Prozess in Aurich  Gefährlich und unberechenbar – Emder muss in Psychiatrie

Christiane Norda
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Von Christiane Norda
| 02.07.2024 13:12 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Ein Polizeiwagen steht vor dem Eingang zum Landgericht in Aurich. Foto: Romuald Banik
Ein Polizeiwagen steht vor dem Eingang zum Landgericht in Aurich. Foto: Romuald Banik
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Er gilt als freundlich, aber wenn er seine Ausraster hatte, schlug er mit gnadenloser Brutalität zu – oder schoss. Der Emder brachte vor Gericht einen erfahrenen Gutachter zum Staunen.

Aurich - Weil er immer wieder ausgerastet ist und unvermittelt auf Menschen eingeschlagen und getreten hat, hat das Landgericht in Aurich am Montag einen 38-jährigen Emder zu drei Jahren Gefängnis verurteilt. Außerdem ordnete die Kammer um Richter Olthoff seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Angeklagt war der Emder wegen gefährlicher vorsätzlicher Körperverletzung, tätlichen Angriffs auf und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Bedrohung und Sachbeschädigung. Gutachter Dr. Egbert Held hatte dem Mann eine paranoide Schizophrenie in einem Maß bescheinigt, das auch den erfahrenen Psychiater hatte staunen lassen. Unbehandelt sei der Mann gefährlich, weitere Straftaten seien von ihm zu erwarten. Bei einem ersten Besuch habe er den Angeklagten „tief in seiner Welt versunken“ angetroffen, ein Kontakt zu ihm aufzunehmen sei ihm nicht möglich gewesen, berichtete der Arzt in der Verhandlung. Bei seinen Taten sei er durch die Krankheit kaum steuerungsfähig gewesen.

Soweit er sich erinnern konnte, hatte der Angeklagte die Vorwürfe eingeräumt, die sich überwiegend im Obdachlosenmilieu und unter dem Einfluss von Alkohol und Drogen ereignet hatten. Sowohl von Bekannten als auch von Polizisten, die öfter mit ihm in Berührung gekommen waren, wird er als eigentlich freundlich beschrieben. Nach der Trennung von seiner Lebensgefährtin war er jedoch in der Obdachlosigkeit versunken, hatte seine Medikamente nicht mehr genommen und viel Alkohol und Drogen konsumiert. Das alles habe sein Wesen verändert, berichteten Zeugen, er sei „ein ganz anderer Mensch“ gewesen. Betroffene beschrieben die unbändige Kraft, mit der der Angeklagte auf seine Opfer eingewirkt habe.

Mit Schreckschusspistole auf Bekannten gefeuert

Im Mittelpunkt des Verfahrens standen Schüsse, die der Angeklagte nach Überzeugung der Kammer auf einen 42-jährigen Bekannten abgefeuert hatte. Der Angeklagte hatte angegeben, in Notwehr gehandelt zu haben. Er habe dem Mann die Pistole abgenommen, als dieser habe auf ihn schießen wollen, hatte er angegeben. Spuren und Zeugenaussagen hatten allerdings auf ihn selbst als Schützen gewiesen. Die Schüsse hatten den Mann dank seiner dicken Jacke nicht verletzt, wohl aber Schläge und Tritte, die ihm der Angeklagte außerdem verpasst hatte. Der 42-Jährige hatte im Krankenhaus behandelt werden müssen. In der Verhandlung sah er sich jedoch außerstande, den Verlauf der Schießerei zu beschreiben. Er leide unter „massiver Gedächtnisschwäche“ und könne sich nicht an eine Pistole erinnern, erklärte er. Grundsätzlich sei er immer gut ausgekommen mit dem Angeklagten, nur eben nicht an diesem Tag.

Im September vergangenen Jahres hatte der Angeklagte auf der Suche nach einem Platz zum Ausruhen ein Gelände am Emder Hafen aufgesucht, auf dem er sich an einem Wohnwagen zu schaffen gemacht hatte. Dessen Besitzer hatte ihn dabei überrascht und des Grundstücks verwiesen. Daraufhin habe ihm der Angeklagte ansatzlos mit der Faust ins Gesicht geschlagen, berichtete der Zeuge in der Verhandlung. Er habe mit dem Angeklagten gerungen, sein Vater habe vergeblich versucht, beide zunächst mit einem Eimer Wasser und dann mit einem Gartenschlauch zu trennen. Erst mit vereinten Kräften sei es ihnen gelungen, den Angeklagten mit einem Spanngurt zu fixieren und der Polizei zu übergeben.

Hausverbot? Da flogen die Fäuste

Auch ein Mitarbeiter einer Obdachlosenhilfe in Emden konnte von den Aggressionen des Angeklagten berichten. Als er diesen wegen eines bestehenden Hausverbots des Geländes verwiesen habe, seien „zwei Fäuste auf ihn zugeflogen“.

Angesichts des „Sammelsuriums von Straftaten“ forderte die Staatsanwältin dreieinhalb Jahre Haft sowie die Unterbringung des Angeklagten in der Psychiatrie. Verteidiger Heiko Benjamins beantragte keine konkrete Strafe, sondern bat lediglich um ein mildes Urteil, das neben der „reinen Juristerei“ vor allem den Menschen und seine Perspektiven nach der Haft in den Fokus nehme.

Die Kammer hielt dem Angeklagten neben seinem teilweisen Geständnis seine überaus schwere Krankheit zugute. Richter Olthoff zeigte sich von seiner Genesung überzeugt. „Sie können wieder in Freiheit leben, aber das braucht Zeit“, gab er ihm mit auf den Weg.

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