Prozess am Landgericht Aurich  Gericht verurteilt Muttermörder aus Weener

Bettina Keller
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Von Bettina Keller
| 04.06.2024 14:53 Uhr | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Der Angeklagte, hier beim Prozessauftakt versteckt hinter einer Mappe, beging den Mord aus Heimtücke. Er ist aber vermindert schuldfähig. Foto: Luppen/Archiv
Der Angeklagte, hier beim Prozessauftakt versteckt hinter einer Mappe, beging den Mord aus Heimtücke. Er ist aber vermindert schuldfähig. Foto: Luppen/Archiv
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Die Schwurgerichtskammer des Auricher Landgerichts hat ein Urteil gefällt: Ein 61-Jähriger, der in Weener seine Mutter erstickt hat, muss in Haft – für lange Zeit.

Aurich - Im Prozess um den Erstickungstod einer 87-Jährigen in Weener vor dem Auricher Landgericht wurde am Dienstag, 4. Juni 2024, das Urteil gesprochen. Ihr 61-jähriger Sohn wurde von der Schwurgerichtskammer des Mordes aus Heimtücke schuldig befunden. Um eine lebenslange Haft kommt er aber herum.

Grund war die Einschätzung des psychiatrische Gutachters Professor Wolfgang Trabert. Er beurteilte die Steuerungsfähigkeit des Angeklagten zur Tatzeit als erheblich vermindert. Grund dafür seien eine depressiven Episode mit Wut, Verzweiflung und Verärgerung gewesen. Der Sachverständige sprach von einer „aufgeblähten Zukunftsangst“, die der Angeklagte gehabt habe, und von Sorge vor Obdachlosigkeit. Die Mutter habe ihren sehbehinderten Sohn seit Oktober aufgrund gesundheitlicher Probleme nicht mehr so versorgen können wie zuvor – das betraf das Essen ebenso wie den Papierkram, also die Beantragung von Grundsicherung.

Verletzungen zeugen von Gewalt

Durch Traberts Bewertung, der das Gericht und der Staatsanwalt folgten, verminderte sich der vorgesehene Strafrahmen auf drei bis fünfzehn Jahre. Die Kammer verurteilte den 61-Jährigen zu einer Haftstrafe im oberen Drittel. Elf Jahre muss er ins Gefängnis. Die Entscheidung nahm der ergraute Mann gleichmütig zur Kenntnis. So gleichmütig und beinahe läppisch, wie er sich während des gesamten Prozesses verhalten hatte. Der Verurteilte sitzt aufgrund einer diabetesbedingten Vorderfußamputation im Rollstuhl und hört inzwischen nur noch eingeschränkt, was bei der Verhandlung durch eine sogenannte Hörbrille ausgeglichen worden ist.

Am Tattag, dem 25. November vergangenen Jahres, war er noch mobil. Den heftigen Widerstand seiner gerade einmal 1,50 Meter großen Mutter, die sich bereits zur Nachtruhe ins Bett gelegt hatte, brach er nach Erkenntnissen der Rechtsmedizin durch Gewalt: Indem er sich auf ihre Brust kniete und ihre Arme mit seinen Unterschenkeln fixierte. Flächenhafte Blutergüsse an den Armen seiner Mutter und Frakturen des Brustkorbs, die nicht mit Reanimationsbrüchen in Zusammenhang zu bringen waren, legten davon ein Zeugnis ab. Auch ihr Gesicht war vom Todeskampf gezeichnet. Die Seniorin hatte Hämatome um die Augen, eingerissene Lippen und Hautabschürfungen. Der Angeklagte seinerseits trug von dem minutenlangen Kampf mit seiner Mutter Kratzspuren durch ihre Nägel davon.

Opfer war arg- und wehrlos

Der 61-Jährige hatte kurz nach 23 Uhr den Notruf gewählt und gesagt, er habe seine Mutter getötet. Nach Auffassung der Kammer hatte sie schon geschlafen, als er sich ihr näherte, um ihr ein Kissen aufs Gesicht zu drücken. Ihre Schuhe und der Stock waren ordentlich neben das Bett gestellt. Für das Gericht ist das Mordmerkmal der Heimtücke erfüllt – das Opfer war arg- und wehrlos, was der Angeklagte ausnutzte. Bereits 2017 war es zu einer ähnlichen Situation gekommen. Damals konnte sich die Mutter gegen ihren Sohn, mit dem sie beinahe ein Leben lang zusammen gewohnt hatte, zur Wehr setzen.

Als Auslöser für den Mordes gilt ein gelber Brief mit einer Nachforderung über 209 Euro wegen ausstehender Fernsehgebühren, den die Mutter zur Seite gelegt hatte, ohne ihn – wie sonst – ihrem Sohn vorzulesen. Geld, das nach Erkenntnissen der Ermittler für beide problemlos aufzubringen gewesen wäre. Obwohl sich beide mehrfach über Mieterhöhungen aufgeregt hatten, verfügte die Mutter über ein ausreichendes Vermögen im mittleren fünfstelligen Bereich, wovon sie 15 000 Euro zu Hause hatte.

Urteil noch nicht rechtskräftig

„Mit normalem menschlichem Verstand kann man nicht nachvollziehen, warum Sie ihre Mutter getötet haben“, erklärte der Vorsitzende Richter Björn Raap in der Urteilsbegründung.

Erster Staatsanwalt Frank Lohmann hatte eine erheblich höhere Freiheitsstrafe gefordert –14 Jahre Gefängnis. Verteidiger Michael Schmidt plädierte auf Totschlag im Zustand erheblich verminderter Steuerungsfähigkeit. Die Mutter habe noch nicht geschlafen, argumentierte er. Sie habe ihrem Sohn, der mit den Worten „Jetzt hat dein letztes Stündlein geschlagen“ ihr Zimmer betreten habe, „Lass das“ oder „Mach‘ jetzt keinen Mist“ geantwortet. Somit sei sie nicht arglos gewesen. Einen konkreten Strafantrag stellte er nicht.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Binnen einer Woche kann der 61-Jährige dagegen Revision einlegen.

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