26-Jähriger vor Gericht  Sexueller Missbrauch – Norder soll dauerhaft in Psychiatrie

Bettina Keller
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Von Bettina Keller
| 06.08.2024 15:06 Uhr | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Vor dem Landgericht Aurich geht es um sexuellen Missbrauch. Foto: Archiv/Ortgies
Vor dem Landgericht Aurich geht es um sexuellen Missbrauch. Foto: Archiv/Ortgies
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Wegen sexuellen Missbrauchs steht ein 26-jähriger Norder in Aurich vor Gericht. Seine Opfer, einen Achtjährigen und einen Zehnjährigen, lernte er in Videospielforen kennen.

Aurich/Norden - Ein 26-jähriger Norder soll kleine Jungen über WhatsApp veranlasst haben, sich selbst zu befriedigen und ihm davon Fotos oder Videos zu schicken. Ein zur Tatzeit Achtjähriger aus Hamburg folgte den Anweisungen des Angeklagten von Januar bis 4. Februar 2021. Ein zehnjähriger Junge aus Braunschweig, den er am 3. April 2023 kontaktiert haben soll, weigerte sich. Er beendete das Videotelefonat und offenbarte sich zwei oder drei Tage später seiner Mutter.

Der Angeklagte räumte die Taten vor Gericht ein. Seit Mittwoch, 31. Juli 2024, muss er sich wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und Sichverschaffens von kinderpornografischen Inhalten vor der 1. Großen Jugendkammer des Landgerichts Aurich verantworten.

Er leidet an einer Autismus-Spektrumsstörung

Die Kammer ist nicht wie üblich mit zwei, sondern mit drei Berufsrichtern besetzt. Denn das Gericht prüft, ob der Mann eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt und dauerhaft in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden muss. Nach Einschätzung des psychiatrische Sachverständigen Professor Dr. Wolfgang Trabert (Emden) leidet der von Geburt an hörgeschädigte Angeklagte an einer Autismus-Spektrumsstörung mit pädosexueller Orientierung und fehlender Impulskontrolle.

Die Opfer traf der Angeklagte zuerst in Videospielforen, dann fragte er sie nach ihren Telefonnummern und kontaktierte sie über Messengerdienste. Nach kurzer Zeit sprach er sie mit „mein Schatz“ an und schwor ihnen: „Ich liebe dich über alles.“ Dann wurde er schnell konkreter.

Richter fragt nach dem Warum

Laut Anklage machte der Norder dem Achtjährigen beim ersten Videotelefonat vor, was er von ihm an Bildmaterial erwartete. Beim zweiten Videotelefonat sollen beide an sich manipuliert haben. Später soll der Angeklagte den Jungen aufgefordert haben, ihm Selbstbefriedigungsvideos und Nacktfotos zu schicken. Er kam dem nach. Angeklagt sind acht Fälle.

Der Vorsitzende Richter Bastian Witte bohrte bei dem Angeklagten, der mit seiner Betreuerin und seinem Rechtsanwalt erschienen war, nach dem Wie und Warum. Ein mühsames Unterfangen. Der 26-Jährige äußerte sich erst nach größeren Pausen einsilbig und vage.

Nicht zum ersten Mal auffällig

Die angeklagten Fälle sind keine Einzelfälle. 2015 wurde der Angeklagte aufgrund des sexuellen Missbrauchs eines Zwölfjährigen aktenkundig. Damals wurde das Verfahren eingestellt, weil er bei einer Begutachtung als nicht einsichtsfähig eingeschätzt worden war. Ein weiteres Verfahren – das Opfer war ein 14-jähriger Junge – wurde ebenfalls eingestellt. Im September 2022 wurde der Angeklagte wegen Verbreitens kinderpornografischer Inhalte in zwei Fällen zu einer Geldstrafe verurteilt. Bei einer Durchsuchung im Mai 2021 wurden weitere Chats mit Jungen festgestellt, bei denen er dieselbe Masche angewandt hatte wie in den aktuell angeklagten Fällen.

Eine Polizeibeamtin berichtete als Zeugin, bei einer Durchsuchung im April seien weitere 32 kinderpornografische Dateien auf Speichermedien des Angeklagten sichergestellt worden. Auch seine zwölfjährige Nichte habe er im Fokus gehabt. Auf den Geräten des Angeklagten seien retuschierte Fotos von ihr mit sexualisierten Inhalten gefunden worden.

„Er lebt seine Bedürfnisse im Internet aus“

Der psychiatrische Sachverständige berichtete, der in Lünen (Nordrhein-Westfalen) geborene Angeklagte sei schon im Kindergarten durch Aggressivität aufgefallen. Auf einem Osnabrücker Internat sei er von einem älteren Mitschüler sexuell missbraucht worden. Untergebracht in einer Außenwohngruppe des Leinerstifts (Großefehn), habe er begonnen, sich an Sieben- und Achtjährigen zu vergehen. Er habe die Einrichtung verlassen müssen. Wegen mangelnder Verantwortungsreife sei der Angeklagte damals freigesprochen worden.

Er habe einen Förderschulabschluss erworben und Schlosser gelernt. Nach sexuellen Kontakten in der Werkstatt einer Montageabteilung sei er entlassen worden. Seither sei er arbeitslos – „ohne festen Tagesrhythmus, von Sozialarbeitern betreut“. Stabile Freundschaften oder Beziehungen habe der Angeklagte nicht. Die Tage verbringe der Autist mit Einkaufen und Aufräumen. „Er lebt seine Bedürfnisse im Internet aus“, so der Psychiater. Es seien Ersatzhandlungen für fehlende Kontakte.

Die Steuerungsfähigkeit des Norders schätzt er als erheblich beeinträchtigt ein. Zu dessen weiterer Gefährlichkeit erklärte er: „Es besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass sich sein bisheriges Verhalten fortsetzen wird.“ Jetzt liegt es im Ermessen der Kammer, ob die Prognose für die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus ausreichen wird.

Der Prozess wird am 7. August 2024 ab 14 Uhr in Saal 003 des Landgerichts fortgesetzt. Dann soll auch das Urteil fallen.

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