Hamburg Tumulte nach Urteil gegen Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck
Auf den Schuldspruch folgten Pöbeleien von Zuhörern gegen die Richter. Dabei hatten die nur getan, was zwangsläufig ist: Sie haben eine Angeklagte bestraft, die den Massenmord der Nazis immer wieder bestreitet.
Sie kann es nicht lassen – und kassiert dafür die nächste Gefängnisstrafe: Das Hamburger Landgericht hat die einschlägig vorbestrafte Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck-Wetzel am Mittwoch erneut der Volksverhetzung schuldig gesprochen. In einer Berufungsverhandlung verhängte die Kleine Strafkammer gegen die 95-Jährige eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten – ohne Bewährung.
Anlass waren zwei Aussagen der Seniorin im NDR-Fernsehen. 2015 hatte sie gesagt, in Auschwitz habe es keine Massenmorde an Juden gegeben. Das KZ sie kein Vernichtungs-, sondern ein Arbeitslager gewesen, so Haverbeck-Wetzel seinerzeit gegenüber „Panorama“.
„Auschwitz war zentraler Ort des Genozids“, an dem unvorstellbare Verbrecher begangen worden seien, widersprach die Vorsitzende Richterin in der Urteilsbegründung. Bei dem KZ habe es sich nachgewiesenermaßen um ein Vernichtungslager gehandelt, „in dem mehr als eine Million Menschen getötet wurden“. Wer dies leugne, mache sich der Volksverhetzung schuldig.
Nach der Urteilsverkündung kam es zu tumultartigen Szenen und massiven Unmutsäußerungen auf den voll besetzten Zuschauerplätzen. Mehr als ein Dutzend Besucher sprangen auf und pöbelten in Richtung des Gerichts. Es fielen Ausrufe wie „Schande über dieses Gericht“ und „Das ist kein Rechtsstaat“. Bereits nach dem Schlusswort der Angeklagten hatten viele Zuhörer donnernden Beifall gespendet. Die Richterin verwies die Applaudierenden des Saales.
In dem Hamburger Verfahren hatte die 95-Jährige die angeklagte Holocaust-Leugnung völlig unbeirrt mehrfach wiederholt. Noch in ihrem weitschweifigen Schlusswort behauptete sie: „Im ganzen Deutschen Reich gab es keine Vergasungen.“ Rückstände von Zyklon B seien in Auschwitz nicht nachweisbar. Ihr Verteidiger sprach von Äußerungen, die von der Meinungsfreiheit gedeckt seien. Er forderte einen Freispruch für seine im Rollstuhl sitzende Mandantin. Die wirkte trotz ihres hohen Alters in der Verhandlung stets wach und aufmerksam, rechtfertigte ihre Ansichten in meist ausführlichen Wortbeiträgen.
Bei der Angeklagten gebe es „keinerlei Unrechtseinsicht“, sagte die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer. Die Frau aus Ostwestfalen sei von einem „besonderen Starrsinn“. Deren Äußerung, die Öfen in Auschwitz hätten nur zum Brotbacken gedient, seien eine „an Bösartigkeit kaum zu überbietende Verhöhnung der Opfer.“ Die Anklagevertreterin forderte eine Haftstrafe von 18 Monaten.
Haverbeck-Wetzel nahm das Urteil äußerlich unbewegt zur Kenntnis. Sie ist mehrfach einschlägig vorbestraft, saß wegen Volksverhetzung bereits zweieinhalb Jahre hinter Gittern. Ob sie nach dem Hamburger Schuldspruch erneut ins Gefängnis muss, ist offen. Gegen das Urteil kann sie in Revision gehen, was zu erwarten ist. Sollte der Schuldspruch auch letzter Instanz bestätigt werden, müssten die Justizbehörden über die Haftfähigkeit der fast 100-Jährigen entscheiden. Ob sie eine Haftstrafe in Hamburg oder in einem Gefängnis an einem anderen Ort absitzen müsste, würde erst später geklärt.
In das Strafmaß bezog die Hamburger Kammer ein Berliner Urteil über ein Jahr Gefängnis von 2022 mit ein. Von den nun verhängten 16 Monaten zog die Kammer vier Monate wegen der langen Dauer des Verfahrens als bereits vollstreckt ab.