Verhandlung am Landgericht Aurich  Großefehntjer soll Freundin gefangen gehalten haben

Bettina Keller
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Von Bettina Keller
| 24.07.2024 10:29 Uhr | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Ist seine Berufung nicht erfolgreich, muss ein Großefehntjer wegen Freiheitsberaubung und vorsätzlicher Körperverletzung für ein Jahr ins Gefängnis. Foto: Ortgies
Ist seine Berufung nicht erfolgreich, muss ein Großefehntjer wegen Freiheitsberaubung und vorsätzlicher Körperverletzung für ein Jahr ins Gefängnis. Foto: Ortgies
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Ein 39-Jähriger aus Großefehn steht erneut vor Gericht. Ihm wird vorgeworfen, seine damalige Freundin im Wohnzimmer eingesperrt und misshandelt zu haben.

Aurich - Hat ein 39-Jähriger aus Großefehn seine damals 22-jährige Freundin im Wohnzimmer eingesperrt und drangsaliert? Der Vorfall am 25. Februar 2023 beschäftigt die Gerichte jetzt zum zweiten Mal. Für den Angeklagten geht es um einiges. Ist seine Berufung nicht erfolgreich, muss er wegen Freiheitsberaubung und vorsätzlicher Körperverletzung für ein Jahr ins Gefängnis.

Das Auricher Amtsgericht hat ihn am 5. Februar 2024 dazu verurteilt. Zu einer Strafe auf Bewährung hat es erstinstanzlich nicht gereicht. Warum, führte ihm die Vorsitzende Richterin Dorothee Bröker bei der Verhandlung am Montag, 22. Juni 2024, vor dem Auricher Landgericht vor Augen: „Zwei offene Bewährungen zur Tatzeit, die nicht weit von dem weg sind, was hier passiert ist.“

„Sie wollte mich heiraten“

Der Fehntjer berichtete, was geschehen sein soll. Dabei spielte sein Labrador eine Rolle. „Wir waren den Abend bei Freunden. Sie war irgendwie in sich gekehrt“, sagte er. Beim Betreten ihrer Wohnung sei ihnen Brutus entgegen gekommen. „Ich bin gegen sie gestolpert, und es gab einen Schlag von ihr“, erzählte er. Er habe sie aufs Sofa geschubst. Am Verlassen des Wohnzimmers und der Wohnung will er sie nicht gehindert haben: „Sie hätte gehen können. Auch das Badezimmer ist keine zwei Meter von der Haustür entfernt.“ Dorthin soll sich die 22-Jährige gegen Ende der Auseinandersetzung begeben haben.

Zwei Tage später sei sie mithilfe ihrer Eltern ausgezogen, fuhr der Angeklagte fort. Aber abends sei sie schon wieder bei ihm auf der Matte gestanden. Man sei danach noch zusammen im Urlaub gewesen. „Sie wollte mich heiraten“, sagte er.

Wiesmoorerin mehrfach geschubst

Die inzwischen 23-jährige Geschädigte gab ein anderes Geschehen wieder. „Ich war müde und kaputt von der Arbeit“, erzählte die Wiesmoorerin. „Es hat ihm nicht gepasst, dass ich so ruhig war an dem Abend.“ Er habe sie zur Rede gestellt – „ich wollte raus aus dem Wohnzimmer“.

Es sei zu einer Rangelei gekommen, in deren Verlauf er die Wohnzimmertür zugehalten und sie mehrfach geschubst habe, wobei sie auch zu Boden gefallen sei. „Ich wusste mir nicht anders zu helfen und verpasste ihm eine Backpfeife“, schilderte sie ruhig. Er habe in gleicher Weise zurückgeschlagen und sie noch mehrmals geschubst. Die Rollläden habe er herunter gefahren, um die Nachbarn an Einblicken zu hindern. Er habe sie einmal am Nacken vom Boden hochgezogen.

Am nächsten Tag eine Fahrt ans Meer

Als ihr gelungen sei, die Terrassentür einen Spalt aufzudrücken, habe er sie aufs Sofa geworfen. Durch die Kollision mit einer Kante trug die Wiesmoorerin einen handtellergroßen blauen Fleck am linken Oberschenkel davon. Hilfe rufen konnte die Frau in der gesamten Situation nicht: „Er hat während des Streits mein Handy weggenommen.“ Schließlich habe sie hyperventiliert, so dass ihr schlecht geworden sei. Dann erst habe ihr Freund sie ins Badezimmer gelassen.

Warum sie nicht geflohen sei, wollte das Gericht wissen. „Mir war ziemlich klar, dass ich keine Chance habe gegen ihn“, entgegnete die Zeugin. Sie habe schließlich versucht, sich und die Situation zu beruhigen. Die Dauer der Freiheitsberaubung schätzte sie auf ein bis zwei Stunden ein: „Am Morgen danach hat er sich entschuldigt, ein tolles Frühstück gemacht und ist mit mir ans Meer gefahren.“

„Er hat überhaupt keinen Respekt vor mir“

Der Auszug bedeutete zunächst nicht das Ende der Beziehung. „Ich wollte Abstand, um damit klarzukommen“, gab die 23-Jährige an. Ende März habe sie sich endgültig getrennt. Denn: „Beim gemeinsamen Urlaub kam es zu einer Situation, wo klar wurde, er hat überhaupt keinen Respekt vor mir.“ Strafantrag stellte sie erst etliche Wochen nach dem Vorfall – am 10. Mai 2023.

„Die Beziehung der beiden war ein Auf und Ab“, erklärte ihre Mutter im Zeugenstand. Der Angeklagte sei sehr kontrollierend und einnehmend gewesen. „Als Schluss war, hat er sie gestalkt“, sagte die 49-Jährige. Den Bluterguss am linken Oberschenkel habe ihre Tochter ihr gezeigt: „Sie war aufgelöst und am Zittern.“

Strategien für aggressionsfreie Konfliktbewältigung

Als dritter Zeuge war ein 22-jähriger Großefehntjer geladen, der inzwischen bei dem Angeklagten wohnt. Er berichtete den Vorfall so wie der 39-Jährige. „Ich habe einen Tag danach davon gehört“, sagte der Zeuge. „Er ist gestolpert, sie hat ihn geschlagen.“

Der Angeklagte hat inzwischen bei einem Sozialpädagogen sechs Termine wahrgenommen, um sich im Rahmen einer Gewaltberatung Strategien zur aggressionsfreien Konfliktbewältigung anzueignen. Eine entsprechende Bescheinigung legte er dem Gericht vor.

Die Richterin hat ein umfangreiches Selbstleseverfahren vorbereitet. Die Prozessbeteiligten müssen zum Zweck der Konstanzanalyse alle bisherigen Aussagen der Geschädigten sowie 109 Seiten WhatsApp-Chat-Auszüge lesen.

Der Prozess wird am 8. August 2024 ab 12 Uhr in Saal 108 beendet.

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