Prozess in Aurich Drogenkonsum auf Offshore-Plattform – wahr oder erfunden?
„Mein Kollege nimmt Drogen“: Mit diesem Vorwurf wandte sich ein Mitarbeiter einer Offshore-Firma in Aurich an seinen Chef. Nun steht er wegen übler Nachrede vor Gericht.
Aurich - Weil er einen Kollegen beim Chef angeschwärzt hat, stand am Dienstag, 25. Juni 2024, ein 38-jähriger Norder in Aurich vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann üble Nachrede vor.
Der Angeklagte ist im Offshore-Geschäft tätig und regelmäßig auf hoher See im Einsatz. Im September 2022 teilte er seinem damaligen Arbeitgeber in Aurich mit, dass ein Kollege Drogen genommen habe. Der Geschäftsführer forderte den betroffenen Mitarbeiter daraufhin zu einem freiwilligen Drogentest auf. Das Ergebnis war negativ.
Nur fitte Leute auf der Plattform
Dem 38-Jährigen sei es nur darauf angekommen, den Kollegen verächtlich zu machen, heißt es in der Anklageschrift. Der betroffene Kollege hatte Strafantrag gestellt, daher wurde gegen den Norder ermittelt.
Der Angeklagte, der mittlerweile für eine andere Firma in der Branche als Teamleiter arbeitet, ist sich keiner Schuld bewusst. Im Offshore-Geschäft gelte ein absolutes Alkohol- und Drogenverbot, erklärte er vor Gericht. Er habe sicherstellen wollen, dass nur fitte Leute auf der Plattform tätig seien. „Es dauert 35 Minuten, bis ein Rettungshubschrauber da ist.“ Wer Drogen nehme, bringe sich und seine Kollegen in Gefahr.
Wer pinkelte auf den Streifen?
Er wisse genau, erklärte der Angeklagte, dass der betroffene Kollege Drogen konsumiere. Er habe ihn schon einen Joint rauchen sehen. Der Mann sei auch unter Einfluss von Betäubungsmitteln Auto gefahren. Wegen des Drogenkonsums seien zwei Beziehungen in die Brüche gegangen. Der Angeklagte zeigte Strafrichterin Stellmacher einen Chatverlauf auf seinem Handy, in dem besagter Kollege ihn fragt, ob er Gras und Kokain habe oder besorgen könne.
Vor dem Gespräch mit dem Geschäftsführer habe er damals einen externen Sicherheitsexperten um Rat gefragt, berichtete der 38-Jährige. Dieser habe ihm geraten, den Vorfall zu melden. Dass der Drogentest negativ ausfiel, ließ den Angeklagten unbeeindruckt. Der Mann sei nur aufgefordert worden, sich in der Apotheke einen Drogentest zu besorgen. „Wer da letztlich draufgepieselt hat, ist nicht ersichtlich.“
Drogentest erst Wochen später
Das stellte der Geschäftsführer, bei dem der Angeklagte den Vorfall gemeldet hatte, anders dar. Der 48-Jährige sagte als Zeuge vor Gericht aus und schilderte die Situation beim Drogentest: In einer Monteurswohnung sei der angeschuldigte Mitarbeiter ins Bad gegangen und kurz darauf mit dem Teststreifen herausgekommen. Da sei niemand anderes gewesen, der an seiner Stelle auf den Streifen hätte pinkeln können.
Er habe damals nicht gewusst, wie er mit der Angelegenheit umgehen soll, sagte der Geschäftsführer. Es sei für ihn der erste Vorfall dieser Art gewesen. Einerseits habe er niemanden zu Unrecht beschuldigen, andererseits aber auch nichts vertuschen wollen. „Zuerst haben wir nach Beweisen gefragt.“ Daraufhin habe der Angeklagte Bildschirmfotos von den Chats gezeigt. Danach habe man den Mitarbeiter um einen Schnelltest gebeten. Bis zum Test seien mindestens zwei Wochen ins Land gegangen, sagte der Zeuge auf Nachfrage. „Können auch drei gewesen sein.“
Kunden bekamen Wind davon
Der Angeklagte und der von ihm beschuldigte Kollege seien früher gut befreundet gewesen, erklärte der Zeuge. Dann hätten sie sich überworfen. Den Grund kenne er nicht. „Wir waren uns nicht sicher, ob der Vorwurf den Tatsachen entsprach oder ob es nur ein Streit zwischen zwei Mitarbeitern war.“ Es sei schwer herauszufinden, wer die Wahrheit sagt. Die Kommunikation mit dem Angeklagten sei zunehmend schwieriger geworden. Auch Kunden hätten Wind von der Sache bekommen. „Das war eine doppelt unangenehme Situation für uns“, so der Geschäftsführer. Daher habe man sich vor etwa einem Jahr entschieden, getrennte Wege zu gehen.
Das Gericht ist noch nicht zu einem Urteil gekommen. Ein entscheidender Zeuge fehlte: der des Drogenkonsums bezichtigte Ex-Kollege. Er hatte den Termin falsch verstanden und befand sich gerade im Einsatz auf hoher See. Die Verhandlung soll nun am Donnerstag, 4. Juli 2024, um 13 Uhr in Saal 108 des Amtsgerichts Aurich fortgesetzt werden. Als Zeuge ist dann auch ein weiterer Kollege geladen, der den angeblichen Drogenkonsum beobachtet haben soll.