Kiel  Fall Maddie McCann: Hauptverdächtiger Christian B. bald ein freier Mann?

Eckard Gehm
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Von Eckard Gehm
| 26.07.2024 10:40 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 6 Minuten
Vor 17 Jahren ist Maddie McCann verschwunden. Als Hauptverdächtiger gilt Christian B. Er könnte allerdings bald ein freier Mann sein. Foto: Real Madrid TV
Vor 17 Jahren ist Maddie McCann verschwunden. Als Hauptverdächtiger gilt Christian B. Er könnte allerdings bald ein freier Mann sein. Foto: Real Madrid TV
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Ein Freispruch im aktuellen Prozess und keine Anklage im Fall der verschwundenen Madeleine McCann. Nach der Prognose seines Verteidigers Friedrich Fülscher ist Christian B. bald eine freier Mann.

Gemeinsam mit den Kollegen Attila Aykaç, Dennis Bock und Philipp Marquort verteidigt Rechtsanwalt Friedrich Fülscher den Mann, den Ermittler für den Mörder der vermissten Maddie Mc Cann halten. Aktuell muss sich Christian B. (47) vor dem Landgericht Braunschweig verantworten, weil er in Portugal drei Frauen vergewaltigt, außerdem in zwei Fällen vor kleinen Mädchen masturbiert haben soll. Auf Antrag der Verteidigung hat das Landgericht den Haftbefehl gegen Christian B. in dieser Sache nun aber aufgehoben.

Wir haben mit seinem Verteidiger Friedrich Fülscher gesprochen.

Herr Fülscher, Sie haben die Aufhebung des Haftbefehls beantragt und damit Erfolg gehabt. Was bedeutet das für den Prozess, ist damit jetzt auch ein Freispruch vorstellbar?

Viel mehr als das. Ein Freispruch ist nun überwiegend wahrscheinlich. Die Kammer ist zu dem Ergebnis gekommen, dass hinsichtlich keiner der angeklagten Taten noch ein dringender Tatverdacht besteht. Das heißt nicht zwangsläufig, dass eine Verurteilung ausgeschlossen ist, sie ist aber nicht mehr sehr wahrscheinlich.

Sehen wir also den Hauptverdächtigen im Fall Maddie McCann Anfang 2025 als freien Mann das Gefängnis verlassen?

Sollte er in diesem Verfahren freigesprochen werden, wonach es derzeit aussieht, und kein weiterer Untersuchungshaftbefehl erlassen werden, dann wird mein Mandant im kommenden Frühjahr als freier Mann die JVA verlassen.

Das Gericht hat die Zeugen von zwei der angeklagten Vergewaltigungen als unglaubwürdig eingestuft. Welche Motive hatten die beiden, ihren Mandanten mit Falschaussagen zu belasten?

Der Zeuge Helge B. hat keinen Hehl draus gemacht, dass er den Angeklagten nicht leiden kann. Und es stand ja zum damaligen Zeitpunkt auch eine erhebliche Belohnung für Hinweise im Mordfall Maddie McCann im Raum, von der der Zeuge B. wusste. Auch gefällt er sich offenbar in der Rolle des Kronzeugen, das scheint seinem sonst etwas aus der Bahn geratenen Leben irgendwie Sinn zu geben.

Gleichzeitig hat er verschiedenste Interviews gegeben und Geld dafür genommen, ebenso wie der zweite Zeuge, sein Bekannter Manfred. S.. Hinsichtlich eines Falschbelastungsmotivs gibt es also verschiedenste Überlegungen, die man anstellen kann.

Indizien sprächen dafür, dass Christian B. hinter dem Verschwinden von Maddie McCann steckt, sagt die Staatsanwaltschaft Braunschweig. Er war zu diesem Zeitpunkt im Handynetz vor Ort eingeloggt, außerdem gibt es Chats mit entsprechenden Fantasien. Was noch?

Ich wünschte, ich könnte Ihnen diese Fragen beantworten. Kann ich aber mangels Akteneinsicht nicht.

Obwohl seit 2020 im Fall Maddie ermittelt wird, haben Sie noch immer keine Akteneinsicht erhalten? Wie begründet die Staatsanwaltschaft das und ist das legitim?

Ich halte die Versagung der vollständigen Akteneinsicht für rechtswidrig. Selbst wenn einzelne Bestandteile der Akte sensibel sind, weil noch irgendwelche Maßnahmen laufen, bestünde ja die Möglichkeit, diese Bestandteile herauszunehmen und für den Rest Akteneinsicht zu gewähren. Doch das wird verweigert und es gibt keine Möglichkeit, das gerichtlich überprüfen zu lassen.

Bedeutet das Zögern, dass wir im Fall Maddie eine Überraschung erleben werden und es keine Anklage gegen Christian B. geben wird?

