270.000 Euro Steuerschulden  Handwerker war mit Buchhaltung überfordert und landete vor Gericht

Christiane Norda
|
Von Christiane Norda
| 06.08.2024 09:51 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Verhandelt wurde vor dem Auricher Amtsgericht. Foto: Romuald Banik
Verhandelt wurde vor dem Auricher Amtsgericht. Foto: Romuald Banik
Artikel teilen:

Ein Einspruch brachte einem ehemals selbstständigen Handwerker vor dem Amtsgericht einen Teilerfolg: Seine Strafe wurde deutlich reduziert. Teuer wird es trotzdem.

Aurich - Umsatzsteuer, Einkommenssteuer, Solidaritätszuschlag – überfordert mit den Kniffen des unternehmerischen Finanzwesens hatte ein selbstständiger Handwerker aus Emden zwischen 2018 und 2022 keine Steuererklärung abgegeben und beim Finanzamt einen Schuldenberg von rund 270.000 Euro unbezahlt gelassen. Damit hatte er die Staatsanwaltschaft auf den Plan gerufen, die ihm wegen Steuerhinterziehung einen Strafbefehl über 36.000 Euro (360 Tagessätze zu je 100 Euro) hatte zustellen lassen. Vor dem Amtsgericht hatte der 42-Jährige dagegen Einspruch erhoben. In der Verhandlung am Montag beschränkte er den allerdings auf die Höhe der Tagessätze und war damit teilweise erfolgreich.

Weil der Angeklagte als nunmehr angestellter Hausmeister weit weniger verdient als bei deren Festsetzung angenommen, reduzierte Richter Dr. Markus Gralla den Tagessatz auf 40 Euro, sodass der Mann insgesamt noch 14.400 Euro Strafe zu zahlen hat. Davon unbeschadet bleiben seine Steuerschulden, von denen er inzwischen knapp 50.000 Euro erstattet hat.

Angeklagter verlor Überblick, Steuerberater lehnte ab

Verteidiger Ralf Giese erklärte die „absolut riesige Nachlässigkeit“ seines Mandanten mit dessen betriebswirtschaftlichen Ahnungslosigkeit. Der habe sich im Bauhandwerk selbstständig gemacht und es versäumt, eine entsprechende „Betriebsbürokratie“ einzurichten. Nach Auskunft des Angeklagten sei das Geschäft gut angelaufen. Er sei gefragt gewesen und hatte viele Aufträge, für die er weitere Mitarbeiter rekrutiert habe. Sie alle hätten bezahlt werden wollen, seien mit Quittungen und Rechnungen gekommen. Er habe schließlich den Überblick verloren. Als er mit einem Karton voller gesammelter Papiere einen Steuerberater aufgesucht habe, habe der deren Aufbereitung abgelehnt, berichtete er. Er selbst habe schon beim Verständnis der überlangen buchhalterischen Begrifflichkeiten passen müssen.

Ähnliche Artikel