Erneuerbare Energien Brookmerlander Fördertopf für Balkonkraftwerke fast leer
Zuschüsse für Mini-Solaranlagen im Brookmerland zuletzt stärker gefragt. Wie viele Anträge bewilligt und abgelehnt wurden.
Brookmerland - Nach einem eher verhaltenen Beginn hat die Nachfrage nach einer Förderung sogenannter Balkonkraftwerke im Brookmerland angezogen. Nach Verwaltungsangaben ist das dafür vorgesehene Budget so gut wie aufgebraucht.
Wie berichtet, unterstützt die Samtgemeinde die Anschaffung von Mini-Solaranlagen für den privaten Bereich finanziell. Wie berichtet, hatte der Samtgemeindeausschuss Mitte April beschlossen, Vorhaben von Bürgern auf Antrag zu unterstützen, und dafür ein Budget zur Verfügung gestellt. Dieses ist nach früheren Verwaltungsangaben auf 20.000 Euro begrenzt.
Seit Ende April konnten Zuschüsse beantragt werden. Von diesem Angebot werde Gebrauch gemacht, hieß es im Mai. Von einem Ansturm aber konnte nicht die Rede sein. Demnach wurden damals mehr als 40 Anträge gestellt. 30 Anträge wurden positiv beschieden.
Danach wuchs das Interesse: Wie Brookmerlands Samtgemeindebürgermeister Gerhard Ihmels (SPD) auf Anfrage jetzt mitteilte, wurden inzwischen 96 Anträge gestellt. In 86 Fällen wurden diese positiv beschieden und Fördermittel bewilligt. Drei Anträge wurden abgelehnt, weil sie die Voraussetzungen nicht erfüllten. Bei sieben Anträgen wurden laut Ihmels Unterlagen nachgefordert.
Damit vor allem Normal-, Mittel- und Geringverdiener von der Förderung profitieren, wird der Zuschuss vom zu versteuernden Einkommen der Antragssteller abhängig gemacht, das mit Einkommensteuerbescheiden des Finanzamts nachzuweisen ist. Die Fördergrenze liegt bei Familieneinkommen bei 70.000 Euro zu versteuernden Jahreseinkommen und bei Allein-Einkommen bei 40.000 Euro pro Jahr.
Förderung auf 200 Euro pro Haushalt begrenzt
Die Förderung wird auf 200 Euro pro Haushalt für eine Mini-Solaranlage begrenzt. So sieht es eine von der Verwaltung ausgearbeitete Förderrichtlinie vor, die der Samtgemeindeausschuss Ende April beschlossen hatte (wir berichteten). Letztlich haben damit 100 Privatpersonen die Möglichkeit, einen Zuschuss zu erhalten.
Einen ersten Vorstoß, sogenannte Balkonkraftwerke im privaten Bereich zu fördern, hatte es im vergangenen Jahr gegeben. Im Mai 2023 hatten BWG/SEB, BfB und CDU einen entsprechenden Vorschlag unterbreitet. Dieser scheiterte damals jedoch an der ablehnenden Haltung von SPD, Grünen, der Gruppe „Moin“ und der Verwaltung. Knapp ein Jahr später änderte sich deren Haltung.
Mit Balkonkraftwerken können Mieter und Wohnungsbesitzer eigenen Solarstrom produzieren und direkt im Haushalt verbrauchen. So werden sie ein Stück weit unabhängig und können aktiv zum Klimaschutz beitragen – auch ohne größere Investitionen. Denn im Vergleich zu größeren Photovoltaikanlagen auf Hausdächern sind Balkonkraftwerke preiswert.
Zum 1. April 2024 wurde die Registrierung von Balkonkraftwerken vereinfacht. Der Netzbetreiber muss nicht mehr über die Installation informiert werden. Ausreichend ist eine Registrierung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. Die Anmeldung selbst wurde vereinfacht und beschränkt sich nun auf wenige Daten.
Erzeugter Strom lässt sich direkt im Haushalt nutzen
Stecker-Solargeräte gelten als elektrische Haushaltsgeräte. Sie lassen sich auf Balkonen und Terrassen montieren oder ohne feste Installation aufstellen. Den erzeugten Strom kann man direkt im Haushalt nutzen und so die eigene Stromrechnung senken. Von Photovoltaikanlagen auf Dächern unterscheiden sich die Geräte in mehrfacher Hinsicht: Sie sind kleiner und so konzipiert, dass auch Laien sie installieren können. Bei einem Umzug lassen sie sich ohne großen Aufwand abbauen und mitnehmen. Im Gegensatz zur Photovoltaikanlage für Dächer sind sie nur für den eigenen Verbrauch gedacht und nicht dafür, Strom ins Netz einzuspeisen.
Mietrechtlich sollen die Mini-Solaranlagen als sogenannte privilegierte Maßnahmen gelten. Wollen Mieter oder Eigentümer die kleinen Solarpaneele anbringen, benötigen sie zwar die Zustimmung des Vermieters beziehungsweise der Eigentümergemeinschaft, jedoch können diese das Vorhaben nur noch in Ausnahmefällen ablehnen.