Verhandlung am Amtsgericht  Wiesmoorer wegen Sozialleistungsbetrugs vor Gericht

Bettina Keller
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Von Bettina Keller
| 11.06.2024 18:45 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Vor dem Amtsgericht Aurich wurde ein Fall von Sozialleistungsbetrug verhandelt. Foto: Ortgies
Vor dem Amtsgericht Aurich wurde ein Fall von Sozialleistungsbetrug verhandelt. Foto: Ortgies
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Ein 34-Jähriger aus Wiesmoor soll zu Unrecht 2800 Euro kassiert haben. Trotz Rückzahlung drohte ihm eine hohe Geldstrafe.

Aurich/Wiesmoor - Ein 34-Jähriger aus Wiesmoor hat im September 2023 von der Agentur für Arbeit Sozialleistungen in Höhe von 2800 Euro bezogen, obwohl er gearbeitet hat. Den Betrag hat er inzwischen bis auf eine letzte Rate zurückbezahlt. Wegen Sozialleistungsbetrug ist ihm aber zusätzlich ein Strafbefehl in Höhe von 80 Tagessätzen zu je 30 Euro (2400 Euro) ins Haus geflattert. Er hat Einspruch eingelegt, der am Dienstag, 11. Juni 2024, vor der Auricher Strafrichterin verhandelt wurde.

„Ich habe die Zahlung auf dem Konto gar nicht mitbekommen. Für mich ist das ein Missverständnis“, verteidigte sich der Angeklagte selbst. Er habe sich nicht beim Jobcenter arbeitslos gemeldet. Das habe immer sein Steuerberater oder der Arbeitgeber gemacht.

Aufgenommene Arbeit nicht gemeldet

Als ihm vorgehalten wurde, dass er die aufgenommene Arbeit nicht gemeldet habe, meinte er: „Ich sehe ja selber ein, dass das blöd gelaufen ist.“ Wegen seiner wirtschaftlichen Verhältnisse könne er die Geldstrafe des Strafbefehls aber nicht bezahlen.

Amtsrichterin Stellmacher hielt dem Angeklagten aus den Aufzeichnungen des Jobcenters vor, dass er im Herbst Kontakt mit Mitarbeitern vor Ort hatte. Er hat einen Termin wahrgenommen, bei dem Umschulungsmaßnahmen besprochen wurden. Auch Eingliederungsmaßnahmen waren vermerkt.

„Immer sofort melden, wenn sich was verändert“

„Da hätten Sie den Mund aufmachen müssen“, hielt der Staatsanwalt dem Wiesmoorer vor. „Sie gehen da hin und lassen sich eingliedern und sind zu dem Zeitpunkt schon am Arbeiten.“ Der Tatvorwurf sei schon richtig, stellte er fest: „Wenn Sie arbeiten, kriegen sie kein Arbeitslosengeld.“

Weil der Angeklagte derzeit 2000 Euro netto verdient, würde sich ein Tagessatz auf 65 Euro erhöhen, rechnete der Staatsanwalt vor. Die Tagessatzhöhe entspricht dem 30. Teil des monatlichen Nettoeinkommens. In Anbetracht der günstigen Tagessatzhöhe im Strafbefehl von 30 Euro empfahl er dem Angeklagten dringend, seinen Einspruch zurückzunehmen – „es kann Ihnen nur schlechter ergehen“. Dem Angeklagten gab er den Tipp, sich beim Rechtspfleger nach einer Ratenzahlung zu erkundigen. Der Wiesmoorer folgte seiner Empfehlung und akzeptierte den Strafbefehl. „Immer sofort melden, wenn sich was verändert, und eine Kopie von dem Schreiben behalten“, riet ihm die Richterin zum Abschluss.

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