mache.“ Er selbst lebe sehr zurückgezogen, habe kaum Kontakt zu anderen. Wichtig seien ihm sein Hund, ein Staffordshire-Terrier, und seine Katze. „Die möchte ich nicht alleine lassen.“ Deswegen arbeite er auch seit Jahren nicht.
Mann zahlt keinen Unterhalt
Der 42-Jährige hat in der achten Klasse die Schule verlassen und keine Ausbildung absolviert. Auf die Frage der Richterin, wie er seine Tage verbringe, sagte er, er gehe häufig mit dem Hund Gassi. Arbeiten werde er künftig nur, wenn seine Leistung auch vernünftig bezahlt werde. Vielleicht könne er dann auch Unterhalt für seine 14-jährige Tochter zahlen, die er nur bei der Geburt gesehen habe. Die Mutter habe ihm den Kontakt verweigert.
Der Angeklagte selbst ist in einer Pflegefamilie aufgewachsen, angeblich weil seine leiblichen Eltern sich getrennt hatten und er mit dem neuen Partner seiner Mutter kein gutes Einvernehmen hatte. Wie es ihm mit dieser Situation ergangen ist, erklärt der Auricher auch auf Nachfrage der Richterin nicht. Es fällt ihm offensichtlich schwer, Empfindungen zu artikulieren.
→ Es sind fünf weitere Verhandlungstage angesetzt. Der nächste ist am Freitag, 9. August 2024, um 9 Uhr im Saal 003.