Polizei in Wiesmoor Rademacher-Jelten verweigert Haftantritt – und wird abgeholt
Nachdem Auricher Richter Christian Rademacher-Jelten wegen der Beihilfe zum Drogenhandel verurteilt hatten, hat der BGH die Strafe bestätigt. Zum Haftantritt gekommen ist der Ostfriese trotzdem nicht.
Wiesmoor - Der ehemalige Bürgermeisterkandidat und Wiesmoorer Geschäftsmann Christian Rademacher-Jelten hatte mal wieder Besuch von der Polizei – vorerst aber zum letzten Mal: Die Beamten haben den rechtskräftig verurteilten Straftäter mitgenommen und ins Gefängnis gebracht. Wenn er seine Strafe voll absitzen muss, ist die Justizvollzugsanstalt für die nächsten dreieinhalb Jahre das Zuhause des Ostfriesen.
Vor etwa einem Jahr hatte das Landgericht Aurich den Wiesmoorer wegen der Beihilfe zum Drogenhandel zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt, von denen ein Jahr durch die vorherige Untersuchungshaft als vollstreckt gilt. Der Bundesgerichtshof hatte das Urteil nach dem Einlegen von Rechtsmitteln durch Rademacher-Jelten in letzter Instanz bestätigt. In dem Fall ging es um eine im Mai 2022 entdeckte Cannabis-Plantage in einem Ex-Autohaus in Wiesmoor. In einem langen Strafprozess waren die Auricher Richter zur Überzeugung gekommen, dass Rademacher-Jelten die Halle einer Bande von Drogenhändlern vermietet hatte.
Die vom Bundesgerichtshof bestätigte Gefängnisstrafe angetreten hat Rademacher-Jelten aber nicht. Die Konsequenz war der Besuch der Polizei. Jan Wilken, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Aurich, zufolge hatte der Wiesmoorer bei der Staatsanwaltschaft einen Antrag auf Strafaufschub gestellt – ohne Erfolg. Auch der zuständige Richter erteilte dem Ostfriesen eine Abfuhr, wonach er sich eigentlich im Gefängnis hätte melden müssen. Rademacher-Jelten bleibt als letzte Hoffnung noch das Oberlandesgericht Oldenburg. Sollte er auch dort gegen den Haftantritt vorgehen, hat das Verfahren aber keine aufschiebende Wirkung. Heißt: Erst einmal bleibt der Wiesmoor auf jeden Fall im Gefängnis.