Insolvenzverfahren  Die nächste Firma der Wiesmoor-Connection ist pleite

| | 03.07.2024 16:01 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Vor einigen Monaten hat die Polizei die Wiesmoorer Cannabis-Plantage ausgeräumt. Archivfoto: Ortgies
Vor einigen Monaten hat die Polizei die Wiesmoorer Cannabis-Plantage ausgeräumt. Archivfoto: Ortgies
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Ein weiteres Unternehmen, das zum Geflecht der Wiesmoor-Connection gehört, ist dem Amtsgericht Aurich zufolge insolvent. Die Firma hatte eine entscheidende Rolle in Sachen Cannabis-Plantage gespielt.

Wiesmoor - Das Unternehmen, über das der Bürgermeisterkandidat und Geschäftsmann Christian Rademacher-Jelten ein ehemaliges Autohaus für den Cannabis-Anbau vermietet hat, ist insolvent. Das geht aus den Bekanntmachungen des für die Stadt Wiesmoor zuständigen Amtsgerichts Aurich hervor. Demnach ist über das Vermögen der Dr. Rademacher/Jelten & Sinning GmbH am 28. Juni 2024 das Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Wie schon bei der Kernfirma der Wiesmoor-Connection, der KS Consult GmbH, ist auch im aktuellen Fall der Oldenburger Rechtsanwalt Dr. Jörg Behrends als Insolvenzverwalter tätig. Jeder, bei dem die Dr. Rademacher/Jelten & Sinning GmbH noch Schulden hat, ist aufgerufen, sich dort mit ihren Ansprüchen zu melden. Am Ende des Verfahrens wird die Insolvenzmasse unter diesen Gläubiger genannten Personen aufgeteilt – und zwar nach einer Quote. Vereinfacht gesagt, wird dafür berechnet, wie viel Prozent seiner Forderung jeder Gläubiger mit dem zur Verfügung stehenden Geld des Unternehmens noch bekommen kann.

Schlechte Nachrichten für Steuerzahler

Bei der KS Consult GmbH bedeutet das für die Steuerzahler nichts Gutes: Wegen mutmaßlich zwar nicht durchgeführter, aber trotzdem abgerechneter Corona-Tests hatten die Mitglieder der Wiesmoor-Connection über das Unternehmen rund 1,7 Millionen Euro vom Staat bekommen – Geld, das der Staat nun zurück haben möchte. Doch auch der wird durch die Quote am Ende womöglich nur einen Bruchteil dieses Geldes tatsächlich zurückbekommen.

Was die Dr. Rademacher/Jelten & Sinning GmbH angeht, ist noch ein Grundstück von Interesse – das, auf dem das Autohaus, das die Hanfplantage beherbergte, steht. Bei der Verurteilung Rademacher-Jeltens wegen der Beihilfe zum Drogenhandel hatte das Landgericht Aurich die Einziehung des Grundstücks als Tatmittel beschlossen. Doch Inhaber der Immobilie ist nicht Rademacher-Jelten, sondern die Dr. Rademacher/Jelten & Sinning GmbH, deren Geschäftsführer er zur Tatzeit war.

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Der Bundesgerichtshof (BGH) war mit der Auricher Entscheidung nicht zufrieden. „So bleibt bereits unberücksichtigt, dass sich der mit lediglich 406 Pflanzen relativ überschaubare Plantagenbetrieb ausschließlich auf einer abgrenzbaren Teilfläche der gesamten Liegenschaft abspielte“, heißt es. Zudem sei es wegen des zeitlichen Ablaufs fernliegend, dass das Unternehmen das Autohaus schon im Wissen gekauft habe, es später an die Plantagen-Betreiber zu vermieten. Der BGH verwies die Sache wieder nach Aurich zurück.