Prozess wegen gefährlicher Körperverletzung Angeklagter hat schon zahlreiche Vorstrafen
Beim dritten von vier angesetzten Verhandlungsterminen wurde deutlich: Gänzlich unbescholten sind beide Angeklagte nicht. Einer der mutmaßlichen Täter hat schon zahlreiche Vorstrafen.
Norden - Es geht noch immer um den Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung. Die zwei Angeklagten sollen laut Vorwurf der Staatsanwaltschaft körperliche Misshandlungen und gemeinschaftliche Körperverletzungen im Umfeld der mittlerweile geschlossenen Shisha-Bar in der Osterstraße begangen haben. Die Tat ereignete sich schon am 19. Juni 2021. Der Prozess war unter einem großen Sicherheitsaufgebot gestartet. Am Montag wurden in einem Zwischentermin lediglich die ärztlichen Atteste der Opfer und ein Auszug aus dem Bundeszentralregister der beiden Angeklagten verlesen. Und der hatte es, zumindest bei einem der Angeklagten, in sich.
Für den 26-jährigen Koch und Gastronom aus Norden wurde lediglich ein Strafbefehl wegen des Verstoßes gegen das Antidopinggesetz aus dem Jahr 2020 verlesen (Strafe damals 65 Tagessätze à 15 Euro).
Strafen reichen von Beleidigung bis Gefangenenbefreiung
Für den mitangeklagten 27-jährigen Kellner, der nach den Aussagen und Zeugen in der bisherigen Hauptverhandlung der Haupttäter zu sein scheint, ist der Auszug vom Bundeszentralregister vom 17. Juni 2024 deutlich länger. Schon im Juni 2011, als 14-Jähriger, wurde der Angeklagte vom Amtsgericht Norden wegen Beleidigung zu einem Jugendarrest von einer Woche verurteilt. Im November desselben Jahres folgte eine Verurteilung wegen gemeinschaftlichen Diebstahls und gemeinschaftlicher Sachbeschädigung. Diesmal musste der Angeklagte für zwei Wochen in den Jugendarrest. Es folgten Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz und erneut ein Diebstahl – und wieder eine Woche Jugendarrest.
Schwerwiegender wurden die Delikte zwei Jahre später: Im März 2013 wurde er vom Amtsgericht Norden unter anderem wegen gemeinschaftlicher räuberischer Erpressung, gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung, Nötigung, Gefangenenbefreiung, versuchter Körperverletzung, Beleidigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte zu einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Die Bewährung wurde auf zwei Jahre festgesetzt, wurde verlängert, bis die Strafaussetzung schließlich widerrufen wurde. Denn schon im März 2014 wurde er wegen gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen erneut verurteilt – zwei Jahre Jugendstrafe. Auch das hat ihn aber offensichtlich nicht auf den Pfad der Tugend zurückgeführt. Im März 2016 wurde der Angeklagte vom Amtsgericht Hameln wegen einer räuberischen Erpressung zu zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt. Im Mai 2019 folgte ein Strafbefehl vom Amtsgericht Norden, weil er gegen die Weisungen während der Führungsaufsicht verstoßen hatte. 50 Tagessätze à 15 Euro waren die Folge.
Arzt soll aussagen
Sollte es in der nun angeklagten Sache zu einer erneuten Verurteilung kommen, dürften diese Vorstrafen bei der Findung des Strafmaßes durchaus eine Rolle spielen. Staatsanwalt Jan Wilken hatte schon nach dem ersten Verhandlungstag deutlich gemacht: Nach den bisherigen Aussagen würde er auf eine Verurteilung der Angeklagten plädieren.
Der nächste und letzte Termin der Hauptverhandlung ist für den 2. Juli angesetzt. Dann soll auch der Arzt aussagen, der eines der Opfer in Oldenburg operiert hatte. Unter anderem erlitt der laut ärztlichem Attest eine Fraktur des Jochbeins. Zu diesem Termin dürfte dann auch das Sicherheitsaufgebot der Polizei wieder deutlich höher werden. Beim ersten Verhandlungstag waren neben den Justizbeamten noch zahlreiche vermummte Polizeibeamte vor Ort, um den Prozessauftakt abzusichern. Das hatte noch Richter Michél Demarczyk angeordnet, der den Prozess ursprünglich vorbereitet hatte. Nach seinem Weggang übernahm Richterin Christina Roll. Nach Auskunft der Pflegemutter des Opfers hatte der Richter Demarczyk ihr in Telefongesprächen gesagt, er befürchte eine Beeinflussung der Zeugen und weitere Störungen aus dem Umfeld der beiden Angeklagten. Diese würden mit der Shisha-Bar in Norden in Zusammenhang gebracht, seien in Justiz- und Polizeikreisen als „hoch problematisch“ und gewaltbereit bekannt.