Hamburg  Clan-Kriminellen den Pass entziehen: Warum die Politik zurückschreckt

Tim Prahle
|
Von Tim Prahle
| 09.07.2024 17:00 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Clan-Kriminellen mit doppelter Staatsbürgerschaft würde manch Innenpolitiker gerne den deutschen Pass abnehmen. Foto: IMAGO/Sascha Steinach
Clan-Kriminellen mit doppelter Staatsbürgerschaft würde manch Innenpolitiker gerne den deutschen Pass abnehmen. Foto: IMAGO/Sascha Steinach
Artikel teilen:

Trotz wiederholter Forderungen und politischem Druck ist der Entzug der deutschen Staatsbürgerschaft für Clan-Kriminelle rechtlich hoch umstritten. Die aktuelle Debatte zeigt: Verfassungsrechtliche Hürden bleiben bestehen – ein Durchbruch erscheint fern.

Ibrahim Miri hatte einiges auf dem Kerbholz: 19 Mal war der sogenannte Clan-Chef aus Bremen bereits rechtskräftig verurteilt worden, unter anderem wegen Raubes und bandenmäßigen Drogenhandels. Ein Verwaltungsgericht bescheinigte ihm, eine „ernste Gefahr für die Allgemeinheit“ zu sein. Als 2019 seine Abschiebung ins libanesische Beirut gelang, schien den Behörden ein Coup gegen die Clan-Kriminalität gelungen zu sein. „Endlich ist er weg“, mag sich mancher gedacht haben.

Clan-Kriminalität ist Sicherheitsbehörden ein Dorn im Auge. Nicht unbedingt wegen der reinen Anzahl der Straftaten, die sich gemessen an der Gesamtkriminalität nur im Promille-Bereich bewegt. Sondern eher, weil der Staat kein paralleles Rechts- und Wertesystem duldet. Und bei erfolgreicher Strafverfolgung die entsprechenden Akteure am liebsten ganz loswerden will. Clan-Kriminelle abzuschieben, ist eine gerne genommene Losung, die längst nicht nur in rechten und konservativen Kreisen ausgegeben wird. Dass der Fall von Ibrahim Miri noch immer als Erfolgsgeschichte genannt wird, zeigt, wie kompliziert der Plan in Wahrheit ist.

Das Problem: In Niedersachsen und Berlin etwa, zwei von fünf Bundesländern, die eigene Lagebilder für Clan-Kriminalität erstellen, haben rund die Hälfte der Tatverdächtigen eine deutsche Staatsbürgerschaft. Abschiebungen macht das schwierig, aber aus Sicht einiger Politiker nicht unmöglich. Zumindest dann nicht, wenn die Kriminellen zwei Staatsbürgerschaften besitzen.

Spätestens seit dem Aufschrei um das Treffen in Potsdam treibt die AfD ihre sogenannten Remigrationspläne nochmal lauter in die Öffentlichkeit. Ein Kernelement: „Eine Senkung der Hürden zum Entzug der deutschen Staatsbürgerschaft auf den Weg zu bringen“, wie die Partei ihre Chefin Alice Weidel bei X zitiert.

Doch den Gedanken, Clan-Kriminellen, die häufig einen Migrationshintergrund haben, die deutsche Staatsbürgerschaft wieder wegzunehmen, hat die AfD nicht exklusiv. Schon 2019 haben die Innenminister der Länder um den heutigen Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) öffentlichkeitswirksam die Maßnahme ins Spiel gebracht. 2023 waren es dann nur noch die unionsgeführten Länder auf Initiative von Hessen und Nordrhein-Westfalen, die sich den Passentzug für Clan-Kriminelle wünschten.

Viel passierte nach solchen Forderungen nicht, die Länder selbst wollen von ihrer eigenen Idee teilweise gar nicht mehr so viel wissen. Nachdem etwa 2019 die Innenministerkonferenz erstmals den Wunsch nach einem Passentzug formuliert hatte, schien sie mit dem damaligen Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) einen perfekten Mitstreiter zu haben. „Insbesondere sage ich zu, im Falle einer nachgewiesenen Mitwirkung bei Clankriminalität den von den Ländern gewünschten Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft bei Vorhandensein einer weiteren Staatsbürgerschaft schnell zu realisieren“, sagte Seehofer damals.

Eine offenbar ziemlich voreilige Aussage. Wie unsere Redaktion auf Nachfrage beim mittlerweile SPD-geführten Innenministerium erfuhr, war schon nach wenigen Monaten durch eine interne Prüfung klar: Der Verlust der Staatsangehörigkeit als mögliche Strafe für Kriminelle funktioniert rechtsstaatlich nicht. „Eine solche Regelung wäre nicht nur verfassungsrechtlich mit erheblichen Bedenken behaftet, sondern auch völkerrechtlich und europarechtlich unzulässig“, wird das Innenministerium deutlich.

Das wissen laut einem Sprecher seit Jahren auch die Innenminister, schon 2020 bekamen sie den internen Prüfungsbericht vorgelegt. Zumindest das Innenministerium in Niedersachsen will auch nichts mehr von dieser Idee hören, sieht selbst verfassungsrechtliche Hürden, wie es aus Hannover auf Anfrage heißt.

Und was sagt man in Schleswig-Holstein dazu? Immerhin ist die Regierung in Kiel Teil der unionsgeführten Bundesländer, die 2023 womöglich wider besseres Wissen einen erneuten Versuch zum Passentzug unternahmen. Eine Anfrage der Redaktion ergab: Das Innenministerium selbst will dazu gar keine Auskunft geben, das sei jetzt Sache des Sozialministeriums. Dieses wiederum findet die aktuellen Regeln ausreichend, wie es mitteilt.

So könnte die deutsche Staatsangehörigkeit nur in Ausnahmefällen überhaupt entzogen werden:

Bei der Menschenrechtsorganisation Transparency Deutschland sind sie überhaupt kein Freund von der Idee, Kriminellen die Staatsbürgerschaft abzuerkennen. „Denn die Regeln unseres Grundgesetzes, die dies verbieten, sind aus gutem Grund geschaffen worden, nachdem unser Land in sehr düsteren Zeiten diesen Weg einmal beschritten hatte“, meint Vorstandsmitglied Heribert Hirte.

Die Initiatoren des Vorstoßes von 2023, Nordrhein-Westfalen und Hessen, haben Anfragen zum Passentzug für Clan-Kriminelle unbeantwortet gelassen. Aus Hessen ist aber zumindest zu hören, dass man die Regeln gerne für andere Kriminelle verschärft hätte. Für jene, die wegen der Bildung einer terroristischen Vereinigung verurteilt werden. Dies sei bei der gerade in Kraft getretenen Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes aber nicht berücksichtigt worden.

Es scheint, als sei die Forderung, Menschen den deutschen Pass bei Fehlverhalten abzunehmen, schnell mal in der Hoffnung geäußert, dass anschließend keiner mehr nachfragt. Allein: Verfassungsrechtliche Bedenken haben in der Vergangenheit noch niemanden davon abgehalten, die Idee aufzuwärmen.

Ähnliche Artikel