Deutschland AfD-Wähler zeigen ihre Stimmzettel auf Tiktok: Warum das verboten ist
Auf der Videoplattform Tiktok zeigen manche Nutzer stolz, dass sie auf dem Stimmzettel für die Europawahl ihr Kreuz bei der AfD gemacht haben. Doch damit verstoßen sie gegen das Wahlgeheimnis. Welche Konsequenzen hat das?
„Ich habe richtig gewählt“, schreibt ein Nutzer auf der Kurzvideoplattform Tiktok. Dazu vier blaue Herzen, der Hashtag „#AFD“ – und ein Foto von seinem Stimmzettel für die Europawahl. Deutlich zu erkennen ist das Kreuz, das er bei der rechten Partei gesetzt hat. Man braucht auf Tiktok nicht lange zu suchen, um solche Posts zu finden. Die Anhänger der AfD verbreiten stolz, dass sie hinter der Partei stehen. Doch das ist problematisch.
Mit einem Video vom eingeworfenen Wahlbrief oder einem Selfie vor dem Wahlbüro zur Wahl aufzurufen – daran ist rechtlich nichts auszusetzen, unabhängig von der politischen Gesinnung. Doch sobald ein ausgefüllter Stimmzettel darauf zu sehen ist, verstößt das gegen das Wahlgeheimnis – und ist somit im Ernstfall sogar strafbar.
Demokratische Wahlen sind in Deutschland grundsätzlich frei und geheim. Das bedeutet, dass niemand erfahren darf oder nachvollziehen kann, wie ein Wähler abgestimmt hat. So soll sichergestellt werden, dass jeder wahlberechtigte Bürger seine Stimme völlig unabhängig und ohne jegliche Beeinflussung abgeben kann. Der Staat muss dafür sorgen, dass eine unbeobachtete Wahl stattfinden kann – beispielsweise durch gewisse Vorkehrungen im Wahlraum.
In der Wahlkabine darf somit weder gefilmt noch fotografiert werden, wie das Büro der Bundeswahlleiterin erklärt. Das gilt sowohl bei der Europawahl als auch bei anderen Wahlen, wie der Bundestagswahl oder Kommunalwahl. „Auch außerhalb der Wahlkabine kann der Wahlvorstand Foto- und Filmaufnahmen im Wahlraum unterbinden“, erläutert Anna-Karina Elbert, stellvertretende Büroleiterin. Denn sobald ein ausgefüllter Stimmzettel, der in die Wahlurne geworfen wird, einer bestimmten Person zugeordnet werden kann, ist das Wahlgeheimnis verletzt.
Wer also dabei erwischt wird, wie er in der Wahlkabine ein Foto oder Video macht, kann von der Wahl ausgeschlossen werden. Der Wahlvorstand sei in diesem Fall verpflichtet einzugreifen, erklärt Elbert. Die Stimme ist dann ungültig und wird nicht entgegengenommen. Außerdem kann die betroffene Person aus dem Wahlraum verwiesen werden.
Unter Umständen ist eine Verletzung des Wahlgeheimnisses sogar strafbar – und zwar dann, wenn man eine fremde Wahlentscheidung veröffentlicht. Sollte auf dem Foto oder Video also zu sehen sein, wo eine andere Person ihr Kreuz auf dem Stimmzettel gemacht hat, drohen rechtliche Konsequenzen. In diesem Fall würden die Strafverfolgungsbehörden informiert und eine Ermittlung angestoßen werden, erläutert Elbert.
Laut Strafgesetzbuch kann ein solcher Verstoß gegen das Wahlgeheimnis mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit einer Geldstrafe geahndet werden. Wie oft das schon der Fall gewesen ist, kann das Büro der Bundeswahlleiterin auf Anfrage unserer Redaktion nicht sagen. Bei der Europawahl 2024 seien zumindest keine derartigen Fälle bekannt geworden.
Wie die Posts auf Tiktok zeigen, ist es einigen Menschen offenbar trotz Verbots gelungen, heimliche Fotos und Videos zu machen. Droht auch ihnen nun eine Strafe? Dabei komme es auf den Einzelfall an, heißt es von Elbert. „In der Regel gibt es keine zureichenden Anhaltspunkte dafür, dass fremde Wahlentscheidungen veröffentlicht wurden.“ Das Veröffentlichen des eigenen Stimmzettels ist zwar verboten, aber nicht strafbar. Und die bereits erfolgte Stimmabgabe – sie kann schließlich nicht mehr rückgängig gemacht werden.
Leichtfertig sollte man mit dem Wahlgeheimnis dennoch nicht umgehen. Bei der Wahl von Angela Merkel zur Bundeskanzlerin im Jahr 2018 hatte der AfD-Bundestagsabgeordnete Petr Bystron ein Foto seines Stimmzettels getwittert und „Nicht meine Kanzlerin“ dazu geschrieben. Der damalige Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble sah darin eine „schwerwiegende Verletzung der Ordnung und Würde des Bundestags“ und verhängte ein Bußgeld von 1000 Euro für Bystron.