Anklage wegen Körperverletzung 41-Jährige wegen Backpfeife vor Gericht
Im Auricher Ortsteil Popens gerieten am 21. September 2023 Frauen und Jugendliche aus zwei Großfamilien aneinander. Eine 41-Jährige stand nun wegen Körperverletzung vor Gericht.
Aurich - Ein Streit zwischen zwei Großfamilien im Auricher Ortsteil Popens hat am Mittwoch, 26. Juni 2024, das Amtsgericht Aurich beschäftigt. Es ging um einen Vorfall vom 21. September 2023. Zwei Schwestern stiegen am Nachmittag aus dem Bus und wollten nach Hause gehen. In Höhe des Combi-Marktes an der Popenser Straße wurden die Schülerinnen von zwei Frauen angesprochen. Es kam zu einem Wortgefecht. Eine 41-Jährige soll einer der beiden Jugendlichen anlasslos eine Backpfeife verpasst haben. So steht es in der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Aurich.
Gegen einen Strafbefehl des Amtsgerichts Aurich hatte die 41-Jährige Einspruch eingelegt. Daher wurde über den Vorfall vor Gericht verhandelt. Sie könne sich an nichts erinnern, ließ die Angeklagte über ihren Verteidiger Lorenz Hünnemeyer erklären. Sie wisse, dass es zwischen den Familien Ärger gegeben habe. Daher schließe sie nicht aus, dass es so passiert sei. Es sei wahrscheinlich um ihre Kinder gegangen, sagte die Mutter von sechs Kindern im Alter von 12 bis 22 Jahren. Vier der Söhne und Töchter wohnen noch bei ihr. Die Familie lebt von Bürgergeld. Der Vater sitzt im Maßregelvollzug.
Als Huren beschimpft
Die Geohrfeigte sollte als Zeugin vor Gericht Licht ins Dunkel bringen. „Wir wollten mit ihr nichts zu tun haben“, sagte die 16-Jährige mit Blick auf die Angeklagte. Die Frau sei mit einer Verwandten auf sie zugekommen, um sie zur Rede zu stellen, und habe sie an den Haaren gezogen. „Ich weiß, dass sie irgendwelche Beleidigungen gesagt hat.“ Sie seien unter anderem als Huren beschimpft worden. Schließlich habe die Angeklagte ihrer Schwester eine Backpfeife verpasst. Alle hätten durcheinandergeschrien. Als sie dazwischengegangen sei, habe auch sie einen Schlag ins Gesicht bekommen. Allerdings sei sie nicht sicher, von wem – von der Angeklagten oder deren Schwester. „Es war sehr viel Durcheinander.“
Hintergrund soll ein Streit zwischen einer Tochter der Angeklagten und der älteren Schwester der 16-Jährigen gewesen sein, die ursprünglich miteinander befreundet waren. In der Schule sei es zu einer Schlägerei gekommen, berichtete die 16-Jährige. „Meine Eltern wollten nicht, dass wir mit denen reden.“ Ihr Vater habe sie nach dem Vorfall an der Bushaltestelle mit dem Auto abgeholt, und sie seien gemeinsam zur Polizei gegangen, berichtete die 18-jährige Schwester der 16-Jährigen, die ebenfalls als Zeugin aussagte. „Ich bin unsicher, wer wen geschlagen hat“, räumte die 18-Jährige ein. Die Angeklagte und deren Schwester sähen sich sehr ähnlich. „Die eine hat beleidigt, die andere hat geschlagen.“
Im Zweifel für den Angeklagten
Der Staatsanwalt sah durch die Beweisaufnahme die Vorwürfe im Wesentlichen bestätigt und beantragte für die 41-Jährige, die nicht vorbestraft ist, eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 10 Euro wegen Körperverletzung. Der Verteidiger beantragte einen Freispruch.
Jugendrichter Simon Breuker sprach die 41-Jährige aus Mangel an Beweisen frei. „Ich habe keine Zweifel, dass sie eine Backpfeife bekommen hat“, sagte der Richter über die Geschädigte. Es sei aber nicht bewiesen, dass die Attacke von der Angeklagten ausgegangen sei. Nach dem Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“ sei diese somit freizusprechen.