Prozess in Aurich Richter greift hart durch – reisender Dieb muss lange einsitzen
Mit Diebstählen bestritt ein 36-Jähriger seinen Lebensunterhalt. Jetzt schickte ein Auricher Richter ihn aufgrund von Indizien in Haft – doppelt so lange, wie von der Anklage gefordert.
Aurich - Weil er zusammen mit mindestens einem weiteren Täter mit Einbrüchen und Diebstählen seinen Lebensunterhalt bestritten hatte, hat das Amtsgericht in Aurich am Donnerstag einen 36-Jährigen ohne festen Wohnsitz zu drei Jahren Gefängnis verurteilt. Damit lag das Gericht weit über dem Strafantrag der Staatsanwältin, die anderthalb Jahre Haft gefordert hatte. Teile der Beute konnten den Eigentümern zurückgegeben werden. Den Wert des schließlich Erlangten bezifferte das Gericht mit rund 14.000 Euro, dessen Einziehung angeordnet wurde.
Das Schöffengericht um Dr. Markus Gralla zeigte sich von der Schuld des Angeklagten überzeugt, obwohl dieser sich bis zum Ende der Verhandlung nicht zu den Vorwürfen geäußert und sein Verteidiger den Freispruch seines Mandanten beantragt hatte. Die Indizien seien eindeutig, stellte Gralla fest. Von den insgesamt neun Anklagepunkten wurden vier mit Blick auf die übrigen eingestellt.
In Nähe von mehreren Tatorten „geblitzt“
Nach Auffassung des Gerichts waren der Angeklagte und ein Komplize im Frühjahr 2019 bei dem Versuch gestört worden, über ein aufgehebeltes Rolltor in eine Baustoffhandlung in der Krummhörn einzubrechen und hatten das Weite gesucht. In der darauf folgenden Nacht waren sie über ein auf Kipp stehendes Fenster in eine Baustoffhandlung in Ihlow eingebrochen und hatten dort hochwertiges Werkzeug im Wert von über 11.000 Euro erbeutet. Bei ihren Taten waren sie mit einem Auto mit Kennzeichen unterwegs gewesen, die sie zuvor in Norden entwendet hatten. Nur wenige Tage später hatten sie sich an zwei Zigarettenautomaten in der Krummhörn zu schaffen gemacht und dabei nur in einem 20 Euro Bargeld gefunden. Der Sachschaden war mit 5600 Euro deutlich höher ausgefallen.
Eine Woche später hatten sie auf dem Parkplatz eines Autohauses in Aurich zwei teure Wagen mit Pflastersteinen aufgebockt, um Reifen und Felgen abzubauen. Weil sie gestört worden waren, hatten sie unverrichteter Dinge den Rückzug zu ihrem Fluchtauto angetreten, das sie zuvor im Dreekamp abgestellt hatten. Dort waren sie der Polizei aufgefallen und zunächst geflohen, bis sie festgenommen werden konnten. Bei ihren Taten hatten sie zwei unterschiedliche Fahrzeuge verwendet, in denen beiden Tatwerkzeuge und Diebesgut sowie Schlüssel zu Tatorten gefunden worden waren. Auch waren sie mehrfach in Ostfriesland in der Nähe von Tatorten geblitzt und ihre Handys dort geortet worden.
Abgesetzt in die Niederlande
In einem ersten Prozess im Herbst 2019 war der Komplize des Angeklagten von einer anderen Strafkammer freigesprochen worden. Der Angeklagte selbst hatte sich in die Niederlande abgesetzt und war zur Fortsetzungsverhandlung nicht mehr erschienen. Im Mai 2021 war er erneut festgenommen worden, zum festgesetzten Verhandlungstermin jedoch wieder nicht erschienen, weil er zur selben Zeit in den Niederlanden im Gefängnis gesessen hatte. Erst im März diesen Jahres konnte der, wie im Polizeibericht vermerkt, „reisende Täter ohne festen Wohnsitz“ festgenommen werden, nachdem er im Grenzgebiet zu den Niederlanden auf frischer Tat ertappt worden war, als er an den Rädern eines fremden Autos schraubte. Seitdem sitzt er in Haft.
Verteidiger Michael Schmidt sah die Schuld seines Mandanten als nicht erwiesen. Weil er die ihm zugewiesenen Indizien für spekulativ hielt, forderte er den Freispruch des Angeklagten. Das Gericht hegte indes keinerlei Zweifel an dessen Schuld. Auch wenn ihn niemand direkt bei den Taten gesehen habe, sei die Beweislage der Indizien doch eindeutig, erläuterte Gralla in der Urteilsbegründung. Auch seien die Taten dem Angeklagten nicht wesensfremd. Nur eine Woche zuvor war er wegen ähnlicher Taten von einem Oldenburger Gericht zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden.