Osnabrück  Wenn der Clan-Kriminelle dem Staatsanwalt vor die Füße spuckt

Dirk Fisser
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Von Dirk Fisser
| 01.07.2024 06:30 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 9 Minuten
Er leitet die Zentralstelle gegen Clan-Kriminalität in Osnabrück: Oberstaatsanwalt Nils Leimbrock. Foto: André Havergo
Er leitet die Zentralstelle gegen Clan-Kriminalität in Osnabrück: Oberstaatsanwalt Nils Leimbrock. Foto: André Havergo
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Clan-Kriminelle fahren teure Autos, die ihnen nicht gehören. Sie bepöbeln Polizisten, spucken Ermittlern vor die Füße und schüchtern Zeugen ein. Im Interview reden zwei Staatsanwälte aus Osnabrück Klartext über Clans auf dem Land.

Wie vorgehen gegen die sogenannte Clan-Kriminalität? Das Land Niedersachsen hat auf diese Frage mit der Einrichtung sogenannter Schwerpunkt-Staatsanwaltschaften geantwortet: In Hildesheim, Braunschweig, Stade und Osnabrück kümmern sich Sondereinheiten ausschließlich um Delikte aus dem Bereich der Clan-Kriminalität.

Gut vier Jahre ist die Einrichtung her. Zeit für ein Zwischenfazit. Im Interview: Bernard Südbeck, Leitender Oberstaatsanwalt in Osnabrück, und Oberstaatsanwalt Nils Leimbrock, Leiter der „Zentralstelle zur Bekämpfung krimineller Clanstrukturen“, wie es formal richtig heißt. Sie berichten, warum Ermittlungen im Clan-Milieu so schwierig sind, wie renitent mancher Clan-Kriminelle ist und warum auch deutsche Familien in den Fokus der Clan-Ermittler geraten könnten.

Lesen Sie hier das Interview im Wortlaut:

Frage: Herr Leimbrock, Herr Südbeck, die Staatsanwaltschaft Osnabrück ist eine Schwerpunkt-Staatsanwaltschaft gegen Clan-Kriminalität. Ihr Zuständigkeitsgebiet umfasst vor allem das, was aus der Großstadt-Perspektive als plattes Land bezeichnet wird: der Nordwesten von Niedersachsen. Warum braucht es gerade hier bei Ihnen so einen Schwerpunkt?

Antwort: LEIMBROCK: Diese gedankliche Verbindung von Großstadt und Clan ist sicherlich auch medial geprägt: Die Serie „4Blocks“ spielt in Berlin und nicht in Papenburg oder Wittmund als Beispiele. Aber tatsächlich wirken Großfamilien besonders in Kleinstädten. Dort ist man Nachbar, dort kennt man sich aus der Schule. Dort wirkt das teils massive Auftreten von Clan-Angehörigen um so mehr auf den Rest der Bevölkerung. 

Antwort: SÜDBECK: Clan-Kriminalität ist ein flächendeckendes Problem, das längst nicht nur Großstädte betrifft. Vor vier Jahren, als die Schwerpunkt-Staatsanwaltschaft gegründet wurde, dachte ich auch noch: Vielleicht ist Oldenburg mit seiner Nähe zum Clan-Hotspot Bremen der geeignetere Standort. Mittlerweile wissen wir: Das Phänomen gibt es eigentlich überall. Ausnahme sind die Ostfriesischen Inseln. Und der Westen Niedersachsens, den wir hier von Osnabrück aus abdecken, ist noch einmal mehr aufgrund der Nähe zu Nordrhein-Westfalen betroffen: Clan-Kriminelle von dort begehen auch hier ihre Straftaten.

Frage: Wie groß ist das Problem denn wirklich? Clan-Kriminalität hatte in Niedersachsen 2022 einen Anteil von 0,79 Prozent an der allgemeinen Kriminalität. Ist es nicht übertrieben, darauf gleich mehrere Staatsanwälte anzusetzen …

Antwort: SÜDBECK: Die Verfahren sind enorm komplex. Wo Sie in anderen Feldern vielleicht einen Beschuldigten mit drei Taten haben, ist es im Bereich der Clan-Kriminalität anders. Ein Beispiel aus dem Emsland: Dort hatten wir am Anfang zwei Beschuldigte in einem Ermittlungsverfahren. Daraus sind im Laufe der Ermittlungen hundert Verfahren geworden. Das zeigt exemplarisch die Dimension von Clan-Ermittlungen.

Antwort: LEIMBROCK: Clan-Kriminalität lässt sich nicht bekämpfen wie beispielsweise Organisierte Kriminalität: Unsere „normalen“ Methoden zur Zerschlagung von Banden funktionieren nicht, etwa durch das Einschleusen von V-Leuten oder das Finden von Kronzeugen, die auspacken. Sie kommen einfach nicht rein in den Clan. Aus dem Familienverbund packt niemand aus, es gibt keine Kronzeugen. Und wenn es dann doch Zeugen gibt, versuchen Clans diese oftmals unter Druck zu setzen, damit sie nicht aussagen. Das macht unsere Arbeit extrem aufwendig. 

