Fehlerhafte Pläne  Extra-Runde in der Marienhafer Sportplatz-Planung

| | 14.06.2024 19:43 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Die Planungsunterlagen für die neue Sportstätte (hier im Mai) werden in Kürze erneut im Schaukasten am Marienhafer Rathaus ausgehängt. Foto: Thomas Dirks
Die Planungsunterlagen für die neue Sportstätte (hier im Mai) werden in Kürze erneut im Schaukasten am Marienhafer Rathaus ausgehängt. Foto: Thomas Dirks
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Die Bauleitpläne für die zentrale Sportstätte in Marienhafe werden ein zweites Mal bekannt gemacht. Politiker rügten mutmaßliche Fehler der Verwaltung.

Brookmerland - Auf ein Neues: Die Bauleitplanung für die zentrale Sportstätte am Tjücher Moortun in Marienhafe wird ein zweites Mal bekannt gemacht. Das kündigte Brookmerlands stellvertretender Samtgemeindebürgermeister und Bauamtsleiter Jochen Behrends auf ON-Anfrage an. Grund für die erneute Auslegung sind mutmaßliche formelle Fehler in der ersten öffentlichen Bekanntmachung.

Auf diese hatte der frühere Brookmerlander Samtgemeinderatsherr Jens Albowitz (Grüne) in seiner Stellungnahme aufmerksam gemacht. Aus denselben Gründen wie Albowitz hält auch die Gruppe aus BfB, BWG/SEB und CDU im Samtgemeinderat die bisherige öffentliche Bekanntmachung für fehlerhaft, was sie in einem Schreiben an den Landkreis Aurich vom 23. Mai zum Ausdruck gebracht hat.

Zu kleine Fläche markiert

Wie berichtet, listete Albowitz auf elf Seiten inklusive Anhang etliche Kritikpunkte auf. Seine „planerischen Bedenken“ beziehen sich auf die vermuteten Fehler bei der Auslegung, die seiner Ansicht nach „zur Ungültigkeit der aktuell ausgelegten Planung führen“ müssten. Der frühere Grünen-Politiker moniert zum einen das fehlende Ausfertigungs- und Aushängungsdatum auf der Auslegungsbekanntmachung im Schaukasten am Rathaus und auf der Internetseite der Samtgemeinde.

Zum anderen sei in der Bekanntmachung der Auslegung eine deutlich kleinere Fläche markiert, als im Flächennutzungsplan und Bebauungsplan tatsächlich überplant werde.

Ida Bienhoff-Topp (BfB, von links), Karin Müller (BWG) und Harald Tammen, bei einem Pressegespräch Anfang Mai, schalteten den Landkreis Aurich ein. Foto: Thomas Dirks
Ida Bienhoff-Topp (BfB, von links), Karin Müller (BWG) und Harald Tammen, bei einem Pressegespräch Anfang Mai, schalteten den Landkreis Aurich ein. Foto: Thomas Dirks

Darauf verweisen auch die Vertreter der BfB, BWG/SEB, CDU-Ratsgruppe. Zudem weisen sie darauf hin, dass der Veröffentlichungstext nicht mit der vollständigen Unterschrift der Verwaltungsverantwortlichen, sondern nur mit dem für Entwürfe üblichen Namenskürzel unterzeichnet sei. Gruppensprecherin Ida Bienhoff-Topp (BfB), Harald Tammen (CDU) und Karin Müller (BWG) bitten daher die Kreisverwaltung, die Angelegenheit zu prüfen.

Das sei geschehen. Die genannten Einwendungen wurden inhaltlich geprüft, Antwortschreiben befinden sich derzeit in der hausinternen Abstimmung, teilte Landkreis-Pressesprecher Rainer Müller-Gummels am Freitag auf Anfrage mit.

Die Bauleitpläne (vorhabenbezogener Bebauungsplan der Gemeinde Marienhafe und Änderung des Flächennutzungsplans der Samtgemeinde) bedürften der Genehmigung des Landkreises. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens prüfe dieser die formelle und materielle Rechtmäßigkeit der Unterlagen, erklärte er.

An dem bisherigen Aushang im Mai (Bild) wurden die angeblich falsch dargestellte Fläche (linkes Blatt) sowie fehlende Daten und Unterschriften (Blatt rechts) bemängelt. Foto: Thomas Dirks
An dem bisherigen Aushang im Mai (Bild) wurden die angeblich falsch dargestellte Fläche (linkes Blatt) sowie fehlende Daten und Unterschriften (Blatt rechts) bemängelt. Foto: Thomas Dirks

Unterdessen kündigt Behrends eine erneute Auslegung an. Die Frage, ob es sich in diesem Fall tatsächlich um eine fehlerhafte Bekanntmachung handele, müsste gegebenenfalls juristisch bewertet werden, so der stellvertretende Verwaltungschef. In der Vergangenheit habe es hierzu diverse Rechtsprechungen gegeben, die sich mit der Frage befasst hätten, inwieweit die Darstellung des Planungsbereiches im Rahmen der öffentlichen Bekanntmachung ausreichend war, um das Plangebiet in der Örtlichkeit auch lokalisieren zu können.

Planunterlagen wurden nachträglich angepasst

Diese Frage der Wirksamkeit sei für die laufende Planung aber nicht von weiterer Relevanz. Die Planunterlagen seien „im Nachgang der ersten öffentlichen Auslegung“ angepasst worden und würden in Kürze erneut öffentlich ausgelegt, teilte Behrends mit.

Die Planunterlagen für die 50. Änderung des Flächennutzungsplans und den Bebauungsplan 0228, die im Parallelverfahren erstellt werden, waren vom 22. April bis 24. Mai öffentlich ausgelegt worden. Zum Zeitraum für die Wiederholungsauslegung teilte Behrends nichts mit.

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