Auricher muss ins Gefängnis  46-Jähriger kann Finger nicht von Kinderpornos lassen

Bettina Keller
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Von Bettina Keller
| 06.06.2024 17:23 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Auf dem Smartphone hatte der Angeklagte Kinderpornos gespeichert. Foto: pixabay
Auf dem Smartphone hatte der Angeklagte Kinderpornos gespeichert. Foto: pixabay
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Er gelobte Besserung und behauptete, es werde nie wieder vorkommen. Dennoch muss ein 46-Jähriger wegen des Besitzes kinderpornografischer Schriften ins Gefängnis.

Aurich - Trotz Einsicht muss er in den Knast. Ein 46-jähriger Auricher hatte bei einer Durchsuchung Mitte September 2022 genau 1104 kinderpornografische und 177 jugendpornografische Dateien auf seinem Smartphone. Er gestand am Donnerstag, 6. Juni 2024, vor dem Auricher Schöffengericht ohne Umschweife. „Ich streite das nicht ab und bereue es zutiefst“, sagte er. „Das soll nicht wieder in meinem Leben passieren.“

„Was war los?“, fragte ihn Richter Dr. Markus Gralla. Der Angeklagte meinte, er sei über die falschen Leute an Drogen gekommen. Deren Wirkung habe manche Dinge harmlos erscheinen lassen. Er sei damals auf dem Messenger-Dienst Telegram in mehreren Gruppen gewesen – „manches wurde automatisch gespeichert“. Inzwischen konsumiere er kein Amphetamin mehr.

Bewährung wurde widerrufen

Wegen einer einschlägigen Vorstrafe ist der Angeklagte erst Anfang Mai aus dem Gefängnis entlassen worden. Dort hatte er ein Jahr gesessen, nachdem bei ihm kinderpornografische Dateien sichergestellt worden waren. Die Bewährung wurde widerrufen, weil er keine Sozialstunden abgeleistet hatte.

Derzeit steht der gelernte Industriemechaniker unter Führungsaufsicht, muss Drogentests absolvieren, Gespräche mit der Polizei wahrnehmen und darf keinen Kontakt zu Kindern oder Jugendlichen im Internet haben. Er hat eine Arbeitsstelle in der Insel-Logistik in Aussicht.

„Die Droge lässt einen blind werden“

Gralla konfrontierte den Auricher damit, dass er zehn Monate nach der Verurteilung im November 2021 wieder kinderpornografische Dateien besessen habe. „Die Droge lässt einen blind werden“, antwortete der Angeklagte. Dadurch sei seine Neugier geweckt worden, „mal zu gucken“. „Für mich ist das abgeschlossen“, schob er vorsorglich hinterher.

Eine Präferenz für Kinder habe er nicht, gab er auf Nachfrage des Staatsanwaltes an: „Ich hatte normale Beziehungen zu Gleichaltrigen.“ Dem Bericht der Justizvollzugsanstalt (JVA) Meppen zufolge hat der Angeklagte die Vorfälle allerdings nicht aufgearbeitet. Bewältigungsstrategien habe er nicht entwickelt. An Orten, an denen sich Kinder oder Jugendliche aufhalten, dürfe er sich nicht zeigen. Zudem wurde ihm eine Alkohol- und Drogenabstinenz auferlegt.

Staatsanwalt wollte Milde walten lassen

Der Staatsanwalt sah eine zweijährige Bewährungsstrafe als angemessen an. Schließlich habe der Angeklagte Arbeit in Aussicht, er kenne die Strafhaft und gebe sich geläutert, argumentierte er zugunsten des Aurichers. Dessen Verteidiger plädierte für eine Bewährungsstrafe bis zu eineinhalb Jahren. „Wie gesagt, ich bereue das. Ich möchte einfach wieder ein ganz normales Leben führen“, erklärte der 46-Jährige im sogenannten letzten Wort.

Das Schöffengericht vertrat eine andere Auffassung. Es verurteilte den 46-Jährigen zu einer zweijährigen Gefängnisstrafe ohne Bewährung. Die besonderen Umstände, die eine Bewährung rechtfertigen würden, sah es nicht. „Sie sind verurteilt worden, und zehn Monate später wurden wieder solche Dateien bei Ihnen gefunden“, sagte Gralla. Das Gericht habe sich auch mit der Stellungnahme der JVA auseinandergesetzt – „sie überzeugt uns jetzt auch nicht“. Der Richter riet dem Auricher, sich mit dem auseinanderzusetzen, was ihn die Dateien herunterladen lasse.

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