Urteil des Landgerichts Aurich Chance für 42-Jährigen, der notorisch ohne Führerschein Auto fuhr
Wegen zahlreicher Geld- und Haftstrafen war für das Amtsgericht Leer eine Bewährung keine Option. In Aurich sah man das anders.
Aurich - Einen Teilerfolg hat am Mittwoch ein Mann aus Nordrhein-Westfalen mit seiner Berufung vor dem Auricher Landgericht für sich verbuchen können. Der 42-Jährige war im August vergangenen Jahres vom Amtsgericht Leer wegen Urkundenfälschung und Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einem Jahr Gefängnis verurteilt worden. Die Strafkammer um Richter Olthoff reduzierte die Strafe auf acht Monate und setzte sie für fünf Jahre zur Bewährung aus. Darüber hinaus muss der Mann 3500 Euro an die Staatskasse zahlen.
Die Polizei hatte den Angeklagten im April 2021 auf der Autobahn in der Nähe von Weener angehalten, wo er mit gefälschten Kennzeichen unterwegs gewesen war. Darüber hinaus war ihm bereits vor vielen Jahren die Fahrerlaubnis entzogen worden, was ihn nicht daran gehindert hatte, weiterhin Auto zu fahren.
Im April aus 22-monatiger Haft entlassen
Die Strafe zur Bewährung auszusetzen, war für das Leeraner Gericht daher keine Option. Zu oft hatte der Mann in der Vergangenheit Besserung versprochen. Inzwischen verzeichnet sein Vorstrafenregister mehrere Geld- und Haftstrafen wegen ähnlicher Vergehen. Nachdem er unter dreifacher laufender Bewährung erneut beim Autofahren erwischt worden war, hatte er schließlich eine 22-monatige Haft verbüßen müssen, aus der er erst im April dieses Jahres entlassen worden war.
Ein tiefer Einschnitt in seinem Leben, wie der Angeklagte in der Verhandlung darlegte. Seinen erneuten Gesetzesverstoß räumte er am Mittwoch durchaus ein und beschränkte seine Berufung lediglich auf das Strafmaß. Er hoffte noch einmal auf eine milde Strafe, die zur Bewährung ausgesetzt werde.
Trotz falscher Kennzeichen spricht Anwalt von „Kurzschlusshandlung“
„Der Aufenthalt im Gefängnis hat mich belehrt“, beteuerte der Angeklagte, er habe viel Zeit zum Nachdenken gehabt. Verteidiger Andreas Röschenkemper erklärte die fragliche Fahrt seines Mandanten als „Kurzschlusshandlung“, nachdem dieser die Nachricht von einem Einbruch in seine Wohnung erfahren habe, bei dem er einen Großteil seines ohnehin spärlichen Besitzes inklusive der Familienersparnisse verloren habe. Ohne nachzudenken habe er sich damals ins Auto gesetzt.
Der Vertreterin der Staatsanwaltschaft war eine Läuterung des Angeklagten indes nicht erkennbar. Sie verwies auf die kriminelle Energie, mit der der Angeklagte die falschen Nummernschilder angebracht hatte und beantragte, die Berufung zu verwerfen.
Weil sich die Lebensverhältnisse des Angeklagten inzwischen aber stabilisiert haben, er gemeinsam mit seiner Familie in den Niederlanden wohnt, wo er als Schlachter fest angestellt und somit nicht mehr auf ein Auto angewiesen ist, hielt Richter Olthoff eine nochmalige Bewährungsstrafe trotz allem für vertretbar.