Zu viel Lärm  Tempo 30 für Fockenbollwerkstraße gefordert

Heino Hermanns
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Von Heino Hermanns
| 04.06.2024 18:29 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Im Schnitt nutzen knapp 9000 Fahrzeuge täglich die Fockenbollwerkstraße. Foto: Romuald Banik
Im Schnitt nutzen knapp 9000 Fahrzeuge täglich die Fockenbollwerkstraße. Foto: Romuald Banik
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Der neue Lärmaktionsplan für die Stadt Aurich liegt vor. Er sieht neue Maßnahmen für die Lärmreduzierung vor.

Aurich - Frisch saniert ist die Fockenbollwerkstraße grade wieder freigegeben worden. Nun könnte der Verkehr auf dieser Auricher Hauptverkehrsstraße wieder ausgebremst werden. Im jüngsten Lärmaktionsplan, der derzeit in der Auricher Stadtpolitik beraten wird, wird für die Fockenbollwerkstraße die Einführung von Tempo 30 gefordert. Zusätzlich sind Lärmschutzfenster für die Gebäudeseiten vorgesehen, die der Fockenbollwerkstraße beziehungsweise der Egelser Straße zugewandt sind.

Zuletzt wurde im Jahr 2018 ein Lärmaktionsplan erstellt, damals der Stufe 3. Der neue Plan wurde nach Stufe 4 erstellt und lässt sich mit dem Werk von vor sechs Jahren daher nur schwer vergleichen. Wurden damals vor allem Bundesstraßen untersucht, so galt nun als Maßstab, dass die Straßen von mindestens 8200 Fahrzeugen pro Tag im Jahresdurchschnitt genutzt werden müssen. Betroffen sind daher die Bundesstraßen 72 und 210, die Fockenbollwerkstraße samt Egelser Straße (Landesstraße 34) sowie die Dornumer Straße (Landesstraße 7). Nicht mehr untersucht wurde die Oldersumer Straße (Landesstraße 1).

Ortsdurchfahrt Wiesens fällt raus

Nachdem der Lärmaktionsplan 2018 beschlossen worden war, haben entlang der Bundesstraßen 72 und 210 insgesamt 100 von 231 betroffenen Hauseigentümern Lärmschutzmaßnahmen umgesetzt. Empfohlen worden war damals auch, an der Fockenbollwerkstraße/Wallinghausener Straße/Egelser Straße einen Kreisel zu errichten. Das ist in diesem Jahr auch geschehen.

Mittelfristig sollte der Fahrradverkehr verdoppelt, eine Ortsumgehung gebaut und auf den Hauptverkehrsstraßen Tempo 30 eingeführt werden. Auch die Lärmsanierung der Ortsdurchfahrt Wiesens wurde gefordert. Das Ziel beim Radverkehr wird mit dem „Masterplan Radverkehr 2030“ weiterverfolgt. Die anderen Forderungen sind kurzfristig nicht erfüllbar – und die Ortsdurchfahrt Wiesens wird in der neuen Untersuchung gar nicht mehr berücksichtigt.

Anwohner haben keinen Rechtsanspruch auf Lärmschutz

Sechs Lärmschwerpunkte hat das Gutachterbüro in der Stadt Aurich festgestellt. Nur wenige neue Maßnahmen werden empfohlen. Dazu gehören an der L7 in Höhe „Achtert Kroog“ Lärmschutzfenster für einige Häuser. Das gilt auch für Gebäude entlang der Esenser Straße bis zum Pferdemarkt. Dort sollten Gebäude aufgerüstet werden, die in zweiter Reihe stehen. Der Lärm hat dort offenbar zugenommen. Außerdem wurden alle Maßnahmen, die vor sechs Jahren empfohlen wurden, übernommen.

Einen Rechtsanspruch haben die Anwohner der Lärmzonen nicht. Darauf weist das Gutachten ausdrücklich hin. Die Ergebnisse aber seien von der Stadt mit den jeweiligen Baulastträgern der lauten Straßen zu erörtern und „im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel“ umzusetzen. Die empfohlenen Maßnahmen seien daher auch in das Ermessen der zuständigen Behörde gestellt.

Basis für den Lärmaktionsplan ist die Umgebungslärmrichtlinie der Europäischen Union aus dem Jahr 2002. Vorgesehen ist dort auch, dass Städte sogenannte ruhige Gebiete ausweisen können. Bereiche innerhalb der Stadt also, die besonders vor Lärm geschützt werden sollen und bei jeder Bauleitplanung berücksichtigt werden müssen. So etwas gibt es in Aurich jedoch nicht. Ruhige Gebiete wurden bislang nicht ausgewiesen.

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