Frage: Zeugen werden also eingeschüchtert?

Antwort: SÜDBECK: Wir haben das verstärkt aus Nordhorn gehört. Da verliefen Anklagen und Verfahren immer wieder im Sande, weil hinten im Gerichtssaal Mitglieder der Clan-Familien saßen. Das war ein klares Signal an die Zeugen: ,Wer gegen den Clan aussagt, dem droht Ärger.’

Antwort: LEIMBROCK: Das kommt tatsächlich überall vor. Und menschlich ist es ja gerade im ländlichen Raum noch einmal nachvollziehbarer: Man kann sich nicht aus dem Weg gehen. Die Kinder gehen vielleicht in dieselbe Schule, in denselben Sportverein. Man trifft sich beim Einkaufen …

Frage: Wenn Zeugen schon im Gericht eingeschüchtert werden, wie sieht es dann mit der Polizei und auch mit Staatsanwälten aus? Machen Clans vor Amtsträgern halt?

Antwort: SÜDBECK: Wir hatten in der Region Osnabrück einen Fall, wo Polizistinnen auf Streifenfahrt in der Nähe des Wohnhauses einer polizeibekannten Familie ausgebremst und auf offener Straße angepöbelt wurden. Als die Beamtinnen dann ausgestiegen sind, machte man sich über die Dienstwaffen lustig: ,Mein Bruder hat eine ganz andere Waffe’. Totale Respektlosigkeit eben, häufig an der Schwelle zur Strafbarkeit.

Antwort: Ein anderer Fall: Bei einer Durchsuchung mit zwei Festnahmen im Landkreis Osnabrück war ein Staatsanwalt anwesend. Tags darauf ist eine Frau aus dieser Familie beim Sozialamt vorstellig geworden, um sich aufgrund der Verhaftungen nach Bürgergeld zu erkundigen und hat dabei auffällig unauffällig den Sachbearbeiter gefragt, ob er wisse, wo Staatsanwalt XY wohnt. Ich vermute: In dem Bewusstsein, dass der Sozialarbeiter sich bei der Polizei meldet. 

Frage: Und wie schützt der Staat sein Personal dagegen?

Antwort: LEIMBROCK: Das sind taktische Maßnahmen, zu denen wir nichts sagen können. Aber: Grenzüberschreitendes Verhalten gegen Staatsanwälte gibt es natürlich auch. Da wird dem Staatsanwalt dann auf offener Straße vor die Füße gespuckt.

Frage: Mit was für Delikten fallen Clans bei Ihnen auf? 

Antwort: SÜDBECK: Es wird alles gemacht, womit man schnell Geld verdienen kann. Manchmal verdeckt, manchmal auch erstaunlich offen. Kommen Bürger oder Behörden den Clans zu nahe, werden die Mitglieder schnell aggressiv. Absolute Respektlosigkeit vor allem und jedem. Mal ein Beispiel aus jüngster Vergangenheit: In einem Verfahren hatte ein Richter einen Haftbefehl gegen einen mutmaßlichen Clan-Kriminellen außer Vollzug gesetzt. Seine Auflage: Er sollte sich regelmäßig bei der Polizei melden. Man sollte meinen, das beeindruckt, wenn man eine Polizeiwache betritt. Hier nicht. Bei der Meldung wurden der wachhabende Polizist, seine Mutter und seine Schwester übelst beschimpft.  

Frage: Gibt es Unterschiede bei den Kleinstadt-Clans zu Clan-Kriminalität in Großstädten?

Antwort: LEIMBROCK: Eigentlich nicht. Betrug mit Corona-Testzentren, Drogenhandel, aber eben auch niederschwelligere Dinge wie Beleidigungen und so weiter. Was die Delikte angeht, gibt es da kaum Unterschiede zu Großstädten.

Frage: Wie wird ein Verfahren zum Clan-Verfahren? Das Strafgesetzbuch kennt keine Clan-Kriminalität.

Antwort: LEIMBROCK: Die Polizei in Niedersachsen hat eine sogenannte Indikatorenliste. Darauf steht beispielsweise der überhöhte Ehrbegriff oder das stupend aggressive Auftreten gegenüber Staatsvertretern. Auf Basis dieser Liste trifft die Polizei die Entscheidung, ob ein Clan-Fall vorliegt und setzt einen entsprechenden Marker im System. Erst dann kommen wir ins Spiel. Nachnamen zum Beispiel spielen für uns keine Rolle.

Frage: Der Diskriminierungsvorwurf ist dauerhafter Begleiter des Themas Clan-Kriminalität. Es ist ja durchaus so, dass auf der Anklagebank meist Menschen mit Migrationshintergrund landen. Könnte auch eine deutsche Familie in ihren Fokus geraten?

