Prozess um Wittmunder Bombenexplosion Wichtiger Zeuge taucht auf – und hat Erinnerungslücken
Zunächst schien es beim Prozess um eine Autoexplosion in Wittmund so, als sollte ein wichtiger Zeuge erneut nicht erscheinen. Dann kam er doch – das sagten er und andere Zeugen.
Aurich - Eine in Wittmund explodierte Bombe auf einem Autodach beschäftigte am Dienstag, 4. Juni 2024, erneut das Auricher Landgericht. Die Bombe detonierte am 14. Mai vergangenen Jahres gegen 23.30 Uhr mit einem weithin hörbaren Knall und richtete einen Gesamtschaden von über 70.000 Euro an. Den betroffenen BMW hat es förmlich zerrissen, an dem dahinter liegenden Wohngebäude wurden Fenster- und Türen beschädigt und Menschen in Angst versetzt. Die Polizei geht von Clan-Kriminalität aus.
Angeklagt sind zwei Wittmunder im Alter von 20 und 26 Jahren. Der jüngere Angeklagte hat gestanden, die Bombe gezündet zu haben. Der ältere sei sein Auftraggeber gewesen. Dieser streitet das ab. Er will zur Detonationszeit um 23.31 Uhr bei einem Kollegen in Schortens gewesen sein. Dieser gilt deshalb als wichtiger Zeuge, ist aber am Dienstag erneut nicht vor Gericht erschienen. Der Kollege sollte auch Auskunft darüber geben, ob der 26-Jährige am Tatabend unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen gestanden hat.
Beide Angeklagte voll schuldfähig
Ein Polizeikommissar berichtete, der 20-Jährige habe nach der Festnahme Anfang Juli ausgesagt, er habe sich mit einem Bruder des 26-Jährigen getroffen. Der habe ihn nach zwei spendierten Nasen Koks gefragt, ob er bereit wäre, bei einer Person wegen Geldschulden ein Zeichen zu setzen. Er habe seinen Mann stehen wollen, sei zusammen mit einer dritten Person zum Tatort gefahren und habe die Bomben gezündet. Die erste sei nicht explodiert. „Auf Nachfragen hat er sich in Widersprüche verstrickt“, sagte der Beamte. Einerseits habe der 20-Jährige Täterwissen preisgegeben, andererseits hätten die Funkzellendaten auf andere Verbindungen hingewiesen. Anhand dieser Daten habe man damals vier Tatverdächtige ermittelt.
Danach erstattete der psychiatrische Sachverständige Dr. Egbert Held seine Gutachten. Er erachtete beide Angeklagte für voll schuldfähig. Ein 24-Jähriger aus Wilhelmshaven, der nach der Detonation mit dem mutmaßlichen Hersteller der Bombe chattete, gab sich vor Gericht wortkarg. „Ich kann dazu wirklich nichts sagen“, wiederholte er immer wieder, bis der Osnabrücker Oberstaatsanwalt ihm mit einem Verfahren wegen Falschaussage drohte. Seine Zunge gelöst hat das nicht wirklich.
Zeuge tauchte doch noch auf
Die Verhandlung sollte anschließend bis zum Fortsetzungstermin unterbrochen werden. Die Prozessbeteiligten zerstreuten sich schon im Innenhof des Landgerichts, als der Zeuge aus Schortens doch noch auftauchte. Schnell wurden alle hereingerufen und der Prozess fortgesetzt.
Der 25-Jährige erzählte, der 26-jährige Angeklagte sei in der Tatnacht von seinem Bruder angerufen worden, weil etwas in die Luft gesprengt worden sei. „Er hat ihm daraufhin seinen Standort gesendet, dass er bei mir war“, sagte er. Zum Tatabend erklärte er: „Der 26-Jährige war schon ein Weilchen bei mir mit einer Freundin. Es war wie die anderen Abende auch.“ Um welche Uhrzeit das gewesen sei, wusste der Zeuge nicht mehr. Der Angeklagte sei öfter am Handy gewesen und habe geschaut.
Schwammige Erinnerungen
Der Vorsitzende Richter Bastian Witte hielt ihm vor, der Angeklagte sei um 20 Uhr auf einem Video in Bensersiel zu sehen gewesen. Laut Funkzellenauswertung habe er von 21.42 Uhr bis nach Mitternacht mit verschiedenen Personen telefoniert – das hätte er doch mitbekommen müssen. „Ich habe nichts mitbekommen“, antwortete der Zeuge. Dann konfrontierte ihn Witte damit, dass zwei andere Zeugen mitgeteilt hätten, der 26-Jährige sei etwa zehn Minuten nach dem Telefonat mit seinem Bruder in Wittmund am Tatort eingetroffen. „Es ist nicht zwingend, dass man das in zehn Minuten schafft“, meinte der Richter im Hinblick auf die Entfernung von etwa zwanzig Kilometern zwischen den beiden Orten.
Der Oberstaatsanwalt fragte den Zeugen, wie er sich erkläre, dass das Mobiltelefon des 26-Jährigen zur Tatzeit in einer Funkzelle in Wittmund eingeloggt gewesen sei. Schulterzucken. Ob er möglicherweise nach der Tat bei ihm gewesen sein könne, setzte Witte nach. „Ich habe keine genaue Zeit“, antwortete der Schortenser. Auf Nachfrage gab er an, in der Tatnacht bei dem 26-Jährigen keine Zeichen von Alkohol- oder Drogenkonsum festgestellt zu haben.
Am 12. Juni 2024 ab 9 Uhr soll in Saal 003 des Auricher Landgerichts plädiert werden. Möglicherweise fällt dann auch das Urteil. Wenn nicht, ist ein weiterer Termin für den 14. Juni um 9 Uhr angesetzt.