Hamburg  Holocaust-Leugnerin vor Gericht unbelehrbar: „Keine Massenmorde in Auschwitz“

Markus Lorenz
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Von Markus Lorenz
| 12.06.2024 18:51 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck mit ihrem Anwalt Wolfram Nahrath am ersten Verhandlungstag vor dem Hamburger Landgericht in der vergangenen Woche. Foto: Markus Scholz/dpa
Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck mit ihrem Anwalt Wolfram Nahrath am ersten Verhandlungstag vor dem Hamburger Landgericht in der vergangenen Woche. Foto: Markus Scholz/dpa
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Ursula Haverbeck-Wetzel ist in der rechtsextremen Szene eine populäre Figur. Den Prozess in Hamburg nutzt die greise Holocaust-Leugnerin aus Ostwestfalen einmal mehr, um zu bestreiten, was lange erwiesen ist.

Auch nach etlichen Anklagen und Verurteilungen wegen Volksverhetzung – sie bleibt unbelehrbar: Die mehrfach vorbestrafte Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck-Wetzel hat in Hamburg vor Gericht abermals Massenmorde der Nazis im KZ Auschwitz bestritten. „Von Auschwitz aus sind keinerlei Millionen Morde ergangen“, sagte die 95-Jährige – holprig, aber eindeutig – am Mittwoch vor dem Landgericht.

Die Angeklagte berief sich ausgerechnet unter anderem auf angebliche Aussagen der früheren stellvertretenden Leiterin der Gedenkstätte des NS-Konzentrationslagers, Danuta Czech. Nach Schätzungen von Historikern – einschließlich Czech – ermordeten die Nazis allein in Auschwitz-Birkenau mindestens 1,1 Millionen Menschen.

Zum zweiten Verhandlungstag wegen Volksverhetzung erscheint die 95 Jahre alte Frau aus Ostwestfalen erneut im Rollstuhl vor der Kleinen Strafkammer. Sie beklagt sich darüber, dass sie trotz Kopfhörern das Gesagte fast nicht verstehe, der Verhandlung kaum folgen könne. Ihr Verteidiger Wolfram Nahrath will prüfen lassen, ob die Wahrnehmung seiner Mandantin überhaupt noch funktioniert und sie zum Hörgeräteakustiker schicken.

Ärzte hätten die Verhandlungsfähigkeit bescheinigt, weist die Vorsitzende Richterin Judith Riede den Antrag zurück und ergänzt im weiteren Verlauf der Sitzung an die Seniorin gewandt: „So wie Sie wirken, werden Sie noch 100.“

In der Tat zeigt sich Haverbeck-Wetzel in der gut anderthalbstündigen Verhandlung wach und von guter Auffassungsgabe. In einer Sitzungspause plaudert sie munter und augenscheinlich gutgelaunt mit der ärztlichen Betreuerin an ihrer Seite. 

Routine auf der Anklagebank hat die Frau aus Vlotho reichlich. Nach eigenen Angaben wurde die 20 Mal wegen Volksverhetzung angeklagt. Und noch immer, beschwert sie sich, werde sie von der Staatsanwaltschaft „gejagt und gehetzt“. 

Das Hamburger Gericht befasst sich mit der Berufung der 95-Jährigen gegen eine lang zurückliegende Verurteilung. 2015 war sie wegen Volksverhetzung in zwei Fällen schuldig gesprochen worden, Strafe: zehn Monate Gefängnis ohne Bewährung. Laut Anklage hatte sie am Rande des Lüneburger Prozesses gegen den früheren SS-Mann Oskar Gröning vor Journalisten gesagt, Auschwitz sei kein Vernichtungs-, sondern ein Arbeitslager gewesen. Kurz darauf verneinte sie im „Panorama“-Interview, dass es im größten Todeslager der Nazis eine Massenvernichtung von Menschen gegeben habe. Wegen derartiger Äußerungen saß die Hochbetagte von 2018 bis 2020 zweieinhalb Jahre in Bielefeld hinter Gittern.

In Hamburg erklärt sie nun erneut hartnäckig, dass es keine Beweise für die gezielte Massenvernichtung von Juden durch Nazis gebe. Und führt dafür abstruse Begründungen an. Das Todesgift Zyklon B, behauptet Haverbeck-Wetzel unter anderem, sei in Auschwitz chemisch nicht nachweisbar. 

Bereitwillig macht die weißhaarige Angeklagte – die äußerlich eher wie eine gutmütige Urgroßmutter wirkt – Angaben zu ihrer Person: als Kind Mitglied der Hitler-Jugend, nach dem Krieg Not-Abitur und Studium der Philosophie, Pädagogik und Politik. Ende der 1960er Heirat mit einem früheren NS-Funktionär, mit dem sie das rechtsextreme Schulungszentrum „Collegium Humanum“ in Vlotho gründet und betreibt, das 2008 verboten wird.

Ihr sei es stets um Wahrheit und Liebe zur Natur gegangen, versichert die Seniorin – und versteigt sich in dem Zusammenhang zu einem Lob für Adolf Hitler. Dieser habe beim Bau der Autobahnen angeordnet, dass auf Lebewesen und Pflanzen entlang der Böschungen zu achten sei. Bonn bezeichnet sie an anderer Stelle als „Reichshauptstadt“.

Plädoyers und das Urteil sollen am Mittwoch, 26. Juni, folgen. Ob das Landgericht die Berufung zurückweist oder nicht – die 95-Jährige muss möglicherweise erneut ins Gefängnis. Eine etwaige Hamburger Strafe würde mit der Verurteilung eines Berliner Gerichts von 2022 (ein Jahr ohne Bewährung) zu einer Gesamtstrafe zusammengefasst. Trotz des biblischen Alters der Angeklagten hat die Berliner Justiz den Antritt der Haftstrafe bereits angeordnet.    

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