Bremen  Jubel in Bremen: Türkische Fußballfans feiern Sieg mit Autokorsos und Bengalos

Lars Pingel
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Von Lars Pingel
| 19.06.2024 11:47 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Fans der türkischen Fußball-Nationalmannschaft feierten in Bremen deren Sieg im EM-Spiel über Georgien. Foto: Nord-West-Media-TV
Fans der türkischen Fußball-Nationalmannschaft feierten in Bremen deren Sieg im EM-Spiel über Georgien. Foto: Nord-West-Media-TV
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Nach dem Sieg der türkischen Fußball-Nationalmannschaft im EM-Spiel gegen Georgien feierten Fans rund um den Bremer Hauptbahnhof ausgelassen. Verkehrsbehinderungen und der Einsatz von Pyrotechnik sorgten für Polizeieinsätze.

Fans der türkischen Nationalmannschaft haben am Dienstagabend den Sieg des Teams im ersten Vorrundenspiel der Fußball-Europameisterschaft 2024, das in Dortmund ausgetragen worden war, über Georgien (3:1) rund um den Bremer Hauptbahnhof gefeiert. Dabei sei es zu Verkehrsbehinderungen gekommen, und es sei „zum Teil Pyrotechnik gezündet“ worden, teilte die Bremer Polizei mit.

Gegen 20.20 Uhr waren laut Polizei rund um den Breitenweg viele Fußballfans unterwegs, unter anderem auch in Autokorsos. „Die Stimmung war ausgelassen und friedlich, jedoch wurden am Rande mehrfach Rauchtöpfe und Bengalos gezündet“, heißt es in dem. Deshalb hätten die Einsatzkräfte Personalien festgestellt und fertigten entsprechende Anzeigen wegen Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz. Die feiernden Menschen hätten mehrfach die Fahrbahn blockiert, sodass die Polizisten diese zeitweise sperren mussten.

Die Polizei erklärte in ihrer Mitteilung, „dass die Einsatzkräfte in den kommenden Wochen dafür sorgen, dass die Veranstaltungen im Rahmen der Fußball-EM störungsfrei verlaufen“. Die Gewährleistung der Sicherheit habe bei allen Gründen zum Feiern höchste Priorität. „Die Einsatzkräfte werden tolerant und freundlich agieren, gegenüber Randalierern aber frühzeitig und konsequent einschreiten“, so die Polizei weiter. Bei Autokorsos seien das Sitzen oder Stehen auf Fahrzeugdächern und Motorhauben, das Stehen in Fahrzeugen, insbesondere Cabriolets, das Zufahren auf Personen oder Personengruppen sowie das Herauslehnen aus Fahrzeugfenstern und -dächern „strikt verboten“.

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