Auch da kann ich nur spekulieren, weil ich ja nicht weiß, was die Staatsanwaltschaft für Erkenntnisse hat. Ich persönlich wage aber die Prognose, dass es nicht zu einer Anklage kommen wird.

Christian B. ist ein Mann, der mit seiner kriminellen Biografie, insbesondere mit seiner Fixierung auf kleine Mädchen, bei vielen Abscheu erregt. Überlegt ein Anwalt da, ob er das Mandat annimmt? Und wie reagierte Ihr Umfeld, sowohl beruflich als auch privat?

Tatsächlich habe ich darüber nachgedacht. Aber nicht sehr lange. Die Juristen in meinem beruflichen Umfeld können das nachvollziehen. Im privaten Umfeld sind die Meinungen geteilt. Da gibt es durchaus Leute, die sagen: Wie kannst du so jemanden verteidigen? Und es gibt andere, die können mit ihrem Verständnis vom Rechtsstaat nachvollziehen, dass jeder Mensch das Recht auf eine entsprechende Verteidigung hat.

Geht es am Ende bei so einem Fall um juristischen Ruhm? Ihr Kanzleipartner hat gesagt, sie wollten einer der größten Strafverteidiger des Landes werden. Große Strafverteidiger brauchen große Bühnen.

Das Zitat und die Aussage kenne ich tatsächlich. Ich glaube, ich habe es so aber nie geäußert. Das ist auch kein Ziel, das ich mir gesteckt habe. Selbstverständlich möchte ich die Arbeit gut machen und eine gewisse Anerkennung dafür bekommen. Ausschlaggebend ist tatsächlich eher, dass ich den Fall Maddie kenne, solange ich denken kann. Er ist einer der bekanntesten Kriminalfälle, wenn nicht der bekannteste Kriminalfall der Geschichte. Und an so einem Fall mitzuwirken, ist eine einmalige Gelegenheit für einen Strafverteidiger.

Ist ihr Mandant immer noch in einer Einzelzelle isoliert? Warum ist das so und halten Sie das für richtig?

Ja, er ist immer noch in der Sicherheitsabteilung der Justizvollzugsanstalt untergebracht. Es werden zwei Gründe dafür genannt. Zum einen die Gefährdung meines Mandanten durch andere Inhaftierte. Sexualstraftäter, insbesondere solchen, denen Taten zulasten von Kindern vorgeworfen werden, stehen im Justizvollzug auf unterster Stufe der Hierarchie. Sie werden oft schikaniert und haben körperliche Übergriffe zu befürchten. Der andere Aspekt ist, dass man bei Herrn B. selbst von einer Gefährlichkeit ausgeht. Das ist eine Einschätzung, die ich aber überhaupt nicht teile.

Fühlen Sie sich in einem so gewichtigen Fall auch für die seelischen Sorgen und Nöte eines Mandanten zuständig?

Also unter den Kollegen, die Christian B. mit mir verteidigen, wird mir mangelnde Empathie vorgeworfen. Tatsächlich sehe ich es aber nicht als meine Aufgabe an, bei Herrn B. Händchen zu halten, sondern ich bin sein Verteidiger. Ich bin derjenige, der im Team den Kurs vorgibt und habe genug damit zu tun, auf einen Freispruch hinzuwirken. Da bleibt mir gar nicht die Zeit, mich groß über irgendwelche andere Dinge wie sein Seelenheil zu kümmern.

Ist Christian B. im Fall Maddie Ihrer Meinung nach unschuldig?

Ich habe keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass er nicht unschuldig ist. Was die Staatsanwaltschaft hat, weiß ich nicht. Mein Mandant bestreitet die Tat und ich verfüge über keinerlei Tatsachen, die mich irgendwie an den Angaben meines Mandanten zweifeln lassen.

Wie sind die Ermittler im Fall Maddie überhaupt auf Christian B. gekommen, was war da ausschlaggebend?

Das war die Aussage von Helge B. bei der Metropolitan Police in London. Demnach soll es ein Gespräch gegeben haben, bei dem es um den Fall Maddie ging. Man habe sich gefragt, wieso Mädchen überhaupt verschwinden können, ohne dass es jemand merkt. Christian B. soll gesagt haben, Maddie habe ja nicht geschrien. Erstaunlicherweise ist Helge B. von den Gesprächsteilnehmern der einzige, der diese Aussage gehört haben will. Darüber hinaus lässt sie auch keinen zwingenden Schluss zu, dass Christian B. in irgendeiner Form an der Tat beteiligt war. Und es ist auch kein Täterwissen. Aber so ist man auf ihn gekommen, weil ermittelt wurde und seine Telefonnummer in den Funkzellenabfragen auftauchte.

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