Neue Kitasatzung im Kreis Aurich Kommunen verhandeln spät mit freien Trägern
In vielen kommunalen Kitas wissen die Eltern, wann und zu welchen Bedingungen es einen Platz für den Nachwuchs gibt. Für Kitas von Kirche, Vereinen und Co. sieht es anders aus.
Aurich - Im Eiltempo vor den Sommerferien haben die Kommunen die neue Kitasatzung des Landkreises Aurich beraten und somit auch eine neue Gebührenordnung beschlossen. Wie der Fahrplan für die kommunalen Kitas für die nächsten Monate aussieht, ist klar. Bei den freien Trägern hingegen stehen die Verhandlungen erst noch aus. Das bestätigte Erwin Adams, Großefehntjer Bürgermeister und Geschäftsführer des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes (NSGB), Kreisverband Aurich, auf Nachfrage. Als Vertreter der Bürgermeister hat er die Federführung bei den Verhandlungen inne.
Eltern, die ihre Kinder also in eine Kita in freier Trägerschaft wie zum Beispiel von der Kirche oder einem Verein schicken, haben also immer noch keine genaue Antwort, wann und zu welchen Bedingungen genau ihre Kinder in die Kitas aufgenommen werden. Zwar stehen die kommunalen Satzungen nun vielerorts fest. Doch das bedeutet nicht, dass die Satzungen von den freien Trägern eins zu eins übernommen werden. Die Kommunen schließen mit den freien Trägern sogenannte Betriebsführungsverträge ab, erklärt Frank Cramer, zuständiger Fachbereichsleiter in Großefehn. Diese Betriebsführungsverträge seien, Stand jetzt, sehr unterschiedlich.
Ziel: Gleichlautende Verträge im gesamten Landkreis
Nun sollten, so Cramer, nach Möglichkeit im gesamten Landkreis Aurich die Verträge gleichlautend sein. Es gebe eine Arbeitsgemeinschaft mit Vertretern von Kommunen und Landkreis, die derzeit mit den freien Trägern verhandeln. Auch bei der Gebührenordnung, die nun für die kommunalen Kitas vom Landkreis erarbeitet und von den Gemeinden aufgegriffen wurde, hätten sich die freien Träger zu orientieren.
Wie es ausgeht, ist noch offen. Adams bestätigte nur, dass die Verhandlungen anstehen. „Ich bin guten Mutes, dass wir das hoffentlich zum Jahresende hinbekommen“, so Adams. So könnten die freien Träger, wie viele andere Kommunen auch, zum 1. Januar mit der neuen Satzung und Gebührenordnung starten. Weiter wollte Adams noch nicht vorweggreifen, da die Verhandlungen noch ausstehen. Die Gespräche waren zunächst auch für die freien Träger parallel zu den Verhandlungen der Kommunen mit dem Landkreis geplant. Aber da noch viele Beschlüsse vor den Ferien von den Kommunen gefasst wurden, ruhten zunächst die Verhandlungen mit den freien Trägern. Beispiele für freie Träger sind nicht nur die Kirche. Auch Lebenshilfe, Deutsches Rotes Kreuz sowie Elternvereine führen Kitas. Die sind dann jetzt im zweiten Aufschlag dran.