17-Jährige missbraucht Drei Jahre Haft für Vergewaltiger aus Emden
Ein 25-Jähriger verging sich an einer Jugendlichen, während sie schlief. Zuvor hatte er sie an einem Joint ziehen lassen. Seine Berufung vor dem Landgericht Aurich blieb erfolglos.
Aurich - Weil er einer Minderjährigen für ein paar Züge seinen Joint überlassen und sie anschließend im Schlaf vergewaltigt hat, muss ein 25-Jähriger aus Emden für drei Jahre ins Gefängnis. Die Dritte Kleine Strafkammer um Richterin Rath hegte keinerlei Zweifel an der Schuld des Angeklagten und verwarf am Montag seine Berufung vor dem Landgericht Aurich gegen ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichts Emden.
Der Angeklagte räumte die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft unumwunden ein. Er hatte die damals 17-Jährige in der Wohnung kennengelernt, in der er zusammen mit ihrem Bruder gewohnt hatte. Sowohl sie als auch der Angeklagte gaben in der Verhandlung übereinstimmend an, sich anfangs sympathisch gewesen zu sein. Es war auch schon zu Zärtlichkeiten zwischen beiden gekommen, die die junge Frau dann aber doch zurückgewiesen hatte.
Angeklagter gab die Tat unumwunden zu und entschuldigte sich
Bei anderer Gelegenheit hatte der Angeklagte der Frau auch schon auf Gesäß und Oberschenkel geschlagen. Anlässlich einer Halloween-Party im November 2022 hatten sie gemeinsam einen Joint geraucht. Der Angeklagte gab an, die Drogen auf Initiative der jungen Frau mitgebracht zu haben, weil sie sie habe ausprobieren wollen. Weil der Gastgeber das Kiffen auf seinem Grundstück nicht geduldet hatte, seien sie auf einen nahegelegenen Spielplatz ausgewichen. Dort hätten sie zunächst auf einer Bank gesessen. Schon nach wenigen Zügen am Joint sei die Frau eingeschlafen.
Der Angeklagte habe „sich dazu hinreißen lassen“, sie zu küssen und unter anderem an Brüsten und im Schambereich zu streicheln. „Mein Verhalten ist unverzeihlich“, zeigte sich der Angeklagte in der Verhandlung reuevoll. Er habe sofort sämtliche Details der Tat eingeräumt und sich dafür entschuldigt, erklärte er. Auch habe er einen Täter-Opfer-Ausgleich angestrebt, um den Vorfall außergerichtlich zu klären. Den habe die junge Frau jedoch abgelehnt. Er habe unter dem Einfluss von Alkohol und Drogen gehandelt. Ein psychiatrischer Gutachter hatte dem 25-Jährigen zwar eine Abhängigkeit von beidem attestiert, hatte allerdings keine Einschränkung seiner Steuerungsfähigkeit und damit keine eingeschränkte Schuldfähigkeit ausmachen können.
Gericht sieht erhebliche Auswirkungen der Tat
Für die junge Frau hatte der Vorfall nachhaltige Folgen. Sie habe sich in mehrwöchige Behandlung begeben müssen, um das Geschehene aufzuarbeiten, berichtete sie. Ihre Ausbildung habe sie damals abgebrochen. Nun hoffe sie, mit allem endlich abschließen zu können.
Mit der Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil hatte die Verteidigung sich ein milderes Urteil erhofft. Es werde nicht die Tat in Frage gestellt, sondern deren Bewertung, erläuterte Rechtsanwalt Arno Saathoff und verwies auf eine gewisse Mitverantwortung der jungen Frau. „Der Angeklagte ist sich bewusst, dass er sich hier völlig falsch verhalten hat“, führte er aus. Es handele sich bei der Tat jedoch um einen „sexuellen Übergriff“, der zusammen mit der Drogenabgabe an Minderjährige mit einem Jahr und zehn Monaten Gefängnis ausreichend geahndet sei.
Das Gericht folgte jedoch dem Antrag des Staatsanwaltes und verwarf die Berufung. Zwar hielten die Richter dem Angeklagten sein Geständnis und seine Reue durchaus zugute und auch seine Bemühungen um einen Ausgleich. Die Auswirkungen der Tat seien indes „erheblich“, stellte Richterin Rath in der Urteilsbegründung fest.