Antwort: LEIMBROCK: Selbstverständlich. 

Frage: Nehmen wir den Windkraft-Betrug der Familie Holt, die im klandestinen Zusammenwirken Konzerne um Millionen betrogen hat. Wäre das nicht ein Fall für die Clan-Staatsanwaltschaft?

Antwort: LEIMBROCK: Ich bin als Staatsanwalt nicht dafür zuständig, den Clan-Marker im Polizeisystem zu setzen. Aber in dem genannten Verfahren kamen einige Aspekte zusammen, die typisch für die Clan-Kriminalität sind. Als das Ermittlungsverfahren begonnen hat, gab es unsere Zentralstelle noch nicht. Aber es spricht viel dafür, ein vergleichbares Verfahren zukünftig im Clan-Bereich zu führen.

Antwort: SÜDBECK: Die Vorwürfe beschränken sich nicht allein auf arabische Großfamilien, die vielleicht früher einmal stark im öffentlichen Fokus standen. Wir führen etwa im Bereich des Enkeltrick-Betruges Clan-Verfahren gegen Beschuldigte, deren Familien seit Hunderten Jahren in Deutschland leben und keinen Bezug zum arabischen Raum haben. Da geht es um siebenstellige Schadenssummen.

Frage: Gefühlt macht ja jedes Bundesland sein eigenes Ding bei Clans. Hamburg sagt beispielsweise: Wir haben keine Clan-Kriminalität. Das Prozedere in Niedersachsen haben Sie geschildert. NRW fokussiert sich nach wie vor stark auf Nachnamen … ist das nicht kontraproduktiv? 

Antwort: SÜDBECK: Wir wünschen uns, dass Nordrhein-Westfalen vergleichbare Zentralstellen wie in Niedersachsen hätte. Wir machen im Bereich Clan-Kriminalität viel Arbeit mit für NRW, wir haben da Verfahren, wo 50 Taten in NRW spielen und fünf im Emsland. Die Anklage wird dann vor dem Landgericht Osnabrück verhandelt und nicht im Ruhrgebiet. Eine Angleichung der Strukturen wäre sinnvoll.

Frage: In Niedersachsen gilt die Null-Toleranz-Strategie. Verfahren mit Clan-Bezug, mögen die Taten noch so unbedeutend sein für die Allgemeinheit, dürfen nicht ohne Weiteres eingestellt werden. Ist das nicht eine ziemliche Verzerrung?

Antwort: SÜDBECK: Ich denke, dass das notwendig ist: Wenn sich jemand ein- oder zweimal falsch verhält, ist das sicherlich etwas anderes, als wenn das Fehlverhalten ein Dauerzustand ist. Und genau das gilt für viele Straftäter im Bereich der Clan-Kriminalität: Sie werden beispielsweise wegen Fahrens ohne Führerschein verurteilt und setzen sich am selben Tag wieder hinters Steuer und liefern sich Rennen auf offener Straße. Der anhaltenden Respektlosigkeit muss man mit Konsequenz begegnen. 

Antwort: LEIMBROCK: Die Polizei geht sehr verantwortungsvoll mit dem Setzen des Clan-Markers um. Man fällt nicht nur deswegen unter Clan, weil man den Nachnamen bekannter Großfamilien trägt. Die Tatverdächtigen müssen schon mehrfach aufgefallen sein. 

Frage: Neben dem respektlosen Verhalten werden Clan-Kriminelle oft in Verbindung gebracht mit Statussymbolen wie teuren Autos oder Uhren. Warum ist es so schwer, mutmaßlichen Kriminellen ihr Luxusleben schwer zu machen?

Antwort: SÜDBECK: Die Täter sind, wie wir es nennen, Justiz-erfahren. Da wird mit hohem Aufwand verschleiert, wem beispielsweise das Luxusauto oder die Immobilie tatsächlich gehört. Das macht unsere Ermittlungen kompliziert, wir sind in der Nachweispflicht, auch wenn es auf den ersten Blick offensichtlich scheint, dass eine Familie ohne legale Einnahmen nicht gleich mehrere Immobilien entlang einer Straße kaufen kann. Wünschenswert wäre eine Beweislastumkehr, so müsste der Verdächtige nachweisen, dass er das Objekt mit legalen Einnahmen erworben hat.

Antwort: LEIMBROCK: Ja, solche Nachweise zu führen, ist kompliziert. Wir hatten den Fall einer Familie ohne legale Beschäftigung. Mitglieder fuhren trotzdem mit einem Mercedes AMG durch die Straßen. In dem Fall stellte sich heraus, dass der AMG auf eine Frau zugelassen war, die davon gar nichts wusste. Ihre Unterschrift war gefälscht worden. Nach der Sicherstellung des Fahrzeugs rief der Besitzer bei uns an: Er wolle sich bis Morgen überlegen, wem das Auto gehört.

Frage: Und hat er es wieder?

Antwort: LEIMBROCK: Nein. 

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