Hamburg  Passentzug: Clan-Kriminalität lässt sich nicht abschieben

Tim Prahle
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Von Tim Prahle
| 09.07.2024 17:01 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Die deutsche Staatsbürgerschaft ist nichts, was man nach Gutdünken erwerben und wieder verlieren kann. Foto: Fernando Gutierrez-Juarez/dpa
Die deutsche Staatsbürgerschaft ist nichts, was man nach Gutdünken erwerben und wieder verlieren kann. Foto: Fernando Gutierrez-Juarez/dpa
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Kriminellen die deutsche Staatsbürgerschaft entziehen, um sie besser loswerden zu können? Dieser wiederkehrende Vorschlag wirkt nicht nur verzweifelt. Er ist auch verfassungsrechtlich bedenklich und moralisch verwerflich.

Die Innenministerkonferenz 2019, die CDU-geführten Länder 2023, die AfD bei jeder Gelegenheit: Regelmäßig kommt der Vorschlag neu auf. Clan-Kriminelle mit doppelter Staatsbürgerschaft sollen den deutschen Pass doch bitte abgeben.

Die passende Argumentation ist schnell gefunden: Kriminelle Clan-Mitglieder lehnen den deutschen Rechtsstaat doch ohnehin ab und die Abschiebung wäre dann auch theoretisch möglich.

Doch der Vorschlag ist nicht nur verfassungsrechtlich kaum umsetzbar, sondern auch moralisch fragwürdig. Es gibt keine Staatsbürgerschaft auf Raten, die man nach eigenem Gutdünken geben und wieder wegnehmen kann. CSU-Mann Alexander Dobrindt hat schon öffentlich befürchtet, die deutsche Staatsbürgerschaft werde „verramscht“, wenn Menschen sie künftig schneller erhalten können. Doch wer ihn Menschen leichtfertig wieder wegnehmen will, sorgt selbst für eine Entwertung des deutschen Passes.

Man muss es so deutlich sagen: Clan-Kriminalität in Deutschland ist ein Problem von Deutschland. Es lässt sich nicht einfach abschieben. Kriminelle Clan-Mitglieder haben häufig die deutsche Staatsbürgerschaft. Sie gehören zur Gesellschaft, selbst wenn sie diese ablehnen. Es kann keine Zwei-Klassen-Staatsbürgerschaft geben. Nach dem Motto: Der Deutsche ohne Migrationshintergrund geht ins Gefängnis, der Deutsche mit Migrationshintergrund muss aus dem Land.

Davon abgesehen ist der Staat auch praktisch gar nicht bereit für einen solch tiefgehenden Eingriff in die Grundrechte.  Es fehlt eine klare Definition von „rechtskräftig verurteilten Clan-Kriminellen“. Sind das Drogenhändler? Oder auch jemand, der einen Autospiegel abgefahren hat? Je nach Bundesland können auch solche Menschen als Clan-Kriminelle gelistet werden.

Es ist Zeit, diesen Vorschlag endlich aufzugeben. Was gegen das Grundgesetz, europäisches Recht und Menschenrechte verstößt, verdient keinen Platz in der öffentlichen Debatte.

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