Hamburg Tausende Clan-Straftaten in Niedersachsen – aber wie ist die Lage in Schleswig-Holstein?
Mutmaßlich kriminelle Großfamilien beschäftigen Sicherheitsbehörden und Politik seit Jahren. Einzelne Bundesländer wie Niedersachsen registrieren tausende Straftaten mit Clan-Bezug. In Schleswig-Holstein scheint das Phänomen allerdings auf dem Rückzug zu sein, wie Zahlen des Landeskriminalamtes zeigen.
Die Polizei in Schleswig-Holstein hat im vergangenen Jahr deutlich weniger Straftaten dem Bereich der Clan-Kriminalität zugeordnet als noch 2022. Das ergab eine Anfrage unserer Redaktion beim Landeskriminalamt in Kiel.
Demnach erfasste die Polizei 2023 drei Straftaten in dem Bereich. Die Vorwürfe konzentrierten auf Bedrohung, Beleidigung und „Callcenter-Betrug“, wozu etwa falsche Gewinnversprechen am Telefon. Sechs Verdächtige konnte die Polizei ermitteln. Das ist ein deutlicher Rückgang im Vergleich zum Vorjahr mit insgesamt 13 registrierten Clan-Straftaten und 28 Verdächtigen.
Im Vergleich mit anderen Bundesländern bleibt Clan-Kriminalität in Schleswig-Holstein damit ein Randphänomen. Niedersachsen oder Nordrhein-Westfalen haben in den letzten Jahren mehrere tausend Straftaten mutmaßlich kriminellen Clan-Mitgliedern zugeordnet, wie aus eigens angefertigten Lagebildern der Sicherheitsbehörden hervorgeht.
Dass es in Schleswig-Holstein kaum Clan-Kriminalität geben soll, obwohl der große Nachbar Niedersachsen sogar in Stade an der Landesgrenze eine Schwerpunktstaatsanwaltschaft eingerichtet hat, mag überraschen. Sven Neumann von der Polizeigewerkschaft GdP hat jedoch zumindest einen Erklärungsansatz: Wegen der „ländlich geprägten Strukturen und eine relativ kleine Landeshauptstadt”, würden sich Clans weniger etablieren, schätzt der stellvertretende Landesvorsitzende.
Im Vergleich zu Niedersachsen wirkt das Argument wenig überzeugend. Denn dort sehen die Behörden, wie sich Clans vor allem ins Umland von Ballungsräumen wie Hamburg oder Bremen mit weniger Kontrollen zurückziehen.
Zur Wahrheit gehört auch: Die hohen Zahlen aus Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen ergeben sich auch aus der Zählweise. Die Bundesländer haben jeweils unterschiedliche Maßstäbe, was als Clan-Kriminalität erfasst wird und was nicht. Das LKA in Schleswig-Holstein teilt mit, man orientiere sich an einer Definition, die auch das Bundeskriminalamt anwendet.
Der LKA-Sprecher führt aus: „Ein Clan ist demnach eine informelle soziale Organisation, die durch ein gemeinsames Abstammungsverständnis ihrer Angehörigen bestimmt ist.” Häufig stehen hier vor allem Großfamilien arabischen Ursprungs im Fokus. Nordrhein-Westfalen konzentriert sich bei der Erfassung beispielsweise auf diese Herkunft. In Niedersachsen sorgte indes im vergangenen Jahr für Ärger, dass auch Mitglieder einer Roma-Familie als Clan-Kriminelle eingeordnet wurden.
Weitgehend unstrittig ist der zweite Part der Definition, wie sie auch Schleswig-Holstein anwendet: Ein Clan „zeichnet sich insbesondere durch eine hierarchische Struktur, ein ausgeprägtes Zugehörigkeitsgefühl und ein gemeinsames Normen- und Werteverständnis aus.” Clan-Angehörige würden die eigenen Normen und Werte über die deutsche Rechtsordnung stellen.
Ein eigenes Clan-Lagebild ist in Schleswig-Holstein erst einmal nicht geplant, heißt es beim LKA. Es gebe keine Erkenntnisse und auch keine Betroffenheit wie in anderen Bundesländern. Polizeigewerkschafter Sven Neumann hält ein eigenes Lagebild oder gar eine Schwerpunktstaatsanwaltschaft zur Clan-Kriminalität zumindest für denkbar – aber nur wenn der Bedarf da ist, sagt er und wird grundlegend: „Wichtig ist uns als GdP, dass es eine konsequente Strafverfolgung gibt. Wie diese dann definiert wird, erfolgt erst in einem zweiten Schritt.”